• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Japanisches Patentamt: Neue Zahlen und Gesetzesänderungen

16. Juni 2017

Das Japanische Patentamt (JPO) hat neue Zahlen sowie Updates zu aktuellen Gesetzesänderungen veröffentlicht. Wir werfen einen Blick auf die Statistik der aktuellen Patentanmeldungen in Japan und fassen die Aktualisierung des Japanischen Markengesetzes (JMarkenG) kurz zusammen:

 

Patentanmeldungen in Japan rückläufig

Betrachten wir uns zuerst die Statistik der beim JPO eingegangenen Patentanmeldungen: mit 318 721 Anträgen im Jahr 2015 bestätigt sich der Trend der rückläufigen Zahl der Patentanmeldungen. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich jedoch der relative Anteil der geprüften Anmeldungen erhöht.

Insgesamt wurden letztendlich 71,5 % der geprüften Anmeldungen stattgegeben und ein Patentschutz erteilt. Vergleicht man den Wert mit der Rate aus dem Jahr 2010 (ca. 55 %) ist eine deutliche Zunahme zu erkennen. Das spricht dafür, dass die Japaner ihre Patentanmeldungen besser vorbereiten, oder dass der JPO doch etwas milder geworden ist.

Gegen die 66.599 Zurückweisungsbeschlüsse wurde in insgesamt 21.858 Fällen Beschwerde eingelegt. Etwa die Hälfte der Beschwerdeanträge wurde von den Prüfern des JPO noch einmal unter die Lupe genommen, wovon 6.639 Patentanmeldungen dann doch noch stattgegeben wurden.

2010  2011  2012  2013  2014  2015
 Patentanmeldungen  344 598  342 610  342 796  328 436  325 989  318 721
 Prüfungsverfahren
 222 693  238 323  274 791  277 079  227 142  235 809

 

Wiedereingeführtes Patenteinspruchsverfahren wird häufig genutzt

Zum 1. April 2015 wurde in Japan das Einspruchsverfahren gegen Patente erneut eingeführt, nachdem es 2004 abgeschafft wurde. In der folgenden Tabelle sind die vom Japanischen Patentamt bereitgestellte Statistiken zu erhobenen Einsprüchen für den Zeitraum zwischen April 2015 und Dezember 2016 zusammengefasst. Etwa die Hälfte der Einsprüche wurde geprüft. In 55 Fällen wurde die Patenteintragung in der Folge komplett oder teilweise gelöscht.

Einsprüche  geprüft  Widerrufs-entscheidung  Aufrecht-erhaltung (nach Änderung  Aufrecht-erhaltung (ohne Änderung)  Abgelehnte Einsprüche  Zurückgezogene Einsprüche
 1585  865 55  232  412 6  7

 

Überarbeitung des JMarkenG

Am 1. April sind neue Revisionen bezüglich der Prüfungsrichtlinien des JMarkenG in Kraft getreten. Betroffen ist hauptsächlich Art. 4, in dem Marken, für die keine Markenregistrierung erlangt werden kann, geregelt werden. Beispielsweise wurden anhand aktueller Gerichtsentscheidungen im Gesetztext folgende verdeutlicht:

  • Arten von Marken, die gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen
  • Marken, die Namen oder Pseudonyme berühmter Personen darstellen

Zudem wurden die Prüfungsgrundlagen für die Beurteilung der Markenähnlichkeit verdeutlicht und aktualisiert. Betroffen sind hier Aussprache, Konzept und Ähnlichkeit sowie Marken, die Verwirrung über den Ursprung von Waren oder Dienstleistungen verursachen können.

 

Beschleunigte Prüfung von Markenanmeldungen

Zudem wurde vom Japanischen Patentamt bekanntgegeben, dass die übliche Prüfdauer von vier bis sechs Monaten verkürzt werden kann. In folgenden Fällen lässt sich die Prüfdauer gegebenenfalls als beschleunigte Prüfung auf 2 Monate verkürzen lassen kann:

  • Basisanmeldungen von Internationalen Registrierungen auf Grundlage des Madrider Protokolls
  • Anmeldungen, die einen Schutz für Waren/Dienstleistungen anstreben und im Anhang der Ausführungsbestimmungen zum Markengesetz aufgeführt sind
  • Anmeldungen, die einen Schutz für Waren/Dienstleistungen anstreben, die in den Richtlinien zur Prüfung ähnlicher Waren/Dienstleistungen aufgeführt sind

 

Quellen:

Text: Esaki & Associates Newsletter May 2017

Bild: JPO / Twitter

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  Patentrecht Tag iconPatentanmeldung,  Japanisches Markenrecht,  Japanisches Patentamt,  JPO,  Patent

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung