Es ist ein gewohntes Bild: Mal wieder muss sich ein Anbieter aus dem Segment der „schnellen“ Mode gegen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung wehren. Diesmal wurde H&M von einem amerikanischen DJ Duo verklagt. Die Vorwürfe sind begründet, doch die Reaktion des schwedischen Modegiganten lässt das die beiden DJs verwundert zurück:
Bandname „Classixx“ landesweit als Marke geschützt
Die beiden Amerikaner Michael David und Tyler Blake produzieren elektronische Musik und treten unter dem Künstlernamen „Classixx“ auf. Zuletzt wurden sie von Fans darauf aufmerksam gemacht, dass in H&M Geschäften T-Shirts und Sweatshirts mit einer „Classixx“ Aufschrift auf der Brust verkauft werden.
Eine Anfrage seitens H&M für eine Genehmigung hat es vorher nicht gegeben. Ein Versäumnis der Modekette, denn das DJ Duo hat sich „Classixx“ als Marke landesweit schützen lassen. Kunden könnten nun denken, dass die Klamotten in Zusammenarbeit mit den beiden Künstlern entstanden sind.
Neben einer möglichen Rufschädigung sind auch wirtschaftliche Schäden zu befürchten. Denn man vertreibt über die Landesgrenzen der USA hinaus ein großes Sortiment an eigenen Merchandisingartikeln. Und jetzt befürchtet man, dass durch den nicht rechtmäßigen Verkauf durch H&M Einnahmeeinbußen folgen könnten. Nun hat man eine Unterlassungsklage gegen H&M eingereicht.
H&M ist sich keiner Schuld bewusst
In ihrer Anklage vor dem Kalifornischen Bundesgericht fordern sie die sofortige und dauerhafte Einstellung des Verkaufs aller Kleidungsstücke, die den Schriftzug „Classixx“ tragen sowie eine Reihe von Schadensersatzansprüchen von H&M. Man sich nämlich sicher, dass H&M vorsätzlich handle und von der Existenz der „Classixx“ Künstler und ihrer geschützten Marke wisse, denn: Die elektronische Musik der Beiden ertönt regelmäßig durch die Lautsprecher der H&M Läden.
Man habe zuerst versucht die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen, doch bei H&M ist man sich keiner Schuld bewusst. Die Verwendung eines Wortes als dekoratives Feature auf einem Kleidungsstück sei nicht mit der Verwendung eines Markenzeichens gleichzusetzen. Zudem sei Classixx sowieso nur ein „relativ unbekanntes DJ-Duo“. Ein verwunderliches Argument, wenn man sie doch selbst mit in die Playlist aufgenommen hat. Die Reaktion der Band folgte: „Man freut sich auf den Tag vor Gericht“.
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Quelle:
Text: Thefashionlaw.com
Bild: Skitterphoto / Pixabay.com / CC0 License