• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Malle und Ballermann als Abmahnungen

18. November 2019

Malle ist nicht nur eine weit verbreitete Kurzform und ein Synonym für Mallorca, sondern auch eine geschützte Marke – bereits seit 2002. Vor dem Landgericht Düsseldorf klagen nun die Abgemahnten.

MalleMalle und Ballermann haben sich in Deutschland als feste Begriffe für Mallorca als spanische Party Insel etabliert. Dennoch sind beide Begriffe als Marke geschützt. Die Eigentümer der Marken nutzen dies für kommerzielle Nutzung als Lizenzgeber und für Abmahnungen gegen andere, die ebenfalls mit den Begriffen „Malle“ und „Ballermann“ informieren und werben.

Marke Malle vor dem Düsseldorfer Landgericht

Über den Begriff „Malle“ muss jetzt aktuell das Düsseldorfer Landgericht entscheiden. Der Unternehmer Jörg Lück aus Hilden (Deutschland) hatte sich „Malle“ bereits 2001 als deutsche Wort- und Bildmarke (DE 30146994) und 2002 als europäische Wortmarke eintragen lassen (EM 002631166). Geschützt wird die Bezeichnung „Malle“ dabei für folgende Waren und Dienstleistungen:

  1. Tonträger (Nizza-Klasse: 9);
  2. Ausstrahlung von TV- und Rundfunksendungen (Nizza-Klasse 38);
  3. Werbung (Nizza-Klasse: 35);
  4. Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Party-Organisation, Party-Durchführung; Betrieb einer Diskothek; Produktion von Audio-Dateien (Nizza-Klasse 41)

Der Hildener Unternehmer nutzte die Markeneintragung des Begriffs „Malle“ für Lizenzforderungen und für Abmahnungen gegen kommerzielle Nutzung des Begriffs. So wurde beispielsweise der deutsche Reiseblog „Reisetiger“ abgemahnt, bei dem in einem Beitrag mehrfach das Wort „Malle“ verwendet wurde.

Eine Lizenzforderung wurde auch an einen Gastronom gerichtet, der eine Party unter dem Motto „Malle für alle“ veranstaltete. Dieser Gastronom weigerte sich. Seiner Ansicht nach ist „Malle“ die gängige Abkürzung für Mallorca.

Malle- Kurzform für Mallorca oder Party Insel?

Dies ist nun der entscheidende Aspekt im Fall „Malle“ vor dem Düsseldorfer Landgericht. Assoziiert man „Malle“ vor allem mit der Insel Mallorca oder als Synonym für eine bestimmte Art, Partys zu feiern? Diese Frage entscheidet darüber, ob „Malle“ als Marke beschreibend ist.

Denn geografische Herkunftsbezeichnungen können nicht unter Markenschutz gestellt werden. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (und § 7 Abs. 1 c) Unionsmarken-VO) sind diejenigen Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft dienen können.
Wenn also das Gericht „Malle“ als stellvertretend für „Mallorca“ sehen würde, wäre der Begriff nicht schutzfähig – vorausgesetzt allerdings, dass „Malle“ vor allem als „Mallorca“ verstanden wird.

Im Übrigen ist auch der Begriff „Malle für alle“ seit 2004 als Wortmarke (DE 30419966) geschützt, Markeninhaberin ist die MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG aus Hamburg. Dies aber ist derzeit nicht relevant für den Fall.

Ballermann vom OLG München als Marke bestätigt

In dem vergleichbaren Fall „Ballermann“ urteilte bereits im September 2018 das OLG München. Annette und André Engelhardt (Deutschland) hatten sich „Ballermann“ ebenfalls vor fast 20 Jahren als Marke schützen lassen. Sie betreiben die sogenannte „Ballermann-Ranch“ und veranstalten im großen Stil „Ballermann-Partys“. Mit Abmahnungen gingen die Markeninhaber Engelhardt gegen andere vor, die den Begriff „Ballermann“ kommerziell nutzten.

