Paypal Inc. hat Mitte Mai 2017 den Internetradioanbieter Pandora wegen Verwechslungsgefahr ihrer jeweiligen App-Logos in den USA verklagt und fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Beide Unternehmen verwenden den stilisierten Buchstaben „P“ zusammen mit weißen und blauen Elementen im Logo.
Beide sind im Onlinesegment tätig. Aber besteht zwischen den Unternehmen wirklich Verwechslungsgefahr? Entsteht dem Onlineriesen ein finanzieller Schaden, wenn Nutzer aus Versehen die Pandora-App statt der PayPal-App öffnen und so ein paar Sekunden länger brauchen, um zum Bezahldienst zu kommen?
Immerhin geht es bei dem einen Unternehmen um eine Bezahlplattform und bei dem anderen um Entertainment. Wer mit der Intention, einen Bezahlvorgang zu tätigen, aber fälschlicher Weise eine Streaming-App auf seinem Smartphone öffnet, wird immerhin schnell erkennen, dass er sich „verklickt“ hat.
Ungewollte Musik statt Überweisung: Paypal Nutzer genervt
Ja, meint Paypal und macht sich dabei einiger Tweets von Usern als Beweismittel zu nutze. PayPal-Nutzer seien genervt, dass sie nicht wie in gewohnter Manier innerhalb kürzester Zeit ihre Bezahlungen durchführen könnten oder stattdessen ungewollt Musik aus einem Internetradio abspielen.
Das Logo des freundlichen Bezahldienstes läuft Gefahr, von seinen Nutzern nicht mehr als ganz so bequem empfunden zu werden. Jedenfalls dann, wenn der Nutzer auch die Pandora-App auf seinem Gerät hat. Spätestens jetzt ist klar: Es besteht Handlungsbedarf für PayPal!
Eine direkte Markenverletzung wird zwar nicht vorliegen, weil die Tätigkeitsgebiete der beiden Diensteanbieter tatsächlich so weit auseinander liegen werden, dass eine Herkunftsverwechslung ausgeschlossen ist. Kein durchschnittlicher Verbraucher denkt bei Internetradios vernünftiger Weise daran, dass dies von einer Bezahlplattform selbst angeboten wird.
Klassischer Fall der Markenverwässerung
Hier setzt Paypal aber mit seiner Klage an, denn das Unternehmen hat nicht nur Tweets seiner Nutzer gelesen, die belegen, dass sie insbesondere ungewollt dort Musik abgespielt haben, wo dies vom unmittelbarem Umfeld nicht erwünscht war. Es gab wohl auch ein paar Nutzer, die sich ernsthaft gefragt haben, ob der Streamingdienst von PayPal gekauft wurde. PayPal befürchtet also, dass seine Marke nicht mehr klar als Bezahlplattform in Verbindung gebracht wird. Ein klassischer Fall der Markenverwässerung!
Man beruft sich also auf seine seit langer Zeit nahezu unverändert bestehende Markenfamilie und verlangt von der anderen Partei, das Logo in der derzeitigen Form nicht zu verwenden.
Wie sieht die markenrechtliche Situation aus europäischer Sicht aus?
Man prüft zunächst genau, ob die jeweiligen Marken identisch sind oder jedenfalls für die gleichen Waren oder Dienstleistungen verwendet werden. Ist beides nicht der Fall, wie hier im Fall von Bezahlplattform- und Musikstreamanbieter, kommt es darauf an, ob die Marken sich wenigstens ähneln und durch die Existenz der jüngeren Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke gemindert wird.
Die Ähnlichkeit der Logos liegt auf der Hand: In beiden wird ein mittig stehendes „P“ in einer ähnlichen Schriftart verwendet und in beiden werden vorwiegend die Farben Blau und Weiß eingesetzt. Im Fall von Pandora ist das „P“ weiß und der Hintergrund im Blauton gehalten, im Fall von PayPal ist das „P“ im Blauton und der Hintergrund in Weiß gehalten.
Nun kommt es darauf an, ob die jeweiligen Nutzer die beiden Zeichen miteinander verwechseln, weil sie den gleichen Anbieter bzw. die gleiche App hinter dem Logo vermuten. Laut PayPal kommt dies wohl sehr häufig vor.
Wie geschäftsschädigend ist die Verwechslung wirklich? US Gericht entscheidet
Aber ärgern sich die Nutzer wegen der Verwechslung wirklich so sehr, dass sie davon Abstand nehmen, den Bezahldienst weiterhin zu nutzen oder gar weiter zu empfehlen? Einige der Nutzer, deren Tweets PayPal in seiner Klageschrift erwähnt, scheinen die Verwechslung mit Humor genommen zu haben. In diesem Einzelfall wird nun ein New Yorker Gericht über Für und Wider zu entscheiden haben.
Unser Tipp für Nutzer, die beide Apps haben: Logos auf verschiedene Screens oder unterschiedliche Ecken schieben, so beugt man ungeplanten Konzerten im stillen Büro vor.
Und an diejenigen, die vorhaben, demnächst ein Logo für seine eigene App zu verwenden: zuerst checken, ob andere Anbieter schon ähnliche Marken oder Slogans haben!
Stehen Sie im Verdacht Markenrechte verletzt zu haben oder verletzt ein Wettbewerber Ihre Rechte?
Dann sollten wir mal miteinander sprechen, denn damit ist nicht zu spaßen! Unsere Anwälte beraten Sie individuell und entwickeln zusammen mit Ihnen die richtige Strategie zum Schutz Ihrer Marke.
Machen Sie bei Interesse gerne einen Rückruf-Termin mit uns aus!
Quelle:
Grafik: Montage Dr. Meyer-Dulheuer / Die Logos von PayPal und Pandora sind markenrechtlich geschützt. Sie werden ausschließlich zu redaktionellen Zwecken genutzt.
Text: Kommentar unserer RAin Frau Jeannine Zorn