• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Aids-Medikament: BGH bestätigt Zwangslizenz und weiteren Vertrieb

19. Juli 2017

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 1. September 2016 bestätigt und damit den Vertrieb des Aids-Medikaments „Isentress“ weiterhin gestattet. Somit bleibt die vorläufige Erteilung der patentrechtlichen Zwangslizenz für den HIV-Wirkstoff Raltegravir bestehen. Das Hauptsacheverfahren ist jedoch noch nicht geklärt.

 

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 11. Juli 2017 die Entscheidung des Bundespatentgerichts, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine patentrechtliche Zwangslizenz im Eilverfahren erteilt hat, bestätigt (Hauptsacheverfahren 3 Li 1/16 (EP)). Dadurch ist es Merck (Antragstellerin) erlaubt, das Aids-Medikament „Isentress“ mit dem Wirkstoff Raltegravir weiterhin zu vertreiben. Aber: Verhandlungen im Hauptsacheverfahren, in dem es um eine konkrete Lizenzvereinbarung und die entsprechenden Gebühren des Patents geht, blieben bisher erfolglos und wurden vertagt.

 

Goldgrube Raltegravir-Patent – Shionogi zieht vor’s LG Düsseldorf

Isentress® Raltegravir Medikament Drug

Bereits seit gut 15 Jahren herrscht ein langjähriger Streit zwischen den Pharmafirmen Shionogi (Japan, Antragsgegnerin) und Merck (USA, in Deutschland MSD). Die Japaner hatten damals ein Patent angemeldet, das auch den Wirkstoff des Medikaments, Raltegravir, umfasste. Es wurde 2012 vom Europäischen Patentamt erteilt.

Doch auch Merck war fleißig und meldete 2007 ein eigenes Patent, das den Wirkstoff Raltegravir enthält, an. Shinogi verklagte Merck 2015 beim Landgericht Düsseldorf wegen Patentverletzung auf Unterlassung. Dagegen wehrte sich Merck beim Bundespatentgericht mit dem Antrag auf Erteilung einer Zwangslizenz (wir berichteten).

Das europäische Patent der Japaner wurde im Einspruchsverfahren mit geänderten Schutzumfang aufrechterhalten. Die abschließende Beurteilung der Einsprüche durch die technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts, was Teil des Hauptsacheverfahrens ist, steht aber noch aus.

 

Gesundheitsversorgung der Bevölkerung geht vor – Zwangslizenz bleibt bestehen

Kurzum: Das Bundespatentgericht stellte sich auf Mercks Seite, weil die Firma gemäß § 24 Abs. 1 PatG  zwei wichtige Bedingungen erfüllt hat: Zum einen hatte Merck Shionogi ein Lizenzangebot über zehn Millionen Dollar für eine weltweite Lizenz unterbreitet und zum anderen bestand öffentliches Interesse, da insbesondere auch Schwangere, Kinder und langjährig HIV-Infizierte von dem Medikament profitierten. Auch was die Verträglichkeit mit anderen Medikamenten inkl. möglicher Nebenwirkungen betrifft, ist Isentress empfehlenswert.

Durch den damaligen Beschluss erlaubte das BPatG den Vertrieb von „Isentress“ obwohl der japanische Konzern das Patent für den Wirkstoff in Europa angemeldet hatte.

 

Patentrechtliche Zwangslizenz: Diese Lehren können aus dem Fall gezogen werden

World_Aids_Day_Ribbon

Das Thema „patentrechtliche Zwangslizenz“ ist zunehmend bedeutender geworden, besonders im Pharma-Bereich, auch wenn eine Zwangslizenz im Eilverfahren nicht allzu häufig vorkommt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs setzt ein klares Zeichen – und zwar, dass die Gesundheitsversorgung („öffentliches Interesse“) einen sehr hohen Stellenwert bei den Gerichten einnimmt, vor allem wenn es sich um eine Erkrankung -wie in diesem Fall- handelt, die nur schwer behandelbar ist.

Die Gesundheit der Menschen überwiegt also den Patentschutz des Inhabers und rechtfertigt eine Verwendung des Patents per Zwangslizenz.

 

Für Patentinhaber, die in einer ähnlichen Situation sind, ist der Fall ebenfalls wichtig, denn es verdeutlicht, dass es vor allem in der Pharma-Branche durchaus möglich ist, dass Dritte die eigenen Patente verletzen, aber ihr Geschäft (Vertrieb) weiter aufrechterhalten. Wichtig: Im Falle Merck vs. Shionogi konnte man sich, trotz Bemühungen seitens Merck, nicht einigen. 10 Millionen US-Dollar waren den Japanern zu wenig.

Diese Sturheit des Inhabers wurde ihm letztlich, gepaart mit dem sehr hohen Stellenwert der „Gesundheitsversorgung“, zum Verhängnis. Nichtsdestotrotz ist der Fall noch nicht abgeschlossen: Für Shionogi geht es Mitte September 2017 nochmal vor das Bundespatentgericht und auch vor’s LG Düsseldorf, denn diese müssen das Hauptsacheverfahren (Patentverletzung) noch klären!

 

Zwangslizenz – Auch für Sie ein Thema?!

Dann melden Sie sich bei uns! Unsere Anwälte haben Kompetenzen im Pharma-Bereich und können Sie vor allen deutschen Gerichten vertreten!

Fordern Sie noch heute einen unverbindlichen Rückruf an:

 

 

 

Quelle:

Text: Pressemitteilung BGH

Bild: MSD Sharp & Dohme GmbH

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconPatentrecht,  Lizenzen Tag icon§ 24 PatG,  Zwangslizenz,  § 85 PatG,  Zwangslizenz Patent,  1 422 218,  3 Li 1/16 (EP),  4b O 48/15,  5 207 392,  Isentress,  Isentress HIV,  Patent öffentliches Interesse,  patentrechtliche Zwangslizenz,  X ZB 2/17

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Patentrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung