Meilenstein erreicht: Ab heute ist Indonesien offiziell das 100. Mitglied des Madrider Abkommens der World Intellectual Property Organization (WIPO). Für Indonesien ist der Beitritt zum Markenrechtsabkommen der nächste Schritt auf dem Weg zu einer führenden Wirtschaftsnation.
Durch den Beitritt des bevölkerungsreichsten Inselstaates der Welt zum Madrider Protokoll umfasst das Markenrechtsabkommen der WIPO nun insgesamt 100 Mitglieder und 116 Territorien weltweit. Damit wird das Madrider Protokoll zum fünften von der WIPO verwalteten Abkommen mit 100 oder mehr Vertragsparteien (zusammen mit dem WIPO-Urheberrechtsvertrag, dem Pariser Übereinkunft, der Berner Übereinkunft und dem PCT).
Ab heute brauchen Markeninhaber in Indonesien nur noch eine einzige Markenanmeldung unter dem Madrider System der WIPO einreichen, um einen Markenrechtsschutz in allen anderen Territorien des Abkommens zu erlangen. Gleichzeitig benötigen ausländische Unternehmen und Markeninhaber keine kostspieligen doppelten Markenregistrierungen mehr, um Markenschutz für ihre Produkte und Dienstleistungen in Indonesien zu erhalten.
Unternehmen mit Sitz in Indonesien, einer der fünf am schnellsten wachsenden G20-Volkswirtschaften, erhalten somit ab jetzt besseren Zugriff auf die wichtigen Märkte der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, China und Japan.
ASEAN Staaten wollen Innovationskraft in der Region stärken
Indonesien ist das achte Land der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN), das Mitglied der Madrider Union wird. Erst im August vergangenen Jahres ist Thailand als 99. Mitglied dem Abkommen beigetreten (Wir berichteten). Mit Malaysia und Myanmar verbleiben nur noch zwei Staaten der ASEAN Region, die nicht am Abkommen partizipieren. Die Teilhabe der ASEAN Länder am Markenrechtsabkommen geht mit der Bestrebung einher, in der gesamten Region Innovationen und Technologietransfer durch verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der geistigen Eigentumsrechte zu fördern.
Über das Madrider System
Das Madrider System ermöglicht es, einen Markenschutz in bis zu 116 Gebieten zu beantragen, indem man eine einzige internationale Anmeldung beim nationalen oder regionalen Amt für geistiges Eigentum eines Mitglieds des Madrider Systems einreicht. Dadurch wird der Prozess der Registrierung multinationaler Marken durch einen einzigen Antrags- und Verwaltungsprozess enorm erleichtert.
Zudem können Markenanmelder während dem gesamten Lebenszyklus ihrer Marke auf von der WIPO bereitgestellten E-Services und Online-Ressourcen (Madrider Register) zugreifen.
Quellen:
Text: WIPO Pressemitteilung