• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Bundesjustizministerium: Entwurf zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz

20. April 2017

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Anfang März den Entwurf des vollständig ausformulierten Gesetzestextes zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz veröffentlicht. Mit der Reform ist unter anderem die Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke und eine Gebührenneuregelung geplant. Weitere Infos finden Sie in unserem Beitrag:

 

Die Gesetzesreform trägt den Titel „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz – MaMoG)“ und bringt vielerlei Neuerungen mit, die bereits am 16. Dezember 2015 vor dem Europäischen Parlament und des Rates vorgestellt wurden. Hauptziel ist die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Markenrecht mit Hilfe des Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG).

 

Vorhandene Probleme und Zielsetzung des Markenrechtsmodernisierungsgesetz

Markengesetz_Markenrecht

Die europäische Markenrechtsreform und das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) verfolgen drei Ziele:

– Durch die europäische Markenrechtsreform soll die Koexistenz der verschiedenen Markensysteme gefördert und in ein kohärentes System von nationalen und unionsweiten Markenrechten überführt werden.

Oberstes Ziel ist das ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke. Beide Markenformen sollen im Zuge der Reform in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden und zugleich nebeneinander koexistieren.

Darüber hinaus verfolgt die Reform eine verstärkte Kooperation der nationalen Markenämter mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Markenämter und der nationalen Marken gestärkt werden.

– Ein weiteres zentrales Anliegen der Markenrechtsreform ist die Einrichtung und Förderung eines gut funktionierenden Binnenmarktes und die Erleichterung der Eintragung, der Verwaltung und des Schutzes von Marken sowie die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem soll Rechtssicherheit in Bezug auf den Schutzumfang von Markenrechten gewährleistet und der Zugang zum Markenschutz erleichtert werden. Das Markenrecht ist darüber hinaus an die Erfordernisse eines modernen Digitalzeitalters anzupassen; die Eintragungsverfahren sind deshalb zu modernisieren und technologisch auf den neusten Stand zu bringen.

– Erklärtes Ziel der Richtlinie ist zudem die effektive Bekämpfung der wachsenden Produktpiraterie. Die Statistiken des Zolls und der Europäischen Kommission belegen, dass der Trend mit dem Handel von Pirateriewaren ungebrochen anhält. Dem soll durch ein Verbotsrecht des Markeninhabers hinsichtlich aller zollrechtlichen Situationen, einschließlich der Durchfuhr, Umladung, Lagerung, Freizonen, vorübergehenden Verwahrung, aktiven Veredelung oder vorübergehenden Verwendung von Waren begegnet werden.

 

Lösungsansätze

Die Richtlinie ist nach Maßgabe ihres Artikels 54 Absatz 1 in deutsches Recht umzusetzen:

– Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen Register

Das reformierte Markengesetz (MarkenG-E) verzichtet auf das Erfordernis einer grafischen Darstellbarkeit schutzfähiger Zeichen (vgl. bisher § 8 Absatz 1 MarkenG). Dadurch entfällt in den Registern auch eine Beschränkung der zulässigen Darstellungsmittel auf eine grafische oder visuelle Darstellung. Die grafische Darstellbarkeit wird durch ein flexibles Kriterium ersetzt, das insbesondere für unkonventionelle Markenformen rechtssichere Darstellungsformen bietet. Auf diese Weise wird das Markenregister an die Bedürfnisse eines modernen Technologiezeitalters angepasst.

– Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie wird erstmals auch die Gewährleistungsmarke in das deutsche Markenrecht implementiert. Durch die Einführung dieser neuen Markenform wird der Bedeutung von Gütezeichen für die Wirtschaft Rechnung getragen. Gewährleistungsmarken zeichnen sich dadurch aus, dass im Vergleich zur Individualmarke nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund steht. Sie unterliegen den Prinzipien der Neutralität und Transparenz sowie Prüf- und Überwachungspflichten.

– Einführung eines amtlichen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt

Zusätzlich zu dem bisher möglichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse können künftig auch relative Nichtigkeitsgründe (ältere Rechte) und Verfallsgründe nach Widerspruch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geltend gemacht werden. Damit werden die Kompetenzen beim DPMA gebündelt. Die ordentlichen Gerichte entscheiden über den Verfall und die Nichtigkeit von Marken künftig auf Widerklage einer Partei im Verletzungs- oder Schadensersatzprozess.

– Einführung einer Regelung für Waren unter zollamtlicher Überwachung

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs geht bislang davon aus, dass lediglich die Ein- und Ausfuhr von Waren, die mit einer in der Bundesrepublik Deutschland geschützten Marke versehen sind, eine markenrechtlich relevante Benutzungshandlung darstellen und daher vom Markeninhaber verboten werden kann. Alle anderen zollrechtlichen Situationen sind von einer Verbotsmöglichkeit nicht erfasst.

Im Falle der Durchfuhr bedeutet dies z. B., dass der Markenrechtsinhaber die Durchfuhr der Piraterieware nur untersagen kann, wenn er nachweist, dass die Ware Gegenstand einer an die Verbraucherinnen und Verbraucher gerichteten geschäftlichen Handlung wie Verkauf oder Werbung in Deutschland ist beziehungsweise sein soll. Im Ergebnis trägt der Markeninhaber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Inverkehrbringen der Waren im Inland droht. Dies stellt zuweilen ein Hindernis für die effektive Bekämpfung der Produktpiraterie dar, da dem Markeninhaber der Nachweis des Inverkehrbringens schwerfällt.

Um der wachsenden Produktpiraterie effektiv begegnen zu können und den Interessen der Markeninhaber Rechnung zu tragen, sieht der Entwurf ein zweistufiges Verfahren vor, um rechtsverletzende Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, die aber nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden sollen, aufzuhalten (vgl. § 14a MarkenG-E). Die Regelung ist so ausgestaltet, dass für alle zollrechtlichen Situationen die Interessen der Zollbehörden, der rechtmäßig Durchführenden und der Rechteinhaber gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

Quelle:

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  News zum geistigen Eigentum Tag iconMarkengesetz,  Markenrecht,  Markenrechtsmodernisierungsgesetz,  Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG),  nationale Gewährleistungsmarke,  Richtlinie (EU) 2015/2436,  Gewährleistungsmarke,  MaMoG

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung