Im Rahmen des Konvergenzprogramms des EUIPO und der nationalen Ämter für eine gemeinsame Praxis wurden in einem Projekt Leitlinien für die Anforderungen an die grafischen Wiedergaben von Designs und Designanmeldungen entwickelt und in einer gemeinsamen Mitteilung vom 15. April 2016 veröffentlicht.
Die im Europäischen Netzwerk für Marken und Geschmacksmuster zusammengeschlossenen Ämter für geistiges Eigentum setzen ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Konvergenzprogramms fort. Sie haben sich nun auf die erste gemeinsame Praxis geeinigt, um Leitlinien zu den Prüfungsverfahren an die Hand zu geben, wie die entsprechenden Verzichtserklärungen und Ansichtsarten zu verwenden und Geschmacksmuster auf einem neutralen Hintergrund wiederzugeben sind. Darüber hinaus bietet sie eine Übersicht über die Qualitätsstandards der Ämter für auf elektronischem Weg und auf Papier eingereichte Geschmacksmusteranmeldungen.
Die folgenden Punkte sind NICHT Gegenstand des Projekts:
- Verbale Verzichtserklärungen
- Zusätzlich Elemente (nicht alle Ämter sind der Ansicht, dass zusätzliche Elemente unter das Konzept eines neutralen Hintergrunds fallen)
- Priorität (nicht alle Ämter führen eine Prüfung der Prioritätsansprüche durch)
- Offenlegung (nicht alle Ämter verfügen über Nichtigkeitsverfahren)
- Zahl der Ansichten (bei zahlreichen Ämtern gelten rechtliche Beschränkungen)
- Computer-animierte Wiedergaben, 3D-Wiedergaben (bei zahlreichen Ämtern gelten rechtliche Beschränkungen).
Kernaussagen der Änderungen
Der vollständige Text und alle zur Verdeutlichung der gemeinsamen Kriterien herangezogenen Beispiele finden Sie im folgenden Beispiel. Die Ergebnisse einer vergleichenden Untersuchung zu den Qualitätsstandards, die bei der Einreichung von Anmeldungen auf elektronischem Weg und auf Papier zu erfüllen sind, finden sich am Ende von Anhang 1. Die Abbildungen müssen qualitativ hochwertig und reproduzierbar sein. Bei der Bestimmung der Anforderungen für eine korrekte grafische Wiedergabe von Geschmacksmustern werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:
Die kompletten Kriterien, Inhalte und Ergebnisse können Sie der gemeinsamen Mitteilung entnehmen.
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Text- und Bildquelle: gemeinsame Meldung des European Trade Mark and Design Network
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