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Kostenübersicht Teil 3: Was kostet eine Designanmeldung?

13. Dezember 2016

Sie wollen ein Design anmelden, möchten sich aber zuerst einen Überblick über die Kosten verschaffen. Einfacher gesagt als getan, denn dabei gilt es sehr viel zu beachten: Neben dem Land, in dem das Design angemeldet werden soll sowie der Wahl zwischen online oder postalischer Anmeldung gibt es noch vieles Weitere zu beachten. Wir präsentieren Ihnen eine Übersicht der Kosten einer Designanmeldung in Deutschland, der Europäischen Union sowie weltweit – aus der Position eines deutschen Designanmelders.

WICHTIG:
Zum besseren und übersichtlicheren Vergleich gehen wir in unseren Berechnungen davon aus, dass die Einreichung online vorgenommen wird. Bei postalischer Einreichung der Unterlagen erhöhen sich die Kosten. Außerdem wird angenommen, dass die komplette Schutzdauer von 25 Jahren ausgenutzt wird und ein Design angemeldet wird. Wir gehen nicht von einer Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs aus. Die Gebühren sind nur Mindestangaben (zusätzliche Ansprüche oder Design sind nicht mit einberechnet).

Grundlagen:
Falls Sie sich zuerst darüber informieren wollen, worauf am Meisten zu achten ist, bei einer Designanmeldung, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel oder auch diesen Artikel von uns. Falls Sie auf die Wörter „Geschmacksmuster“ oder auch „Geschmacksmustergesetz“ gestoßen sind: Das sind die Bezeichnungen, die in Deutschland vor 2014 für Design und Designgesetz verwendet wurden. In der EU werden sie allerdings noch verwendet. Es ist also dasselbe gemeint.

 

Anmeldung eines Designs in Deutschland beim DPMA

Die Anmeldegebühr für ein Design beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt 60 €. Man kann auch eine Sammelanmeldung einreichen, mehrere Designs auf einmal anzumelden ist dadurch in jedem Fall günstiger, als jedes einzeln anzumelden.

Diese Kosten sind nur für die ersten fünf Jahre kalkuliert. Danach müssen jährlich Jahresgebühren gezahlt werden, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Eine Auflistung dieser Gebühren ist im Folgenden aufgelistet.

 

Jahresgebühr im Kosten
6. bis 10. Schutzjahr 90 €
11. bis 15. Schutzjahr 120 €
16. bis 20. Schutzjahr 150 €
21. bis 25. Schutzjahr 180 €

Ein Verspätungszuschlag von 50 € für jedes eingetragene Design ist innerhalb von vier Monaten zu zahlen, wenn die Jahresgebühr nicht bis zum Ende des zweiten auf den Anmeldemonat folgenden Monats entrichtet wurde. Wird dieser Zuschlag nicht gezahlt, verfällt das Schutzrecht.

 

MERKE: Eine vollständige Anmeldung eines Designs in Deutschland inklusive Verlängerung bis ins 25. Schutzjahr kostet unter den oben genannten Bedingungen mindestens 600 €.

Detailliertere Informationen zu den Kosten des DPMA finden Sie auf dem Kostenmerkblatt des DPMA.

 

EU-weiter Schutz für Ihr Design – Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO

Wenn Sie Ihr Design in Europa anmelden möchten, können Sie dies in Form eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) tun. Schützt dasselbe, wird nur anders genannt. Im Rahmen der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ist Ihre Erfindung zunächst für fünf Jahre innerhalb der Europäischen Union geschützt. Der Schutz gleicht in seinen Schutzwirkungen dem deutschen eingetragenen Design Es kann jedoch vorkommen, dass offenbarte Muster oder Modell in einem EU-Mitgliedsstaat bereits geschützt sind.

Die Eintragungsgebühr beläuft sich auf 230 €, die Bekanntmachung kostet 120 €. Eine optionale Aufschiebung der Bekanntmachung kostet 40 €.

Man kann auch eine Sammelanmeldung einreichen, mehrere Designs auf einmal anzumelden ist dadurch in jedem Fall günstiger, als jedes einzeln anzumelden.

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann maximal 25 Jahre geschützt werden. Dafür müssen alle fünf Jahre Verlängerungsgebühren gezahlt werden. Die Kosten beziehen sich auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Jahresgebühr nach Kosten
5 Schutzjahren 90 €
10 Schutzjahren 120 €
15 Schutzjahren 150 €
20 Schutzjahren 180 €

MERKE: Eine vollständige Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters in Europa kostet unter den oben genannten Bedingungen mindestens 890 €.

Detailliertere Informationen zu den Kosten des EUIPO für mehrere Gemeinschaftsgeschmacksmuster finden Sie in der Gebührenübersicht des EUIPO.  Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt Ihre Erfindung in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten.

 

Design weltweit schützen lassen: Anmeldung eines internationalen Designs

wipo_logo

Im Haager Abkommen über internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) wurde festgelegt, dass für Muster und Modelle ein internationaler Schutz beantragt werden kann.

Die Anmeldung erfolgt beim DPMA, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Eine internationale Eintragung mit der Benennung von Deutschland als Schutzland hat dieselbe Wirkung wie eine Musteranmeldung nach dem Designgesetz. So ist es möglich in mehreren der 65 Länder, die dem Abkommen beigetreten sind, Designschutz zu erlangen. Wichtige Wirtschaftspartner wie China sind allerdings bislang nicht beigetreten.

 

Die Kosten für eine internationale Eintragung variieren je nach Land, aus dem der Patentanmelder kommt und je nach Land, im dem der Schutz gelten soll. Alle Gebühren sind in Schweizer Franken an die WIPO zu entrichten. Wir gehen von einem deutschen Patentanmelder aus, der sein Design in drei Staaten anmeldet. Jede Schutzperiode gilt für fünf Jahre. Danach ist eine weitere Erneuerung für weitere fünf Jahre möglich. Die maximale Schutzdauer richtet sich nach den nationalen Bestimmungen der jeweiligen Länder.

Grundgebühr Bekanntmachung Individuelle Gebühr für das Land Verlängerungsgebühr Summe (in €)
EU 397 CHF 17 CHF 67 CHF 234 CHF 669 €
USA 397 CHF 17 CHF 733 CHF 200 CHF 1.257 €
South-Korea 397 CHF 17 CHF 210 CHF 200 CHF 770 €

Umrechnungskurs nach finanzen.net vom 13.12.2016. Ohne Gewähr.

Mit dem Gebührenrechner der WIPO können Sie die Gebühren für jedes der Mitgliedsländer des HMA errechnen.

 

 

Defikosten Marken Markenanmeldungnitiv muss sich immer der Einzelfall angeschaut werden. Die Gebühren variieren je nach Anforderungen.

Die hier beschriebenen Kosten sind lediglich Amtskosten. Zusätzliche Anwaltskosten sind noch nicht addiert. Jedoch raten wir Ihnen dringend, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie bei der Anmeldung, insbesondere der Designrecherche unterstützt.

 

Sie möchten Ihr Design anmelden und das so schnell, günstig und einfach wie nur möglich?

Unsere Fachanwälte sind erfahren im Thema Designanmeldung und stehen Ihnen gern mit ihrem Wissen zur Seite. Sie bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung und Recherche an. Fordern Sie noch heute einen unverbindlichen Rückruf unserer Anwälte an. Wir helfen Ihnen gern – versprochen! 🙂

 

 

 

Quellen: DPMA.de | EUIPO.de | WIPO.de 

Bildquellen: pixabay.com | DPMA.de | EUIPO.eu | WIPO.de

 

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Category iconDesignrecht Tag iconIndustrial Design,  Patentanwal,  t Design,  EUIPO,  Was kostet ein Design,  Kosten,  Was kostet eine Designanmeldung,  DPMA,  Designanmeldung,  Designanmeldungkosten,  Gebühr

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