Nachdem man sich über Jahre hinweg weltweit vor Gerichten über Designs und Markenlogos gestritten hat, haben Gucci und Guess jetzt alle Streitigkeiten offiziell beigelegt. Das haben das italienische Luxusmodelabel und das US-amerikanische Modeunternehmen in einem gemeinsamen Statement bekanntgegeben. Die Bedingungen der Übereinkunft sind jedoch nicht bekannt.
In Folge der Vereinbarung wollen beide Parteien alle weltweit noch laufenden Rechtsverfahren, in denen meist die Italiener Guess das Kopieren ihres Markenlogos und Designs vorwerfen, beenden. „Die Vereinbarung ist für beide Unternehmen ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung des Schutzes ihres jeweiligen Portfolios an geistigem Eigentum und ihrer gestalterischen Kreativität anzuerkennen“, heißt es in einem Statement von beiden Seiten. Ob und welche Bedingungen an diese neue Friedensvereinbarung geknüpft sind, wurde leider nicht öffentlich bekannt gegeben. Bis zuletzt gab es noch laufende Verfahren in Italien, Frankreich, Australien und China.
Erstmals 2009 in New York vor Gericht
Die erste rechtliche Auseinandersetzung zwischen beiden Seiten fand 2009 vor dem New York Federal Court statt. Auslöser war ein Schuhmodell von Guess, dass äußerst nahe an dem Design eines Gucci-Schumodells angelegt war. Vor allem das dabei verwendete ineinandergreifende G-Logo war für Gucci der Grund zur Klage, da es dem eigenen weltweit bekannten Logo sehr ähnlich sieht. Die Vorwürfe hießen Produktpiraterie, unfairer Wettbewerb und Markenrechtsverletzung.
2012 bekam Gucci in dem Fall Recht: Gegen 3 der 4 angeklagten Designs wurde eine einstweilige Verfügung erhoben. Zudem bekam das Luxuslabel mit Sitz in Florenz eine Entschädigung in Höhe von 4,7 Millionen $ zugesprochen – gehofft hatte man jedoch auf 221 Millionen $.
Ermutigt von dieser Entscheidung ging Gucci daraufhin in weiteren Ländern rechtlich gegen Guess vor.
Gucci vs. Guess: International unterschiedliche Urteile
2012 klagten die Italiener gegen die Markenregistrierung des ineinandergreifenden G-Logos von Guess vor dem EU-Gericht. 2015 scheiterte die Klage, da „die betreffenden Zeichen einen komplett verschiedenen Gesamteindruck erzeugen, sodass diese nicht als sich ähnelnd betrachtet werden können“ (Wir berichteten).
In Italien warf Gucci den Amerikanern vor seine berühmte grün-rot-grüne Streifenkombination sowie mehrere Versionen ihres Logos kopiert zu haben. Doch auch hier entschied ein Mailänder Gericht 2013 zu ungunsten der Landsleute, da Guess eine andere Farbkombination verwendet habe und sich die Logos visuell ausreichend unterscheiden.
Eine der herbsten Niederlagen gab es für Gucci 2015 in Frankreich: Das Pariser Tribunal de Grande Instance wies jeden Vorwurf einer Markenrechtsverletzung gegenüber Guess zurück und erklärte daraufhin die Gemeinschaftsmarke des G-Logos von Gucci für ungültig. Somit verlor Gucci sogar die exklusiven Rechte an dieser Marke.
2013 in China und 2015 in Australien ging Gucci dagegen als Sieger aus den Verhandlungen hervor. Beide male wurde Guess der Markenrechtsverletzung und dem unlauteren Wettbewer schuldig gesprochen.
Mit der jetzigen Einigung scheint nun das letzte Kapitel in der langen Historie der Markenrechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Parteien abgeschlossen zu sein.
Dass sich ein Luxuslabel wie Gucci gegen eine sogenannte „Copycat“ wehren muss, kommt häufiger vor. Im vergangenen Jahr war Gucci mit einer Klage gegen die Modekette Forever 21 erfolgreich (Hier geht’s zu unserem Artikel). Diese hatten Guccis blau-rot-blaue grün-rot-grüne Markenstreifen kopiert.
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Text: The Fashion Law.com
Bilder: Urteil des Europäischen Gerichts | Raysonho www.wikipedia.org – CC-BY-SA 3.0