• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Verbot von iPhones in China? Qualcomm verklagt Apple in China

6. November 2017

Der Chiphersteller Qualcomm hat den Smartphonehersteller Apple vor einem chinesischen Gericht darauf verklagt, dass einige Versionen der iPhone Modelle mit einem Verbot für China belegt werden. Es handelt sich um den neuesten Höhepunkt im weltweit geführtem Disput um Patente und Lizenzgebühren für Qualcomm’s Produkte, die in Apples iPhones eingebaut sind.

Antrag auf Verbot von Produktion und Verkauf von iPhones

Beijing_Temple_of_HeavenQualcomm reichte am Beijing Intellectual Property Court vor wenigen Wochen seine Klagen gegen Apple ein. Das Gericht hat sie noch nicht veröffentlicht. Grundsätzlich möchte der Chiphersteller vor dem Gericht erreichen, dass die Produktion und der Verkauf von Apples Produkten in China verboten werden. Es bleibt offen, ob dem Antrag stattgegeben wird, es gibt keinen vergleichbaren Präzedenzfall. Und es handelt sich um ein Urteil mit weitreichenden Folgen für den amerikanischen Smartphonehersteller, aber auch für den chinesischen Arbeitsmarkt, da in China Hunderttausende in der Produktion von Apple’s iPads und iPhones arbeiten.

Der Gang vor das Chinesische Gericht ist die jüngste Zuspitzung in einem inzwischen weltweit geführtem Disput um Lizenzgebühren für Qualcomm’s Patente. Dazu ist es hilfreich, das Lizenzmodell der beiden U.S. Unternehmen zu verstehen.

Das Lizenzmodell

Apple zahlt keine direkten Lizenzgebühren an Qualcomm für dessen Patente. Stattdessen zahlen die Apple Vertragshersteller wie Foxconn oder Wistron Lizenzgebühren an Qualcomm für die Nutzung derer Patente bei der Herstellung von iPads und iPhones.

Qualcomm und Apple – lange Beziehung, verbitterter Konflikt

iPhoneDer Streit zwischen Qualcomm und Apple eskaliert schon länger. Apple teilte seit dem iPhone 7 die Aufträge für Modems zwischen Qualcomm und dem Konkurrenten Intel auf und unterstützte in 2016 die eine südkoreanische kartellrechtliche Prüfung der Lizenzgebühren von Qualcomm. Als Reaktion darauf stellte der Chiphersteller eigentlich verbindliche Zahlungen an Apple ein, die noch aus der exklusiven Partnerschaft mit Apple von 2011 bis 2016 stammten. Die beiden Unternehmen verklagen sich gegenseitig und inzwischen weltweit. Apple wirft dem Chiphersteller vor, ein illegales Geschäftsmodell zu verwenden, da Qualcomm versuche, sich sowohl für die Lieferung und den Einbau seiner Chips als auch deren Nutzung durch Lizenzgebühren bezahlen zu lassen. Wir berichteten über diese wichtige Lizenzrechtentscheidung, die Apple im September gewann.

Darüber hinaus leitete Apple mehrere Kartellverfahren gegen Qualcomm ein, in den Vereinigten Staaten und ebenso auch in Großbritannien, Japan, China und Taiwan wegen angeblich unfairer Preise für seine Technologie. Von der taiwanesischen Fair-Trade-Kommission wurde Qualcomm erst vor wenigen Tagen mit einer Geldstrafe von NT$23,4 Milliarden ($773 Millionen) bestraft. Qualcomm habe mindestens sieben Jahre lang Kartellvorschriften verletzt und während dieser Zeit zu Unrecht Lizenzgebühren in Höhe von NT$400 Milliarden von lokalen Unternehmen eingezogen.

Qualcomm ist augenblicklich der einzige Anbieter auf dem Markt, der Datenübertragungen in Gigabit-Geschwindigkeiten unterstützt. Die X16 Modems sind beispielsweise auch im neuen Samsung Galaxy S 8 eingebaut. Diese Leistungsfähigkeit von der Modems ist inzwischen Gegenstand von Anklageschriften. Der Chiphersteller wirft Apple vor, dass Apple die Leistung seiner Chipsätze bewusst begrenzt hat. Denn im iPhone 7 sind sowohl schnelle Qualcomm- als auch langsamere Intel-Modems verbaut.

Neueste Zuspitzung: Antrag auf Einfuhrverbot für iPhones

chinesischJetzt ist Qualcomm dazu übergegangen, ein Einfuhrverbot einiger Versionen des iPhones vor Gericht zu erstreiten. Zunächst ein Einfuhrverbot für die USA, wie wir berichteten. Qualcomm reichte im Juli 2017 eine Patentverletzungsklage gegen Apple beim ITC und beim US-Bundesgerichtshof ein. Der Vorwurf lautete, Apple habe sechs der Patente von Qualcomm verletzt und die Technologie aus diesen Patenten genutzt, um eine hohe Leistung des Smartphones zu erzielen und gleichzeitig die Akkulaufzeit zu verlängern. Die Entscheidung wird in wenigen Wochen oder sogar Tagen erwartet.

Auch die Entscheidung über das Einfuhrverbot für iPhones in China ist offen. Das Beijing Intellectual Property Court ist einer von drei Fachgerichten der chinesischen Justiz, die ausschließlich über Fälle im Patent- und Lizenzrecht entscheiden. Das Pekinger IP-Gericht behandelt Patent-, Markenverfahren sowie Rechtsfälle zu Urheberrechten und unlauterem Wettbewerb. Es hat die Befugnis, einstweilige Verfügungen zu erlassen und Schadensersatz zu gewähren. Seine Urteile können gemäß der Rechtsprechungsregel angefochten werden. Seit seiner Gründung im Jahr 2014 hat sich das Gericht den Ruf erworben, gerecht und fair zu urteilen. Unter anderem gewann in diesem Jahr Microsoft gegen Chinas Marken-Zulassungskomitee, und auch Qualcomm konnte sich im Patentstreit mit dem chinesischen Smartphone-Hersteller Meizu durchsetzen.

Mit einer schnellen Entscheidung ist im Fall der iPhones in China aber nicht zu rechnen. Nach Aussagen des Beijing Intellectual Property Court gibt es keinen Zeitrahmen für Patentverfahren. Gerade bei weitreichenden Fällen mit ausländischen Unternehmen kann es auch leicht länger dauern, da mit besonderer Sorgfalt im Prozess gearbeitet wird. Dennoch ist die Entscheidung völlig offen: Letztes Jahr verbot das Beijing Intellectual Property Office die iPhone 6 und 6 Plus Modelle von Apple wegen zu großer Designähnlichkeit mit den Smartphones Baili 100C. Das Urteil wurde jedoch in diesem Jahr zugunsten von Apple aufgehoben.

Wir möchten Sie Ihr Patent schützen oder Patentlizenzen vereinbaren?

Unsere Anwälte beraten Sie individuell. Nutzen Sie noch heute unseren Rückruf – unverbindlich und vertraulich:

 

 

 

Quellen: Telenews 10/2017

Bilder: hulk /pixabay.com / CCO License   || gyosimon /pixabay.com / CCO License  || rachelf2 /pixabay.com / CCO License  

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconLizenzen,  News zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag iconApple,  Beijing Intellctual Property Court,  China,  Einfuhrverbot,  iphone,  kartellrechtlich,  Lizenzgebühren,  Lizenzvereinbarung,  Modem,  Patentlizenz,  Patentrecht China,  Patentsteit,  Patentverletzung,  Qualcomm,  U.S.

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Lizenzen

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© MD LEGAL Patentanwalt, European Patent Attorney PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum