• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
      • Eva Maria Amoah
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Letzte Runde im Kampf um das Flyknit Patent: Adidas hat NIKE erneut herausgefordert

5. Dezember 2017

Letzte Runde im langwierigen Kampf um die Stricktechnologie bei Sportschuhen: Der Sportartikelhersteller Adidas AG forderte Nike Inc. erneut heraus und beantragte die Löschung des Nike-Patents auf flyknit. Am 30. November 2017 reichte Adidas beim US-Bundesberufungsgericht (Federal Court of Appeals) die offizielle Berufung ein, um die Entscheidung des Patent Trial and Appeal Board vom Oktober 2017 aufzuheben, mit der das Flyknit-Patent von Nike bestätigt wurde.

Im Rampenlicht: Nike-Patent für Schuhe mit Strukturelementen

Adidas zitiert Titel 35, Section 103 des US-Patentrechts. Darin heißt es, dass ein Patent für eine Erfindung nicht beansprucht werden kann, wenn die Erfindung „vor dem tatsächlichen Anmeldetag der beanspruchten Erfindung für eine Person, die über gewöhnliche Fähigkeiten in der Kunst verfügt, zu der die beanspruchte Erfindung gehört, offensichtlich gewesen wäre“. Der deutsche Sportartikelhersteller konzentriert sich deshalb auf das Argument, dass die Flyknit-Technologie von Nike im Grunde nichts Neues ist. Nike ist Inhaberin eines Patents für „Artikel von Schuhen mit einem Obermaterial mit fadenförmigen Strukturelementen“ (Patent Nr. 7.347.011). Das ist der Kern des Streits.

Auseinandersetzung begann mit den Olympischen Spielen in 2012

Bei diesem langwierigen Streit zwischen den beiden größten Sportartikelherstellern der Welt geht es um eine spezielle Technologie bei der Herstellung von Laufschuhen. Nike Inc. hatte seinen Flyknit Schuh im Februar 2012 auf den Markt gebracht und Adidas AG führte im Juli 2012 das Modell „Adizero Primeknit“ ein. Beide Hersteller brachten ihre gestrickten Laufschuhe im Vorfeld der Olympischen Spiele in London auf den Markt und erzielten sehr gute Verkaufszahlen.

Adidas bot seine Primeknit-Modelle zunächst nur in Deutschland zum Verkauf an. Folgerichtig verklagte Nike den deutschen Konkurrenten wegen Patentverletzung vor dem Nürnberger Gericht. In diesem Fall, wie auch wieder in der aktuellen Neuauflage des alten Disput, war die Frage: Kann etwas so Allgemeines und Bekanntes wie die seit 1940 bekannte Stricktechnologie von Nike patentiert werden? Das Nürnberger Gericht folgte der Argumentation von Adidas und wies die Patentverletzung zurück.

Aber das war noch nicht das Ende der Fehde der Rivalen. Ende 2012 reichte Adidas in den USA einen Antrag auf Annulierung des Nike-Patents mittels eines Inter Partes Review („IPR“) ein. Denn Adidas begann, seine gestrickten Schuhe in den USA zu verkaufen. Der deutsche Sportschuhhersteller wollte Nike die Möglichkeit nehmen, den U. S. Verkauf des Schuhs zu stoppen, beispielsweise indem Nike eine Patentverletzungsklage bei einem US-Gericht einreichte.

Ein inter partes review (IPR) ist ein Verfahren zur Anfechtung der Gültigkeit eines U.S.-Patents vor dem United States Patent and Trademark Office.Das Verfahren wird von dem Patent Trial and Appeal Board (PTAB) durchgeführt, um die Patentierbarkeit eines oder mehrerer Ansprüche in einem Patent nur aus einem Grund zu überprüfen, der nach den § 102 oder §103 erhoben werden könnte, und nur auf der Grundlage des Standes der Technik, der aus Patenten oder gedruckten Veröffentlichungen besteht.
(Zitat: UPSO)Das IPR-Verfahren wurde vor sechs Jahren eingeführt, um die Belastung der Bundesgerichte durch Patentstreitigkeiten zu verringern, aber Kritiker sagen, dass es von so genannten Patenttrolle und Hedgefonds ausgenutzt wurde.

Ping-Pong-Modus zwischen PTAB und Bundesberufungsgericht

Das Patent Trial and Appeal Board stimmte mit Adidas überein. Das PTAB entschied, dass Nike nicht in der Lage war, die Patentierbarkeit der geänderten Ansprüche gegen den bekannten Stand der Technik nachzuweisen.

Nike legte gegen diese Entscheidung beim U. S. Bundesberufungsgericht Berufung ein und war 2014 erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass Nike eine „neuartige“ Stricktechnologie „erfunden“ habe und dass das Gestrick als „Quantensprung in diesem Bereich“ anerkannt werde. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Patent von Nike und verwies den Fall an das PTAB zurück.

Im April 2016 reichte Adidas daher drei weitere Anträge im Zusammenhang mit drei weiteren Nike-Gebrauchsmustern ein. Diese Patente wurden Nike zwischen 2010 und 2012 erteilt und schützen verschiedene Aspekte von „Schuhe mit textilen Oberteilen und das Herstellungsverfahren für Schuhe“.

Im Oktober 2017 jedoch bestätigte die PTAB das Flyknit-Patent von Nike. Die Adidas AG konnte nicht nachweisen, dass eine Kombination von zuvor erteilten Patenten die geltend gemachten Ansprüche des Patents von Nike Inc. für einen gewöhnlich qualifizierten Handwerker offensichtlich gemacht hätte, so das PTAB.

Die Berufung vor dem Bundesberufungsgericht in den USA, die letzte Woche eingereicht wurde, bedeutet für Adidas die letzte Chance, das Nike Flyknit-Patent für ungültig zu erklären. Das Finale ist tatsächlich fertig angerichtet.

Benötigen Sie Hilfe rund um Patent- oder Markenrechte?

Nutzen Sie gerne einen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

 

Quellen:

Text:

  • U.S. Patent 7347011
  • U. S. Patent 8745896 B2
  • U. S. Patent D707032 S1
  • Stocknews

Bilder:

jeffjuit /pixabay.com / CCO License    ||    Pexels /pixabay.com / CCO License  

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconNews zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag iconPatentverletzung,  adidas,  Federal Court of Appeals,  flyknit,  Flyknitschuh,  inter partes review,  IPR,  Nike,  Patentstreit,  Primeknit,  Primeknitschuh,  PTAB,  Stukturelemente,  U. S. Bundesgericht,  U.S.-Bundesberufungsgericht

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: News zum geistigen Eigentum

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung