Kann ein berühmter Name von einem Startup unter Markenschutz gestellt werden? Ebenso überraschend wie relativ unbemerkt hat sich ein italienisches Startup den Namen „Steve Jobs“ gesichert.
In dem Fall Barbato gegen Apple entschied das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits 2014 zugunsten des italienischen Startups. Den Brüdern Vincenzo und Giacomo Barbato fiel bereits 2012 auf, dass Apple offenbar nie den Namen ihres berühmten Gründers schützen ließ – allerdings starb Steve Jobs auch erst 2011. Da die beiden Italiener planten, eine neue moderne Bekleidungsfirma zu gründen, schien ihnen der Name „Steve Jobs“ als Markenname für aktuelle Fashion sehr passend. Der beantragte Markenschutz wurde gewährt und auch 2014 vom IPO bestätigt. Zusätzlich entwickelte das italienische Startup ein Logo, in dem das J von Jobs mit einem angeschnittenen Blatt verbunden wurde. Mit ein bisschen Fantasie sieht dies auch einem Apfelbiss ähnlich.
Apple versuchte in dem Gerichtsverfahren von 2014, eine Verletzung des Apple Logos geltend zu machen. Und in der Tat wirke das J beißend und erinnere an den berühmten Apfel. Aber ein Buchstabe ist keine Frucht, und folglich könne der Buchstabe auf dem Brief kein Biss sein, urteilte der EUIPO. Deshalb wurde dieser Vorwurf nicht vom Europäische Amt für geistiges Eigentum anerkannt, berichtet die italienische Zeitung La Repubblica Napoli.
Dass das Urteil jetzt erst bekannt wurde, ist der Verschwiegenheit beider Seiten zu verdanken. Die Brüder Barbato nutzen die Zeit, um sich den Namen „Steve Jobs“ auch weltweit zu sichern. Man darf gespannt sein, ob dies weitere Gerichtsverfahren nach sich zieht.
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