Marken-Wirrwarr um die Umbenennung des französischen „Front National“. Die von Marine Le Pen geführte rechtspopulistische Partei will aus Imagegründen ihren Namen ändern. Dabei war bis zuletzt unklar, ob die Partei den neuen Namen „Rassemblement National“ annehmen darf.
Marine Le Pen, Parteichefin und Präsidentschaftskandidatin 2017 in Frankreich, hatte auf dem vergangenen Parteitag des „Front National“ angekündigt den Parteinamen ändern zu wollen. Um sich von dem umstrittenen Image der Vergangenheit zu lösen und sich für mögliche Koalitionen mit den Parteien der bürgerlichen Mitte zu öffnen, soll die Partei in „Rassemblement National“ umbenannt werden. Die endgültige Entscheidung über die Umbenennung in den neuen Namen, der sich mit „Nationaler Zusammenschluss“ übersetzen lässt, trifft die Parteibasis in wenigen Wochen in einem Votum.
Begriff schon 1986 vom „Front National“ verwendet
Interessanterweise wurde der Terminus „Rassemblement National“ bereits schon im Jahr 1986 von Marine Le Pens Vater verwendet. Jean Marie Le Pen war selbst von 1972 bis 2011 Vorsitzender des „Front National“. Wohl wissend dass der Begriff bereits in der Vergangenheit vom „Front National“ verwendet wurde, hatte Marine Le Pen zuletzt behauptet, dass die Partei den Namen „Rassemblement National“ bereits als Marke beim Französischen Patent- und Markenamt (INPI) registriert hat.
Nachforschungen des INPI haben daraufhin jedoch ergeben, dass die Marke weder 1986 und auch nicht in der Folge von einem Mitglied des „Front National“ registriert wurde.
„Rassemblement National“ bereits von politischer Vereinigung beim INPI registriert
Doch tatsächlich ist der Begriff bereits von jemand anderem als Marke beim INPI für die Nizzaklassen 16, 35 und 41 registriert. Und zwar von einer ebenfalls politischen Vereinigung mit dem Namen „Rassemblement National“. Igor Kurek, ein Mitglied des „RN“, hatte zuletzt auf Twitter erklärt, dass der Name bereits rechtlich geschützt sei und somit der „Front National“ „niemals“ den Namen annehmen könne.
Tatsächlich liegen die Namensrechte bei einem anderen Mitglied der Gruppierung, nämlich Frédérick Bigrat. Er hatte den Namen am 30.12.2013 beim INPI schützen lassen.
Wer sich jetzt auf einen anschwellenden Markenstreit gefreut hat, muss leider enttäuscht werden. Der „Front National“ hat bereits am 22. Februar 2018 mit Monsieur Bigot einen Privatvertrag ausgehandelt, in dem ihn die Übertragung der Namensrechte an „Rassemblement National“ zugesichert wurden. Zudem befindet sich der „RN“ momentan in der Auflösung. Die offizielle Bestätigung der Übertragung durch das INPI wird in den kommenden Monaten erwartet.
Ähnliche Marken könnten Widerspruch einlegen
Auch wenn aus markenrechtlicher Sicht die größte Hürde zur Namensänderung übersprungen sein dürfte, muss der „Front National“ möglicherweise doch noch mit einer rechtlichen Auseinandersetzung rechnen. Denn für den Begriff „Rassemblement National“ erscheinen im INPI Markenregister in andere Marken- und Dienstleistungsklassen noch weitere Markeninhaber. Zum Beispiel der „Rassemblement national Nin-Jutsu“ (die Nationale Nin-Jutsu Versammlung) in den Nizza-Klassen 16, 25, 28, 41. Diese Markeninhaber könnten aufgrund von möglicher Verwechslungsgefahr Widerspruch gegen die Nutzung der Marke durch den „Front National“ einlegen.
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Quellen:
Text: The IP Kat
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