Aktuell ist ein Streit entfacht, der sich um den häufig verwendeten Begriff „Panzerglas“ dreht. Betroffen ist das US-amerikanische Unternehmen eBay Inc., welches den weltweit größten Online-Marktplatz betreibt. Viele Händler müssen nun mit Abmahnungen und Artikel-Löschungen rechnen. Wie sind die Erfolgschancen für die Abgemahnten?
Grund für den aufgetretenen Streit ist ein Verstoß gegen das Ebay-Markenschutzprogramm VeRi. Durch das VeRi-Programm sollen die immateriellen Schutzrechte (z.B. Markenschutz) der Inhaber unterstützt werden. Teilnehmer dieses Programms haben so einen Anspruch auf eine schnelle und unkomplizierte Entfernung der rechtsverletzenden Angebote. Zu beachten ist, dass eBay nicht als Betreiber sondern als Anbieter für die Inhalte der verschiedenen Angebote verantwortlich ist.
PANZER GLASS Markeninhaber verlangt Löschung von eBay Artikeln
Wie viele andere alltägliche Begriffe ist auch der Begriff „PANZER GLASS“ eines dänischen Unternehmens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Der Begriff ist sowohl als Wortmarke, als auch Wort-Bildmarke eingetragen und besteht unter anderem für Produktkategorien wie Schutzhüllen für Laptops und Smartphones (Klasse 9 und 21).
Zuletzt hat sich der Markeninhaber, welcher Mitglied des VeRi-Programms ist, an eBay gewendet und die Löschung aller Artikel die den Begriff „Panzerglas“ oder „Panzer Glas“ enthalten, gefordert. Da das Internetauktionshaus ein großes Interesse daran hat, derartige Rechtsverletzungen (im eigenen [Schutz-]Interesse) zu verhindern, wurden bereits einige Angebote gelöscht. Zusätzlich erhalten die betroffenen Händler dieser Artikel eine Verwarnung. Bei missachten dieser kommt es zu einer Sperrung des Accounts.
Eine aktuelle eBay-Suche (Stand 27.03.2017) nach dem Begriff „Panzerglas“ ergab, dass circa 191.713 Artikel von diesem Verstoß gegen Markenrechte betroffen sind. Die Betroffenen sind besonders Handyzubehör-Händler, denn genau für diese Nizza-Klasse hat das dänische Unternehmen Markenschutz beansprucht.
Betroffene „Panzerglas-Händler“ haben wenig Aussicht auf Erfolg
Händler, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, haben nur wenige Möglichkeiten etwas an der Situation zu ändern. Es ist und bleibt eine Verletzung der Markenrechte und ist daher nicht erlaubt.
Dabei geht es nicht nur um die Verwendung des gleichen Wortlauts des geschützten Begriffs sondern ebenso um Elemente die der Warenklasse sehr ähnlich sind oder wenn bei der Produktbeschreibung eine Beziehung zum Panzerglas(s) und dessen Eigenschaften hergestellt wurde oder werden kann.
Der Hersteller hat lediglich die Möglichkeit, sich direkt an den Rechteinhaber zu wenden. Hierbei erhält er kleine Hilfestellungen von eBay indem sie die Kontaktdaten übermitteln. Damit eBay besser zwischen den Verkäufern und den Rechteinhabern vermitteln kann, bitten sie um Mithilfe der Betroffenen. Ebay kann nur reagieren, wenn sie alle Informationen zu den Problemen und der Sachlage der Händlern erhalten.
Letztendlich hat eBay kaum eine andere Wahl, als den Aufforderungen der Löschung nachzukommen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2008 verpflichtet den Online-Marktplatz dazu, Namensmissbrauche zu verhindern. Laut BGH muss eBay, nach einer Missachtung des Hinweises auf einen Rechtsverstoß den Anbieter sperren und im „Rahmen des Zumutbaren auch entsprechende Verstöße in der Zukunft verhindern“.
Haben Sie das Gefühl das Ihre Markenrechte durch einen Namensmissbrauch verletzt werden?
Dann stehen Ihnen unsere Anwälte mit Rat und Tat zur Seite! Lassen Sie uns noch heute einen Telefontermin vereinbaren, um Ihren Fall gemeinsam zu besprechen.
Unser erstes Gespräch ist ohne jegliche Verpflichtungen!
Quellen:
Text: Onlinehaendler-News.de / DPMA / Bundesgerichtshof / VeRi