• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Update: Wie geht es weiter mit der Marke „Black Friday“?

22. Mai 2017

Der „Black Friday“ ist bereits ein gutes halbes Jahr vorbei, doch der „Shopping-Feiertag“ sorgt auch sechs Monate danach noch für Zündstoff. Grund dafür sind Abmahnungen, die von der Super Union Holdings Ltd., Hong Kong verschickt werden, denn diese ist Inhaberin der Marke „Black Friday“ – und das bereits seit Dezember 2013. Doch wie geht es nun weiter? Haben die Abmahnungen Chancen auf Erfolg und wie sieht die Zukunft der Marke aus? Wir bringen Sie auf den neuesten Stand:

 

Black Friday – Abmahnungen: Streitwert bis zu 100.000€

Black_Friday_Lizenzvertrag

Bereits kurze Zeit nachdem der Black Friday zu Ende war, verschickte die Markeninhaberin, eine Hongkonger Firma, die ersten Abmahnungen. Auch unsere Leser berichteten über diese erste Abmahnwelle. Demnach wurde die Berliner Anwaltskanzlei Hogertz LLP zum Versand von Unterlassungserklärungen beauftragt.

Darin werden die abgemahnten Unternehmen aufgefordert die Verwendung des Begriffs „Black Friday“ zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohe eine Vertragsstrafe von 10 000 Euro. Hinzu kämen Anwaltskosten, die sich an einem Streitwert von bis zu 100.000 Euro orientierten. Eine beträchtliche und eher unüblich hohe Summe, die die Anwaltskanzlei verlangt.

„Wie jeder Markeninhaber ist auch sie (die Super Union Holdings) angehalten, die Rechte aus ihrer Marke durchzusetzen„, verteidigte Alexander Hogertz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, seine Mandantin. „Dies wird mit dem notwendigen Augenmaß geschehen.“ (Quelle Sueddeutsche.de)

In Deutschland profitiert von dieser Situation offenbar vor allem ein Unternehmen: die in München ansässige Black Friday GmbH. Eigenen Angaben zu folge habe sie die exklusiven Nutzungsrechte von der Markeninhaberin aus China erworben. In dem Artikel preisen sich die Münchener, die auch Betreiberin der Seite blackfridaysale.de ist, als das „Original“ an und präsentieren stolz den geschlossenen Lizenzvertrag (siehe Screenshot; zum Vergrößern bitte anklicken).

Eben diesen Vertrag hat die Black Friday GmbH via E-Mail an viele Unternehmen und Shop-Betreiber versendet. Darin wird auf die geltenden Markenrechte eingegangen und auch ein Hinweis auf deren Seite blackfridaysale.de gegeben – denn (nur) auf dieser können Anbieter Ihre „Black Friday Waren“ konform anbieten. Die Aufnahme Ihres Shops auf die Seite lässt sich der Seitenbetreiber aber vermutlich ordentlich was kosten …

 

Weiterer streitiger Punkt: Domains mit der Endung „.blackfriday“

Ein weiterer streitiger Punkt sind Domains, die auf „.blackfriday“ enden. Diese generische Top-Level-Domain ist seit 2014 bei der ICANN registrierbar. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz „ICANN“) ist eine Non-Profit Organisation, die die Vergabe von einmaligen Namen und Adressen im Internet koordiniert.

.BlackFriday-Domain

Sie ist Ansprechpartner für Domain-Endungen wie bspw. „.com“, „.net“, „.info“ oder eben auch für etwas Speziellere, wie „.blackfriday“. Bei Markenrechtsverletzungen spielt das Thema „Domains“ eine immer größer werdende Rolle. Denn ein Unternehmen lebt auch von einer bzw. mehreren passenden Domains für sich und ihre Produkte. Sie sind ein Kennzeichen für den User, welcher Betreiber sich hinter der Domain (üblicherweise) verbirgt und schürt eine gewisse Erwartungshaltung.

Eine „.blackfriday“-Domain-Abmahnung ist uns jedoch (noch) nicht bekannt.

 

Wie steht es um die Markeneintragung und die Erfolgschancen der Abmahnungen?

Da sich das Deutsche Patent- und Markenamt bzw. Gerichte dazu noch nicht geäußert hat, ist der Fall wie ein „gewöhnlicher“ anzusehen. Abgemahnte sollten die Schreiben ernst nehmen, da die Marke beim DPMA eingetragen und geschützt ist und Sie durch Benutzung von „Black Friday“ geltende Markenrechte verletzt haben bzw. verletzen würden.

Gesetz dem Falle, dass der geschlossene Lizenzvertrag zwischen der Münchener GmbH und der Hongkonger Firma echt ist, sollten Sie jegliche Verwendung des Begriffs unterlassen. Dass der Vertrag unmittelbar nach Zurücknahme eines Löschungsantrages geschlossen wurde, ändert an dieser Tatsache erst einmal nichts. Auch die beachtliche Anzahl von inzwischen 14 (!) Löschungsanträgen, die besagen, dass die Marke wegen absoluter Schutzhindernisse nicht hätte eingetragen werden dürfen, bringt Ihnen Stand jetzt (17.05.2017) nichts.

Black_Friday_DPMA_Loeschungsantraege

Es ist jedoch als ein gutes Zeichen zu bewerten: Mindestens 14 Parteien haben gegen die Markeneintragung bereits Einspruch eingelegt und einen Antrag auf Markenlöschung gestellt.

 

Theorie vs. Praxis: Was muss ich jetzt beachten?

Black_Friday

Auch die Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind nur Menschen. Es kommt daher immer mal wieder zu Markeneintragungen, die es so eigentlich gar nicht hätte geben dürfen. Viele „schlaue“ Anmelder haben es in der Vergangenheit schon geschafft Marken aus Allgemein- bzw. Gattungsbegriffen zu schützen, um im Anschluss eine Abmahnwelle wegen Markenverletzung loszutreten.

Meist wurden in diesen Fällen (sehr schnell) ein Antrag auf Löschung gestellt und der Spuk hatte schnell ein Ende. Es zeichnet sich ab, als sei es auch bei „Black Friday“ der Fall, denn die die Markeninhaberin versucht einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs zu monopolisieren.

Anekdote: Da der Black Friday eine Art Feiertag für Shopper ist, kann man diesen mit dem Cyber Monday oder dem Muttertag vergleichen. Für beide Marken gab es Markenanmeldungen (siehe hier und hier), aber beide Markenanmeldungen wurden nicht akzeptiert bzw. gelöscht.

 

Tipps für das weitere Vorgehen:

1. Sie sollten den Begriff „Black Friday“ in diesem Jahr (erstmal) nicht für jegliche Werbezwecke verwenden. Zwar ist die Entscheidung des Patent- und Markenamts, die Marke Ende 2013 einzutragen, umstritten, doch zum jetzigen Zeitpunkt ist der Begriff wie jede andere Marke eingetragen und geschützt.

2. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sie nicht auf die leichte Schulter nehmen: Bitte kommen Sie nicht auf die Idee das Schreiben zu ignorieren und Tee zu trinken. Lassen Sie stattdessen die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen und Ihre individuelle Situation zum Thema „Black Friday“ durchsprechen.

 

Wurden Sie Opfer einer Black Friday-Abmahnung?

Dann lassen Sie uns nicht lange warten. Wie bereits beschrieben, ist die Abmahnung zum aktuellen Zeitpunkt rechtens. Unsere Anwälte stehen Ihnen in punkto „Markenrecht“ mit Rat und Tat zur Seite!

Fordern Sie daher noch heute einen unverbindlichen Rückruf von uns an:


 

Quelle:

Text: Mit einem Zitat der Süddeutschen Zeitung / BlackFridaySale.de / DPMA

Bild: Maiconfz / Pixabay.com / CC0 License (Coverfoto) | BlackFridaySale.de | Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  Lizenzen Tag iconBlack Friday Shopping,  Markenlöschung,  Super Union Holdings HongKong,  Super Union Holdings Ltd.,  302013057574,  absolute Schutzhindernisse,  Black Friday,  Black Friday 2016,  Black Friday 2017,  Black Friday GmbH

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung