• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Kommentar: Chinesisches Markenrecht: Gesetzeslücke geschlossen

16. Januar 2017

Die insgesamt vierte Novellierung des chinesischen Markengesetzes ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des geistigen Eigentums in China. Das am 01. Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz ist ein Beleg dafür, dass sich auch China im Bereich des geistigen Eigentums letztendlich an die internationalen Gesetze und Rechtsvorschriften anpasst. Ein Kommentar von Patentanwalt Dr. Tim Meyer-Dulheuer. 

Ziel der jüngsten Novelle des chinesischen Markengesetzes war eine Modernisierung und Verbesserung der bestehenden Vorschriften sowie eine Stärkung der Rechtssicherheit und eine dedizierte Anpassung an internationale Abkommen. Zugleich ging es darum, Eintragungs- und Widerspruchsverfahren zu straffen sowie verstärkende Maßnahmen gegen Produktpiraterie zu ergreifen. Das novellierte Markengesetz trat am 1. Mai in Kraft. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Einführung von neuen Markenformen

Marken-Trademarks-Beispiele-Examples

Gemäß § 8 des chinesischen Markengesetzes (CMarkenG) können Marken Zeichen aller Art sein – einschließlich Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, dreidimensionale Zeichen, Farben als solche und Klangbilder – soweit diese Zeichen oder die Kombination dieser Zeichen dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Personen zu unterscheiden.

Nach der bisherigen Definition musste ein Zeichen visuell sichtbar sein, um als Marke geschützt werden zu können. Das nun vorliegende Markengesetz hat diese Anforderung als überholt geändert und neue Markenformen – beispielsweise Hörmarken – zugelassen. Somit wurde eine Regelungslücke im chinesischen Markengesetz geschlossen.

 

Einführung von Zeitlimits für die Markenprüfung

Zeit-Frist-Ablauf-Deadline

Paragraf 28 CMarkenG sieht vor, dass die Markenstelle innerhalb einer Frist von neun Monaten die Prüfung der Anmeldung abzuschließen hat und einen Beschluss darüber treffen muss, ob die angemeldete Marke zu veröffentlichen ist. In § 35 Abs. 1 CMarkenG wird weiter festgelegt, dass die Widerspruchsabteilung innerhalb von zwölf Monaten eine Entscheidung über eingegangene Widersprüche zu treffen hat.

Durch diese fest vorgegebenen Fristen wird das Eintragungsverfahren deutlich beschleunigt und verschlankt. Vor dem Hintergrund eines verschärften Wettbewerbs und immer kürzerer Produktzyklen hatten in der Vergangenheit international agierende Unternehmen beklagt, dass das bisherige zeitraubende Verfahren der Markeneintragung in China keine Planungssicherheit gewährleiste.

 

Widerspruchsberechtigung

Widerspruch-Hand-Stop

In § 33 CMarkenG werden die Widerspruchsberechtigten in zwei Kategorien unterteilt: solche, die sich auf absolute Eintragungshindernisse stützen können, und solche, die auch relative Schutzhindernisse geltend machen können.

Während jeder Widersprechende seinen Widerspruch auf absolute Eintragungshindernisse stützen kann, das heißt, sich darauf berufen kann, dass die Marke ausschließlich aus Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung besteht, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich geworden sind, ist die Geltendmachung relativer Eintragungshindernisse, vorrangiger Kennzeichenrechte Dritter, nur auf den Inhaber dieser Rechte beschränkt.

Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Widerspruchsverfahren teilweise zum Zweck bösgläubiger Verhinderung der Markenanmeldung und zu Zwecken kommerzieller Erpressung von jedermann missbraucht wurde. Das novellierte chinesische Markenrecht ist nunmehr mit dem europäischen und deutschen Markenrecht vergleichbar.

 

Vereinfachtes Widerspruchsverfahren

Anders als in Deutschland ist das Widerspruchsverfahren in China ein der Eintragung vorgeschaltetes Verfahren. Nach bisheriger Regelung gab es im Widerspruchsverfahren ein vierstufiges Rechtsmittelsystem. Dies hat in der Vergangenheit zu sehr langen Verfahren geführt. In Zukunft wird keine Möglichkeit mehr bestehen, gegen eine Zurückweisung des Widerspruchs durch das Markenamt vorzugehen. Eine Beschwerde des Widersprechenden wird nicht mehr zugelassen. Die angegriffene Marke wird vielmehr eingetragen und der Widerspruchsführer darauf verwiesen, nun eine Löschungsklage gegen die Marke zu erheben.

 

Piratenmarkenregistrierung

Pirat-Piraterie

Während nach § 4 Nr. 2 des deutschen Markengesetzes Markenrechte auch durch die bloße Benutzung eines Zeichens begründet werden können, ist diese Möglichkeit der Entstehung von Markenschutz im chinesischen Markengesetz nicht eröffnet.

Diese Gesetzeslücke wurde häufig dazu ausgenutzt, um in China nicht registrierte ausländische Marken, die durch Nutzung bereits eine gewisse Geltung erlangt hatten, unlauter, nämlich allein zum Zwecke der Verhinderung des Marktzutritts, anzumelden. Dies machte ausländischen Unternehmen die Nutzung und Anmeldung ihrer international eingeführten Marke in China nahezu unmöglich. Auf dieses Problem der sogenannten Piratenmarkenregistrierung ausgerichtet, führt die Markengesetznovelle zusätzliche Vorschriften im Eintragungsverfahren ein.

Gemäß § 15 Abs. 2 CMarkenG wird nun die Eintragung einer Marke dann untersagt, wenn gegen ihre Eintragung Widerspruch erhoben wird mit der Begründung, dass diese mit einer benutzten, jedoch nicht eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch oder ähnlich ist. Der Absicht des Gesetzgebers zufolge soll die sogenannte Piratenmarkenanmeldung dadurch bekämpft werden, dass eine beabsichtigte zweck fremde Nutzung eines Zeichens wegen ihrer „Bösgläubigkeit“ bereits im Rahmen des Markeneintragungsverfahrens berücksichtigt und die Eintragung verhindert wird. Wenn also das wesentliche Motiv des Antragstellers darin zu erkennen ist, Dritte in wettbewerbswidriger Weise zu behindern, wird der Antrag auf Eintragung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zurückgewiesen.

 

Bekanntheit einer Marke

In § 13 CMarkenG wird ein neuer Absatz 1 aufgenommen. Er stellt klar, dass die Feststellung der Bekanntheit einer Marke erst dann notwendig wird, wenn der Inhaber sich auf die Verletzung seiner Rechte beruft und einen markenrechtlichen Schutz von bekannten Marken beansprucht. Der Absicht des Gesetzgebers zufolge darf das Verfahren zur Feststellung der Bekanntheit einer Marke also nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag einer beteiligten Partei im konkreten Fall veranlasst werden.

 

Schadensberechnung

Rechnung-Schaden-Schadensersatz

Das neue Markengesetz sieht drei verschiedene Methoden der Schadensberechnung bei Markenrechtsverletzungen vor, die in einer bestimmten Reihenfolge anzuwenden sind: Zunächst wird die Höhe des Schadenersatzes nach dem erlittenen Schaden berechnet; wenn sich dieser nicht bestimmen lässt, erfolgt die Berechnung nach dem Gewinn des Verletzers. Scheitert auch diese Ermittlung, wird die Höhe des Schadenersatzes auf Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet (§ 63 Abs. 1 Satz 1 CMarkenG).

Der Schadenersatz kann um das Einfache und bis auf das Dreifache der durch die oben genannte Methode berechneten Summe erhöht werden, wenn festgestellt wird, dass die Verletzung vorsätzlich begangen worden ist.

Die Einführung der Schadensberechnung im novellierten chinesischen Markengesetz ist ein Schritt, der einen über die internationalen Anforderungen hinausgehenden Schutz gegen Markenrechtsverletzung gewährt. Es wird anerkannt, dass dasjenige, was als Schadenersatz eingeklagt werden kann, durchaus nicht in jeder Hinsicht dem nachweislich eingetretenen Schaden entsprechen muss. Auch wenn im Vordergrund des Schadenersatzrechts der Ausgleichsgedanke steht, kann es nun unter bestimmten Voraussetzungen eher zu einer Sanktionierung kommen.

 

Gesetzliche Schadenersatzlimits

Für den Schadenersatzbetrag nach richterlichem Ermessen war bisher ein Maximalbetrag von 500 000 Renminbi vorgesehen. Diese Obergrenze wurde häufig infrage gestellt, da sie einerseits vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet wurde und andererseits in vielen Fällen nicht ausreichte, um den tatsächlich erlittenen Schaden zu decken, insbesondere, wenn mehrere Schutzrechte des Rechteinhabers verletzt wurden. Die Obergrenze wird nunmehr auf drei Millionen Renminbi erhöht.

Der Schutzstandard im Markenrecht in China erreicht mit der Novellierung des Markengesetzes ein relativ hohes Niveau. Es spiegelt die Intention des chinesischen Gesetzgebers wider, durch effektiveren Markenschutz die nationale Strategie zum Schutz geistigen Eigentums weiter voranzubringen. Es bleibt aber abzuwarten, ob in der Rechtspraxis auch eine effektivere Durchsetzung der neu gefassten Normen zu erreichen sein wird.

Zumindest auf der Seite des Gesetzgebers ist aber ein erheblicher Schritt zur verbesserten Durchsetzung von Markenrechten, auch für ausländische Unternehmen, unternommen worden.

 

Übrigens:

>> Kennen Sie schon unsere Sammlung „IP-Schutz in China“? Dort haben wir für Sie ein kleines „Paket“ mit wichtigen Informationen geschnürt. Schauen Sie doch mal vorbei.

 

Ihre Marke auch in China erfolgreich schützen lassen – wir sind Ihr Ansprechpartner

Egal ob Wort-, Wort-Bild oder Farbmarke: Die Anwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie uns noch heute einen unverbindlichen Telefontermin vereinbaren, um die für Sie individuell passende Markenstrategie zu entwickeln.

 

Bilder: Pixabay (CC0)

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconAktuelles aus unserer Kanzlei,  Markenrecht Tag iconChina,  China Marke,  Chinesisches Markengesetz,  Chinesisches Markenrecht,  CMarkenG,  Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP,  Dr. Meyer-Dulheuer and Partners LLP,  Dr. Tim Meyer-Dulheuer,  Marke anmelden China,  Marke China,  Markenanmeldung China,  Markenrecht China

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Aktuelles aus unserer Kanzlei

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

3. Juni 2024
Was darf die Öffentlichkeit wissen?

Was darf die Öffentlichkeit wissen?

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum