Was in Deutschland erlaubt ist, muss nicht zwingend in der Schweiz gelten: Der Markenname „MINDFUCK“ wird vom schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) als unzulässig eingestuft. Die Schweizer sehen den Begriff „fuck“ weiterhin als zu vulgär an und fühlen sich in ihrem „sittlichen Empfinden“ verletzt. Alles über die kuriose Markenanmeldung gibt’s bei uns:
Marke angemeldet: Deutschland, Österreich und Liechtenstein sind weniger prüde
Die Dr. Bock Coaching Akademie , unter der Leitung von Dr. Petra Bock, hatte den Antrag gestellt den Namen „MINDFUCK“ in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum registrieren zu lassen. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, zog sie vor das BVGer. In Deutschland, Österreich und in Liechtenstein ist Petra Bock mit der Markenanmeldung ihrer Coachingmethode, zu der sie bereits vier Bücher veröffentlicht hat, jedoch schon erfolgreich gewesen.
Doch die Schweizer Richter legten den Begriff, der gerne von Kinofilmnerds verwendet wird, um die Story von Filmklassikern wie beispielsweise „Fight Club“ oder „A Clockwork Orange“ zu diskutieren, etwas konservativer und ursprünglicher in seiner Bedeutung aus. Vor allem der einzelne Begriff „fuck“ sei weiterhin in seiner primären bzw. ursprünglichen Bedeutung als eine obszöne Bezeichnung für Geschlechtsverkehr anzusehen und verstößt somit gegen die gute Sitte.
Nach Ansicht des BVGer lässt sich die Marke „MINDFUCK“ ohne Gedankenarbeit in „Mind“ und „fuck“ aufteilen. Wörtlich übersetzt „Geist/Verstand/Hirn“ bzw. „Fick/Scheisse/jemanden vöglen“, was in ihrer Verbindung nicht den Eindruck erweckt Waren oder Dienstleistungen sinnhaft zu bezeichnen.
„MINDFUCK“-Markeninhaberin wehrt sich: „fuck“ sei im Sprachgebrauch anerkannt
Für Frau Dr. Bock ist die konservative Meinung des BVGer nicht nachvollziehbar. „Fuck“ habe seine ursprüngliche Primärbedeutung als englischen Begriff für den Geschlechtsverkehr inzwischen verloren und werde heute in der Umgangssprache hauptsächlich dazu genutzt seinen Unmut lautstark zu äußern oder das Gesagte zu verstärken, argumentiert die Bestsellerautorin. Sowieso würde der Begriff „MINDFUCK“ im Verbund von der Obszönität des einzelnen Begriffs abrücken und sei für die vorliegende Dienstleistung nicht beschreibend oder anpreisend.
Urteil: Markenname „MINDFUCK“ verstößt gegen die gute Sitte
Hatte beispielsweise das Deutsche Marken- und Patentamt ihrer Argumentation noch zugestimmt, gibt das BVGer ihr nun nicht Recht.
Unter Berücksichtung der Wortdeutungen gängiger Online Wörterbücher und Ezyklopädien wie www.dict.cc, www.duden.de oder www.wikipedia.com, in denen „fuck“ weiterhin als vulgäres Schimpfwort gelistet ist, kam man zu dem Schluss, dass „fuck“ und somit auch „MINDFUCK“ höchstens in vergleichsweise geringeren, milieu-nahen Kreisen umgangssprachlich verwendet wird.
Somit könne der Markenname „MINDFUCK“ das „sittliche Empfinden zumindest konservativer Kreise“ verletzen und verstoße gegen die guten Sitten.
Dass Markennamen abgelehnt werden weil sie vulgär oder sexuell anstößig klingen, kommt eher selten vor. In ähnlichen Fällen wurden beispielsweise die Marken „Ficke“ „FickShui“ vom Deutschen Patentgericht als eintragungsfähig beurteilt. Ob man die Genehmigung auch in der eigentlich als liberal und gesellschaftlich modernen geltenden Schweiz bekommen hätte? Nach dem doch recht konservativ ausgelegten Urteil gegen die Marke „MINDFUCK“ schwer denkbar.
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Text: Urteil des schweizer Bundesverwaltungsgerichts (AZ: B-883/2016)
Bilder: petrabock.de / dict.cc