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Streit um Tiger-Logo: Puma geht gegen Designer Philipp Plein vor

11. Januar 2018

Streit um springende Logo-Raubtiere: Star-Designer Philipp Plein will in seiner neuen Sport Kollektion mit einem dynamischen Tiger-Logo überzeugen. Sportartikelhersteller Puma wittert eine Markenrechtsverletzung und bringt eine Unterlassungsklage in Gang:

 

PumaDer erfolgreiche deutsche Designer Philipp Plein ist bekannt für seine ausgefallene Mode im Rock’n Roll Look und extravagante Laufstegshows. Sein aktuelles Projekt: Sich mit seiner neuen „Plein-Sport“ Kollektion in der Sportartikelbranche zu etablieren – wenn auch eindeutig im höheren Preissegment. Dabei soll mit einem Tigerlogo der modischen Sportkleidung eine wilde und dynamische Ausstrahlung verliehen werden.

Genau dieses Logo rief jetzt den in der Sportbranche etablierten Konzern Puma auf den Plan. Denn dieser hat bekannterweise eine springende Raubkatze als Logo, und das bereits seit 1967. Das Puma Logo wie wir es heute kennen genießt bereits seit 1976 Markenschutz, der inzwischen umfangreich und global ist. Bei Puma stört man sich vor allem an den „Plein-Sport“ Schuhmodellen, bei denen das Logo mit dem springenden Tiger groß an den Seiten zu sehen ist und sich somit Konsumenten an Puma Sneaker erinnert sehen könnten.

Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf auf Bitten von Puma eine Markenrechtsverletzung festgestellt und eine Unterlassungsklage gegen Plein-Sport erhoben. Der Designer soll alle mit dem Tiger-Logo versehenen Produkte seiner Sportkollektion vom Markt nehmen.

 

Plein sieht keine Ähnlichkeit: Langwieriger Rechtsstreit bahnt sich an

Plein hat sich inzwischen bereits über den Social Media Kanal Instagram zu den Vorwürfen geäußert: Er sehe keinerlei Ähnlichkeit zwischen dem Plein-Sport-Tiger und dem springenden Puma-Logo und will dementsprechend der Forderung des Düsseldorfer Landesgerichts nicht nachkommen.

In der Tat ist der Fall nicht so eindeutig wie Puma es gerne hätte. Will man vor Gericht eine klare Markenrechtsverletzung nachweisen, müsste man zeigen dass für Verbraucher nicht eindeutig klar ist, zu welcher Marke die betroffenen Sneaker gehören. So müssten Verbraucher denken, dass die Tiger-Logo Schuhe aus einer Zusammenarbeit mit Puma entstanden sind.

Da Plein wohl Einspruch gegen die Unterlassungsklage einreichen wird, wird diese Frage wahrscheinlich bald vor Gericht geklärt.

 

Anschuldigungen gegen Plein häufen sich

Für den Star-Designer sind das nicht die ersten Anschuldigungen dieser Art in der letzten Zeit. Der französische Luxuslederwarenhersteller Perrin hatte Plein vorgeworfen, einer ihrer Frauenhandtasche nahezu 1 zu 1 kopiert und lediglich einen Totenkopf als Designelement hinzugefügt zu haben. Zudem sah Modeschöpfer Alexander Wang einer seiner Fashion Show Konzepte von Plein abgekupfert und Dolce & Gabbana einige seiner Mitarbeiter unlauter abgeworben.

Philipp Plein hat darauf seine eigene Erklärung für die zunehmenden Anfeindungen: „Früher wurden wir von der Konkurrenz nicht beachtet, jetzt hasst man uns weil wir so schnell gewachsen sind“. Eine Aussage, die wohl weitere Markenrechtsstreiteren mit dem Luxus Designer verspricht…

 

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Quellen:

Text: TheFashionLaw.com

Foto: lanZA /pixabay.com / CCO License  

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Category iconMarkenrecht Tag iconÄhnlichkeit,  Alexander Wang,  Designer Philipp Plein,  Instagram,  Markenrecht,  Markenrechtverletzung,  Perrin,  Puma,  Puma-Logo

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