Es könnte die höchste Summen sein, die ein Angestellter in Deutschland je von seinem Arbeitgeber verlangt hat: Ex-Manager Dr. Wolfgang Schreiber hat gegen den Wolfsburger Autobauer Patentklage eingereicht. Schreiber ist für zahlreiche Patenten (mit-)verantwortlich, wird als Erfinder genannt. Darunter auch beim Doppelkupplungsgetriebe, das inzwischen millionenfach in den Autos von Volkswagen eingebaut ist. Eine „angemessene Vergütung“ habe er jedoch noch nie erhalten …
Wie am vergangenen Freitag vom Spiegel berichtet, hat der ehemalige Chairman und Chief Executive der VW-Luxustöchter Bugatti und Bentley, Dr. Wolfgang Schreiber, Patentklage vor dem Münchener Landesgericht I gestellt.
Die Forderung soll mit einer früheren Tätigkeit Schreibers im VW-Konzern zusammenhängen. Schreiber ist Diplom-Ingenieur und kam 1984 zum Volkswagen Konzern. 1996 wurde ihm die Leitung der Getriebeentwicklung der Marke Volkswagen übertragen.
In dieser Zeit ist auch das Patent um das so genannte Doppelkupplungsgetriebe (DSG) entstanden. Der Autokonzern hält inzwischen mehrere Patente für dieses Getriebe.
Arbeitnehmererfindung und „angemesse Vergütung“
Im konkreten Fall spricht man von einer „Arbeitnehmererfindung„. Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich dabei um eine Erfindung, die vom Angestellten gemacht wurde. Anspruch auf das Patent hat jedoch der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist aber „angemessen“ zu vergüten – und genau diese habe Schreiber noch nicht erhalten.
Was „angemessen“ ist und was nicht, ist nicht klar definiert und von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten. Hoffnung kann sich der Ex-Manager aber dennoch machen: Das DSG ist so erfolgreich, dass es mittlerweile in mehr als vier Millionen VW-Fahrzeugen eingebaut wurde. Laut „Spiegel“ soll Schreiber aber ein Angebot des Autobauers über 20 Millionen Euro abgelehnt haben.
Sind Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer betroffen?
Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer verfügt über eine weitreichende Expertise im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts. Wir sind in der Lage, sowohl auf der Unternehmensseite als auch auf Seiten der Erfinder kompetent in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts zu beraten.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung. Gern vertreten wir Ihre Interessen sowohl vor der Schiedsstelle als auch in einem möglicherweise notwendig werdenden Gerichtsverfahren.
Quellen:
Bildquelle: Volkswagen AG Presse
Textquelle: Spiegel.de, Volkswagen AG, Google Patent
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