Erneutes Kopieren eines Markendesigns? Die schwedische Modekette H&M steht vor einer weiteren Klage wegen Nachahmung eines Markendesigns. Diesmal steht das beliebte Toronto Wildfox T-Shirt im Fokus. Denn H&M wurde letzte Woche von Wildfox verklagt.
Das amerikanische Fashion Unternehmen Wildfox Couture reichte letzte Woche gegen H&M eine Klage wegen Markenrechtsverletzung und unfairem Wettbewerb vor dem Central District of California ein (2:17-cv-08115). Der Kläger wirft dem bekannten schwedischen Hersteller von „schneller“ Mode vor, den Namen Wildfox auf einer Reihe von T-Shirts, Sweatshirts und langärmeligen Hemden verwendet zu haben, wie zum Beispiel beim beliebten Toronto Wildfox T-Shirt. Und der Name Wildfox sei markenrechtlich durch ein Patent beim amerikanischen Patentamt (USPTO) geschützt. Das Unternehmen strebt nun Schadenersatz in Höhe von mindestens 2 Millionen Dollar an und fordert die Zahlung der Gewinne aus dem Verkauf von Wildfox-Produkten.
Wildfox couture wurde 2007 gegründet und wird bei Nordstrom, Shopbop und Revolve verkauft. Die Marke ist bekannt für ein Design, das mit einem leichten Vintage-Stil spielt. H&M wiederum hatte im vergangenen Jahr ein Design für Oberbekleidung entworfen, dass in Anspielung auf ein fiktives kanadisches Baseballteam gestaltet und „Toronto Wildfox“ genannt wurde. Für H&M ist eine innerhalb kurzer Zeit eine weitere Anklage durch ein amerikanisches Unternehmen. Im Fall H&M gegen DJDuo, über den wir berichteten, ging es ebenfalls um eine Anklage wegen Markenverletzung.
Entscheidend ist die öffentliche Wahrnehmung
H&M beruft sich darauf, dass das Wort Wildfox nur in „dekorativer Weise“ in Toronto Wildfox T-Shirts und Sweatshirts verwendet wurde. Und verweist auf die Annahme, dass ein typischer Kunde und Käufer das von H&M entwickelte Design auf keinen Fall mit dem Design der Modelinie Wildfox assoziieren oder verwechseln würde. Dies wird ein entscheidender Punkt in der Entscheidung sein. Verwechslungsgefahr besteht, wenn die Öffentlichkeit der Auffassung ist, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen stammen. Dies muss global bewertet werden, die Meinung der relevanten Öffentlichkeit ist hier entscheidend. Dabei wird berücksichtigt, dass der Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit hat, die verschiedenen Marken direkt miteinander zu vergleichen. In früheren Urteilen wurden die bildnerischen, phonetischen und konzeptionellen Aspekte für die Verwechslungsgefahr als relevant betrachtet. Das Urteil darf mit Spannung erwartet werden.
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Text: Business News