So kam der Fall „Ballermann“ vor das Oberlandesgericht München (OLG), das am 27. September 2018 zugunsten der Markeninhaber Engelhardt entschied. Markenrechte würden verletzt werden, wenn der Betreiber einer Gaststätte eine „Ballermann Party“ ankündigt, urteilte das OLG München (Az. 6 U 1304/18). Explizit begründete das Gericht in seinem Urteil, dass die Marke „Ballermann“ nicht nur rein beschreibend sei und damit als Marke schutzfähig. Wenn eine Marke einen Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft, sondern auch auf die gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung gebe, sei die Unterscheidungskraft nicht beeinträchtigt. Die Kennzeichnungskraft der Marke könne dadurch sogar gestärkt sein, führte das OLG München aus.

Abmahnung erhalten – was nun?

Solange Markenschutz besteht, ist eine Abmahnung rechtens und muss grundsätzlich von beachtet werden. Ignorieren Abgemahnte eine solche Abmahnung, besteht die Gefahr, dass die Betroffenen gerichtlich auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt werden können. Wir empfehlen die Beratung durch einen erfahrenden Rechtsanwalt.

Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass sich Markenschutz immer auf die gewerbliche Nutzung bezieht. Die rein private Nutzung der Begriffe „Malle“ oder „Ballermann“ kann daher nicht abgemahnt werden. Dennoch sollten Sie auch dann den Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, denn eine private Nutzung gilt schneller als gewerbliche Nutzung als allgemein angenommen wird.

Wird Marke „Malle“ gelöscht?

Gegen die europäische Wortmarke „Malle“ ist – unabhängig von der Entscheidung des LG Düsseldorf – ein Löschungsantrag vor dem EUIPO anhängig. Bis zu einer Entscheidung des EUIPO gilt jedoch die Eintragung der Marke und gelten auch alle Rechte des Markeninhabers, das Löschungsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung.

Benötigen Sie Unterstützung bei Verletzungen der IP Rechte oder bei der Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung?

Unsere Anwälte beraten Sie gerne. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf – wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

 

Quellen: 

Bericht des WDR

Bild:

MallorcaGraphics / www.pixabay.com / CCO License

 

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconAbmahnung Tag iconAbmahnung,  Abmahnungen,  Ballermann,  Gastronom,  Hilden,  kommerzielle Nutzung,  Landgericht Düsseldorf,  Lizenzforderungen,  Löschungsantrag anhängig,  Malle,  Mallorca,  Markenschutz,  OLG München,  Party Insel

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Euler meint

    27. November 2019 um 13:01

    Schon ganz schön hart, wofür man heute alles Abmahnungen erhält bzw. Einen Anwalt braucht. Da ist es manchmal doch besser, wenn man sowas erst gar nicht nutzt….

    In jedem Fall danke für die Informationen!

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Abmahnung

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. Oktober 2021
Kein Aufleben der Dringlichkeit bei Wiederholung im Internet

Kein Aufleben der Dringlichkeit bei Wiederholung im Internet

28. September 2021
OLG München: Prozessuale Waffengleichheit und Verfügungsverfahren

OLG München: Prozessuale Waffengleichheit und Verfügungsverfahren

31. August 2021
Urteil ‚Schweizer Taschenmesser‘: LG München sieht Verletzung des guten Rufs „Schweiz“

Urteil ‚Schweizer Taschenmesser‘: LG München sieht Verletzung des guten Rufs „Schweiz“

19. August 2021
BGH „Vorsicht Falle“: Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils

BGH „Vorsicht Falle“: Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils

22. Juli 2021
Kennzeichnungspflicht für Influencer*innen auf Instagram

Kennzeichnungspflicht für Influencer*innen auf Instagram

13. Juli 2021
OLG Schleswig: Unterlassungserklaerung ohne Vertragsstrafeversprechen

OLG Schleswig: Unterlassungserklaerung ohne Vertragsstrafeversprechen

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© MD LEGAL Patentanwalt, European Patent Attorney PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum