• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Widerruf von Onlinekauf einer Matratze – auch ohne Schutzfolie

2. April 2019

Eine online gekaufte Matratze kann auch ohne Schutzfolie im Widerruf zurückgegeben werden, urteilte der EuGH. Eine Matratze gehört nicht zu den versiegelten Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind.

Update vom 3. Juli 2019:

Der BGH folgt dem Urteil des EuGH: Kunden können ausgepackte Matratzen zurücksenden – auch ohne Schutzfolie.

In seiner Pressemitteilung am 3. Juli 2019 gab der BGH sein Urteil VIII ZR 194/16 bekannt. Verbraucher können eine im Internet gekaufte Matratze auch dann noch an den Händler zurückgeben, wenn sie die Schutzfolie entfernt haben. Wie der EuGH urteilte nun auch der BGH, dass für Matratzen gleiche gelte wie für Kleidung: sie können zwar beim Ausprobieren in Körperkontakt kommen, dies sei aber möglich zu reinigen für die Händler. Damit könne auch eine aus der Schutzfolie ausgepackte Matratze noch weiterverkauft werden.

Onlinekauf einer Matratze und Widerruf

MatratzeIm November 2014 bestellte Herr Sascha Ledowski zu privaten Zwecken über die Website von Klägerin slewo eine Matratze. Er machte von seinem Widerruf Gebrauch – allerdings hatte er zu dem Zeitpunkt schon die Schutzfolie von der Matratze entfernt. Slewo lehnte die Rücknahme ab und berief sich auf eine Vertragsklausel, nach der das Widerrufsrecht für versiegelte Waren aus Hygienegründen erlösche, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Der BGH sah als entscheidend in dem vorliegenden Fall an, ob Matratzen im Sinn der entsprechenden EU Verordnung als versiegelte Waren mit eingeschränkten Widerrufsrecht zu sehen sind.  Das Vorabentscheidungsersuchen des BGH bat daher um die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. k und von Art. 16 Buchst. e der Richtlinie 2011/83/EU und die dort beschriebene Beschränkung des Rechts auf Widerruf für einen Vertrag im Fernabsatz.

Das Vorabentscheidungsersuchen des BGH bat daher um die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs von Art. 6 Abs. 1 Buchst. k und von Art. 16 Buchst. e der Richtlinie 2011/83/EU und die dort beschriebene Beschränkung des Rechts auf Widerruf für einen Vertrag im Fernabsatz. Im März 2019 urteilte der EuGH, dies beschreibt im Folgenden unser Beitrag.

Argumentation und Urteil des EuGH zu Matratzen Rücksendung

Generalanwalt plädierte für Widerrufsrecht

Der Generalanwalt stärkte mit seiner Auslegung in seinem Schlussantrag vom Dezember 2018 den Verbraucherschutz. Den Verbrauchern müsse es möglich sein, die gekaufte Ware zu prüfen und zu untersuchen, dies jedoch nur, soweit es erforderlich ist, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise dieser Ware festzustellen. Schon der Generalanwalt hatte in seinem Schlussantrag für ein Widerrufsrecht einer Matratze plädiert. Eine Matratze sei insoweit mit einem Kleidungsstück vergleichbar, dessen Rückgabe an den Unternehmer der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen hat (wir berichteten: Widerruf von Matratzenkauf: Generalanwalt stärkt Verbraucherschutz)

Matratzen mit Schutzfolie sind keine versiegelten Waren

Auch der EuGH urteilte in der letzten Woche (EU:C:2019:255), dass Matratzen nicht unter versiegelte Waren im Sinne der Richtlinie 2011/83/EU fallen. Es sei laut EuGH davon auszugehen, dass die in Art. 16 Buchst. e der Richtlinie 2011/83 vorgesehene Ausnahme vom Widerrufsrecht nur dann greife, wenn nach Entfernung der Versiegelung der Verpackung die darin enthaltene Ware aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen endgültig nicht mehr verkehrsfähig ist. Denn dann wäre es für den Unternehmer wegen ihrer Beschaffenheit unmöglich oder übermäßig schwierig ist, Maßnahmen zu ergreifen, die sie wieder verkaufsfähig machen, ohne dass einem dieser Erfordernisse nicht genügt würde.

Versiegelung im Sinne der Richtlinie

Damit eine Schutzfolie als „Versiegelung“ im Sinne von Art. 16 Buchst. e der Richtlinie 2011/83 angesehen werden könne, sei es außerdem erforderlich, dass sie es erlaube, die Sauberkeit der von ihr umschlossenen Ware zu garantieren. Dieses Kriterium setze voraus, dass diese Verpackung ausreichend widerstandsfähig ist und dass sie nicht geöffnet werden kann, ohne dass dies zu einer sichtbaren Beschädigung führt. Beispiele dafür könnten eine verschweißte Plastikfolie oder eine verschweißte metallische Umhüllung sein.

Urteil des EuGH stärkt Verbraucherschutz

Die Klage von slewo wurde daher vom EuGH abgewiesen. Dieses Urteil stärkt den Verbraucherschutz und gibt gleichzeitig eine gewisse Rechtssicherheit in Frage, wann eine Ware im Sinne der Richtlinie als versiegelt gilt mit einer entsprechenden Beschränkung des Rechts auf Widerruf. Der EuGH wies aber auch darauf hin, dass der Verbraucher nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2011/83 dennoch für jeden Wertverlust einer Ware haftet, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist, ohne dass er deshalb sein Widerrufsrecht verlöre.

Die Vorlagefrage fand im Übrigen großes internationales Interesse: Die italienische Regierung wie auch die Europäische Kommission plädierten für den Erhalt des Widerrufsrechts der Verbraucher, und auch die belgische Regierung reichte schriftliche Erklärungen dazu ein.

 

Benötigen aus Sie Unterstützung in Fragen des Widerrufsrechts?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Nehmen Sie bei Interesse auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

 

Quellen:

Urteil des EuGH „slewo“ EU:C:2019:255

Bild:

bottlein /pixabay.com / CCO License  

  • teilen  1 
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconGenerell Tag iconBeschränkung des Rechts auf Widerruf,  Verbraucherschutz,  EU:C:2019:255,  Matratzen,  Widerruf,  Matratzen zurücksenden,  Widerruf von Matratzenkauf,  Matrazen,  slewo,  Widerruf onlinekauf,  Versiegelung,  BGH,  versiegelte Ware,  EuGH,  Schutzfolie,  Urteil,  Fernabsatz

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Generell

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

25. Januar 2022
EuGH: Verursacherprinzip für Photovoltaik Module oder Rückwirkungsverbot

EuGH: Verursacherprinzip für Photovoltaik Module oder Rückwirkungsverbot

16. Juli 2020
EuGH und Facebook: Weitergabe Personenbezogener Daten an die USA

EuGH und Facebook: Weitergabe Personenbezogener Daten an die USA

14. Juli 2020
EuGH: IP Adresse keine ‚Adresse‘ der Nutzer von Youtube

EuGH: IP Adresse keine ‚Adresse‘ der Nutzer von Youtube

2. Juli 2020
EuGH: Markenverletzung durch Google Suchergebnis nur bei eigener Google Anzeige

EuGH: Markenverletzung durch Google Suchergebnis nur bei eigener Google Anzeige

8. Juni 2020
Aussetzung des Verfahrens und Parallelverfahren

Aussetzung des Verfahrens und Parallelverfahren

5. Juni 2020
BVerfG: Einstweiliges Verfügungsverfahren grundsätzlich mit Gegenseite

BVerfG: Einstweiliges Verfügungsverfahren grundsätzlich mit Gegenseite

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung