• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Markenverlängerung: DPMA versendet Infoschreiben schon vor Ablauf der Markenfrist

9. Februar 2018

Mit sofortiger Wirkung kündigt das Deutsche Patent- und Markenamt an, die Erinnerungsschreiben für eine Markenverlängerung bereits 6 Monate vor Ablauf der Markenfrist zu versenden. Zu diesem Anlass kommt einmal mehr die Frage auf: Marke verlängern oder neu anmelden?

Bisher wurden nach Auskunft der DPMA die Informationsschreiben 3,5 Monate nach Ende des Markenschutzes verschickt, wenn die Marke zu diesem Zeitpunkt nicht erneuert worden wäre. Mit sofortiger Wirkung kündigt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nun an, diese Informationsschreiben früher zu versenden – mindestens sechs Monate vor Ablauf der Markenfrist. Es handelt sich um eine organisatorische Anpassung, die in mehreren Schritten geplant ist und bis Ende 2018 abgeschlossen sein soll.

Markenschutz – Schutzdauer und Kosten

Die Schutzdauer einer deutschen Marke oder einer europäischen Gemeinschaftsmarke beträgt 10 Jahre. Ist der Schutz der Marke abgelaufen, kann man den Schutzstatus um jeweils 10 weitere Jahre verlängern – durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr. Dies ist beliebig oft möglich und dadurch ist auch ein jahrzehntelanger Schutz für Marken kein Problem.

Allerdings hat schon oft ein Vergleich der Kosten für eine Markenverlängerung für Unmut gesorgt. Denn im Vergleich zeigt sich, dass die Verlängerung mehr als doppelt so teuer wie eine Markenanmeldung ist. Augenblicklich kostet zum Beispiel die Anmeldegebühr für eine Markenneuanmeldung (einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen) 300 Euro bzw. 290 Euro bei digitaler Anmeldung. Die Verlängerungsgebühr (ebenfalls für bis zu drei Klassen) beträgt 750 Euro. Man kann argumentieren, dass die hohen Kosten auch dazu dienen sollen, dass sich Markeninhaber bewusst machen, ob sie wirtschaftlich erfolgreich mit der Marke arbeiten. Nicht benötigte Marken werden daher auch aufgegeben, würde daraus folgen. In der Regel ist es aber so: Je länger eine Marke am Markt etabliert ist, desto wertvoller ist sie.

Marke verlängern oder neu anmelden?

Wer sich dennoch nicht mit den vergleichsweise teuren Verlängerungskosten abfinden möchte, kommt schnell auf die Frage: Kann man die Marke also nicht einfach noch einmal neu anmelden? Ja, das kann man, aber die Nachteile wiegen die finanziellen Vorteile nicht auf. Denn bei einer Neuanmeldung würde die Marke aufs Neue geprüft, bei einer Markenverlängerung nicht. Bei einer Neuanmeldung wäre es also möglich, dass die Marke nicht mehr zur Eintragung zugelassen würde. Bei der Verlängerung einer Marke dagegen ist der Schutzstatus garantiert, es kann lediglich zu einer Umklassifizierung in den Nizzaklassen kommen, da diese ja jährlich neu nachjustiert werden. Unter Umständen kann es dadurch auch zu Zusatzkosten kommen, wenn nämlich Gebühren für zusätzliche Klassen anfallen.

Noch schwerer aber wiegt, dass bei einer erneuten Neuanmeldung einer bestehenden Marke auch die Priorität der Marke neu, nämlich auf den neuen Anmeldetag gesetzt wird. Man verliert bei einer erneuten Neuanmeldung einer Marke also die Priorität seiner Marke. Die Priorität hat aber eine sehr wichtige Bedeutung im Markenrecht. Normalerweise – und auch in den jüngsten Urteilen, wir berichteten – kann sich der Inhaber älterer Markenrechte gegen den Inhaber jüngerer Rechte gerichtlich durchsetzen.

Infoschreiben zur Erinnerung an die Markenverlängerung ist freiwilliger Service des DPMA

Das Versenden des Informationsschreibens des DPMA ist eine freiwillige Serviceleistung des Amtes und bleibt eine Dienstleistung des Amtes ohne rechtliche Verpflichtung. Unabhängig von diesem Infoschreiben und grundsätzlich muss jeder Markeninhaber mit Beginn des 11. Schutzjahres unaufgefordert die Verlängerungsgebühr bezahlen, um die Schutzdauer um weitere 10 Jahre zu verlängern. Versäumt man den Termin zur pünktlichen Verlängerung, hat man noch 6 Monate Zeit, bis der Markenschutz endgültig verfällt – aber auch das nur, wenn man spätestens 2 Monate nach dem verpassten Termin mit Zahlung eines zusätzlichen Verspätungszuschlags deutlich machen, dass man seinen Markenschutz verlängern möchten.

Vielleicht sind diese Artikel für Sie auch interessant:

  • Info Blog: Gefahr des Trittbrettfahrens: Coca-Cola gewinnt vor dem EuGH
  • Info Blog: China-Kopien der Legosteine gestoppt vom Chinesischen Gericht!
  • Info Blog: Letzte Runde im Kampf um das Flyknit Patent: Adidas hat NIKE erneut herausgefordert

 

Suchen Sie Schutz für Ihre Marke?

Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns! Unsere Anwälte betrachten jeden Fall individuell.

 

 

 

Quellen:

Text:

Country Index – Newsletter DPMA

DPMA: Gebühren für Markenschutzrechte

Bilder:

kellepics /pixabay.com / CCO License  

 

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  News zum geistigen Eigentum Tag iconMarkenverlängerung,  Neuanmeldung,  Markenanmeldung,  Schutzdauer,  DPMA,  Verlängerungsgebühr,  deutsche Markenanmeldung,  Infoschreiben,  Marke verlängern,  Markenfrist

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung