Wie jetzt kürzlich bekannt wurde, geht der Uhrenhersteller Swatch gegen den Modekonzern Michael Kors vor. Grund dafür ist, dass die neue Uhren-Kollektion von Michael Kors den gleichen Namen („Access“) trägt, wie die für die 1996 entworfene Smartwatch des Schweizer Unternehmens. Swatch sieht dadurch seine Markenrechte verletzt, die sie nun mit Nachdruck schützen möchten.
Streit: zwei Giganten auf Augenhöhe
Aktuell ist es ein Rechtsstreit zwischen zwei Global Playern entfacht: Der börsennotierte Modekonzern Michael Kors, mit einem geschätzten Marktwert von ca. 6 Milliarden Dollar, gegen den Uhrenhersteller Swatch, dessen Marktkapital bei etwa 18 Milliarden Dollar liegt.
Die grundsätzliche Ausrichtung beider Parteien sind jedoch sehr unterschiedlich. So geht es bei Michael Kors um die Zukunft seiner neuesten Uhren-Kollektion, bei Swatch geht es um das Alltägliche – dem Vertrieb von markenrechtlich geschützten Zeitmessern (am Handgelenk).
Michael Kors hat im Jahr 2016 eine Smartwatch für Damen und Herren mit dem Namen „Access“ auf den Markt gebracht und bei den US-Behörden einen Antrag auf Markenschutz gestellt.
Die gleichnamige Swatch-Access Uhr existiert jedoch schon seit dem Jahr 1996 und gilt als Vorreiter der heute so populären Smartwatches. So nutzt die Swatch-Access-Uhr die RFID (radio frequency identification) Technologie, welches ein Sender-Empfänger-System zum automatischen Identifizieren und Lokalisieren von Objekten oder Lebewesen, ganz ohne Berührung, darstellt. Damit wird zum Beispiel das Bezahlen von Veranstaltungen, indem die Uhr als eine Art Ticket genutzt wird, kinderleicht. Zur Zeit der Produkteinführung war die darin enthaltene Technik eine Weltneuheit, der verhoffte Durchbruch des Produktes blieb jedoch aus.
Swatch möchte keine Parallele zu Michael Kors
Der Schweizer Uhrenhersteller fordert, dass der Modekonzern Michael Kors den Namen „Access“ nicht verwenden und als Marke schützen lassen darf, da die Markennamen nicht unterschieden werden können. Auch einer mögliche Kooperation mit MK möchte man dadurch vorbeugen, auch wenn Swatch bereits oft mit anderen namhaften Unternehmen zusammengearbeitet hat.
Sollte der Kult-Designer aus Amerika nicht auf die Forderung eingehen, könnte es zu einem langwierigen Markenstreit kommen. Ob und in welche Richtung der Streit verlaufen wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
Diese Fälle sind auch sehr spannend:
- Bier auf Wein, das lass sein: Weißgold gegen Weiss-Gold
- BPatG: WMM und WMF – zum Verwechseln ähnlich
- Keine Verwechslungsgefahr: „Grillstar“ vs. „Grillstar.de
- European Court: Gucci loses two trademark appeals against Guess
- Fashion Label vs. Rapper: BURBERRY files lawsuit
Haben auch Sie das Gefühl, dass eine andere Marke Ihre Markenrechte verletzt?
Dann bitten Sie uns gerne um Hilfe. Wir stehen Ihnen bei der Analyse des Tatsachenbestandes sowie, falls erforderlich, bei der Konzeption von Lösungen durch verschiedene Szenarien, gerne zur Seite. Sie können noch heute mit einem unserer Fachanwälte durch einen unverbindlichen Rückruf in Kontakt treten!
Quelle: Handelszeitung.ch / Markenanmeldung Swatch /