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Monsantos Patentanspruch auf Baumwolle in Indien wiederhergestellt

11. Januar 2019

Der oberste indische Gerichtshof hat am Dienstag den Patentanspruch von Monsanto der Bayer AG auf gentechnisch veränderte Bt-Baumwolle wiederhergestellt und hob damit ein gegenteilig lautendes Urteil vom April 2018 auf. Bis der oberste Gerichtshofs von Delhi über die Gültigkeit des Patents entscheidet, kann Monsanto in Indien Lizenzgebühren für Bt-Baumwolle erheben.

Jahrelanger Patentstreit und Streit um Lizenzen

BaumwolleDas Urteil ist das vorläufige Ergebnis jahrelanger Rechts- und Lizenzstreitigkeiten und zwischen Monsanto – jetzt Bayer AG – und inländischen Saatgutunternehmen, angeführt von Nuziveedu Seeds Ltd. Monsanto hatte 2015 über MMBL gegen Nuziveedu Seeds und seine Tochtergesellschaften Klage wegen Patentverletzung eingereicht, weil sie Bt-Baumwollsaatgut mit ihrer patentierten Technologie verkauft hatten, obwohl ein Lizenzvertrag im November 2015 gekündigt wurde. Mahyco Monsanto Biotech (India) (MMB), ein Joint Venture zwischen Monsanto und der lokalen Firma Mahyco, lizenziert ein Gen im Saatgut an mehr als 45 lokale Baumwollsaatgutfirmen. Mehrere inländische Saatgutunternehmen hatten im Oktober 2015 Lizenzzahlungen an Monsanto verzögert und die indische Wettbewerbskommission angerufen.

Die indische Firma Nuziveedu Seeds Ltd hatte daraufhin bei Gericht beantragt, Monsantos Patent zu löschen. Der Delhi High Court entschied im April 2018 gegen Monsanto und erklärte den Patentanspruch von Monsanto Technologies auf seine Bt-Baumwollsamen-Sorten in Indien für nicht durchsetzbar. Diese Entscheidung ist durch das jetzige Urteil des Obersten indischen Gerichtshofs aufgehoben. Das Urteil hat auch eine erhebliche wirtschaftliche Dimension, denn laut Reuters betrifft die Baumwollsaatguttechnologie von Monsanto 90 Prozent der indischen Baumwollanbaufläche.

Patent auf genetisch veränderte Bt-Baumwolle

Im Mittelpunkt des gesamten Patentstreits steht der Patentanspruch aus dem indischen Patent „Verfahren zur Transformation von Pflanzen zur Expression von Bacillus Thuringiensis Deltaendotoxin“ (Patent Nr. 214436). Dieses Patent beruft sich auf das biotechnologische Verfahren, die die Einbringung des Bt-Gens in das Baumwollgenom durch das Bt-Bakterium beinhaltet. Monsanto argumentierte, dass der Patentanspruch sich nicht aus einer Pflanzenzelle, sondern aus der Nukleinsäuresequenz ergebe. Denn diese ist in Indien nicht vom Patentschutz ausgeschlossen. Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut, Pflanzensorten sind jedoch aufgrund von Abschnitt 3j des Indian Patent Act, 1970, vom Patentschutz ausgeschlossen.

Patentanspruch auf Nukleinsäuresequenz möglich?

Darauf stützte sich die Argumentation von Nuziveedu. Der Anspruch des Patents beziehe sich auf die Nucleinsäuresequenz, deren Anwendung nur in Bezug auf eine Pflanzenzelle, ein Saatgut, eine transgene Pflanze oder eine Pflanzensorte erfolge. Somit sehe die Spezifikation keine industrielle Anwendung vor. Da auf eine Pflanze oder ein Samen, die eine solche Nukleinsäuresequenz mit dem Cry2Ab-Gen aufweist, in Indien kein Patent erteilt werden könne, falle dieser direkt unter Abschnitt 3(j) des Gesetzes.

Nuziveedu machte geltend, dass das angefochtene Patent, da es unter die Definition des mikroskopischen Lebewesens und eines Teils der Pflanzensorte fällt, eher durch das Sortengesetz als durch das Patentgesetz geschützt sein sollte. Monsanto widersprach dem und brachte vor, dass das patentierte Merkmal oder die DNA über den Anwendungsbereich des Ausdrucks „Pflanzensorte“ hinausgehe.

Das Sortenschutzgesetz ist eine spezielle Form des Urheberrechts. Im Gegensatz zum allgemeinen gewerblichen Rechtsschutz wie dem Patentrecht räumt das Sortenschutzrecht Landwirten die Möglichkeit ein, Saatgut, das sie aus dem Anbau einer geschützten Sorte im eigenen Betrieb gewonnen haben, in ihrem eigenen Betrieb zur Aussaat zu verwenden. Diese Form der Saatgutgewinnung ist aufgrund internationaler und nationaler Regelungen zulässig, allerdings nur, wenn dem Sortenschutzinhaber hierfür ein angemessenes Entgelt, die sogenannte Nachbaugebühr gezahlt wird.
Die EU Regelungen für die gewerblichen Schutzrechte für Pflanzensorten sind auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisiert worden; deshalb finden nach wie vor die inhaltlich verschiedenen Regelungen der Mitgliedstaaten Anwendung. Indien wiederum hat 2001 ein Gesetz zum Sortenschutz erlassen, das Protection of Plant Variety and Farmers Right Act, 2001 (PPVFR Act).

Urteil hebt bisherige Entscheidung auf – und verweist den Fall zurück

Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied am Dienstag, den 8. Januar 2019, dass Monsantos Patent für Bt-Baumwollsaatgut gültig ist und hob damit das Urteil des High Court of Delhi vom April 2018 auf. Das Urteil wurde in der im Mai 2018 eingelegten Berufung gegen das Urteil des Delhi High Court getroffen. Der oberste Gerichtshof verwies den Fall allerdings zurück an Gerichtshofs von Delhi. Das von Monsanto gehaltene Patent auf seine Bollgard-II Bt-Baumwollsaatguttechnologie ist damit in Indien vorerst durchsetzbar.

 

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Quellen:

Single Judge of Delhi HC to decide on Monsanto’s claim on Bt cotton

EU Verordnung über den Gemeinsamen Sortenschutz

Bild:

Erbs55 /pixabay.com / CCO License  

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Category iconHealthcare & Lifesciences,  Lizenzen,  Patentrecht Tag iconBaumwolle,  Baumwollsaatgut,  Bayer,  Bollgard,  Bt-Baumwolle,  genveränderte Baumwolle,  GM-Baumwolle,  High Delhi Court,  Indien,  indisches Gericht,  Liezenzstreit,  Lizenzvertrag,  MMB,  Monsanto,  Monsantos Patent,  Nuziveedu Seeds Ltd,  Oberstes indisches Gericht,  patentierbar,  Saatgut,  Sortenschutz

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