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„The Name’s Bond, James Bond“ – aber nicht für einen Westerwälder

23. Juni 2017

Namensstreit: Ein Mann aus dem Westerwald darf seinen Namen nicht in „James Bond“ ändern lassen, obwohl seine Ärzte die Namensänderung befürwortet hatten. Das Verwaltungsgericht in Koblenz lehnte seine Klage ab – aus mehreren Gründen. Mehr zu der brisanten Story:

 

Der Kläger, ein 33-Jähriger aus Westerwald, beantragte bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung. Er wolle James Bond heißen, sei aber auch aus einer Kombination dieses Namens mit seinem Vornamen (James ….. Bond) einverstanden. Mehrere, ihn behandelnde Ärzte hätten die Namensänderung befürwortet. Die Verbandsgemeinde lehnte die Namensänderung ab. Daraufhin erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage und zog vor das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz.

 

Neuer Name: Warum möchte man(n) James Bond heißen?

James Bond

Hauptgrund des Klägers waren familiäre Probleme bzw. Konflikte. Verwandte und Bekannte würden ihn beleidigen und mit Strafanzeigen überziehen. Der Kläger fühlte sich traktiert, entwickelte eine Depression. Wegen dieser wurde er zeitweise stationär behandelt. In einer ärztlichen Stellungnahme vom 14. Juli 2015 führte der Facharzt aus, dass der Kläger im Alltag nur noch auf den Namen James Bond reagiere, so dass ein wichtiger und guter Grund für die begehrte Namensänderung bestehe. Die Meinung des Facharztes wurde von mehreren Kollegen unterstützt.

Zur Begründung der Namensänderung gab der Westerwälder weiter an, dass ihn das Führen seines jetzigen Familiennamens erheblich belaste. Er versuche derzeit, sein Leben neu zu ordnen und dank der (bereits eigenständig durchgeführten) Änderung seines Namens wäre Besserung eingetreten.

In einem Interview mit der Rhein-Zeitung nannte er zudem als Grund: „Er will James Bond heißen, weil er Polizisten oder Verwaltungsmitarbeiter kontrollieren möchte. Er will testen, ob sie ihn mit diesem bekannten Namen genauso behandeln, wie alle anderen Menschen auch. Er teste schon eine ganze Weile, sagt er. Sein Zwischenfazit: „Das funktioniert überwiegend gut.““

 

VG Koblenz verwährt die Umbenennung – aus mehreren Gründen

Urteil_Verwaltungsgericht_Koblenz

Nachdem das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dem Kläger Prozesskostenhilfe versagt hatten, wurde die Klage nunmehr vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

Eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond sei, so die Koblenzer Richter, nicht wegen familiärer Probleme gerecht­fertigt. Soweit der Kläger geltend mache, sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen, sei nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die familiären Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten.

Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Namen stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden.

Angesichts dessen könne die Namenänderung unabhängig davon, ob eine solche hier aus medizinischer Sicht indiziert wäre, nicht gewährt werden.

 

Passend dazu – das könnte Sie ebenfalls interessieren:

• FAQ: Kann ich meinen Namen patentieren?

• Einen Namen patentieren: Was geht & was nicht geht

• Gewerbliche Schutzrechte – Welches Gesetz schützt welche Innovation?

 

 

Quellen:

Text: Pressemitteilung VG Koblenz / Urteil AZ 1 K 616/16.KO / Rhein-Zeitung
Bilder: Wikimedia (Titelbild), CC-BY-SA-3.0 / VG Koblenz

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Category iconNews zum geistigen Eigentum Tag icon1 K 616/16.KO,  7 D 10724/16.OVGJames Bond Name,  James Bond Name ändern,  James Bond Namensänderung,  Urteil Namensänderung,  Verwaltungsgericht Koblenz

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