• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

EuGH: Forge de Laguiole kann der Eintragung der Unionsmarke „Laguiole“ widersprechen

8. Mai 2017

Die Gesellschaft Forge de Laguiole SARL kann der Eintragung der Unionsmarke „Laguiole“ insbesondere in Klasse 8, „Messerschmiedewaren und Bestecke“, widersprechen. Forge de Laguiole hat jedoch nur auf die Klassen und Bereiche Einfluss, in denen der Markeninhaber tatsächlich nicht tätig ist. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 05.04.2017 entschieden.

 

Laguiole-en-aubrac-messer

Herr Gilbert Szajner („der Kläger“), der bis zum jetzigen Urteil Inhaber der Marke war, meldete im Jahr 2001 beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) die Unionsmarke LAGUIOLE für die Nizza-Klassen 8, 14, 16, 18, 20, 21, 28, 34 und 38 an.

Die Eintragung der Unionsmarke (UM) erfolgte im Frühjahr 2005. Ein halbes Jahr später beantragte Forge de Laguiole, eine französische Gesellschaft, die für ihre Messer bekannt ist, die teilweise Nichtigerklärung der UM Laguiole. Der Antrag richtete sich gegen alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

Die Gesellschaft macht dabei geltend, dass sie ihre Firma, deren Geltungsbereich nicht nur örtlich sei, nach französischem Recht dazu berechtige, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen.

 

Erst beim zweiten Anlauf: EUIPO gibt dem Antrag der Nichtigkeitserklärung statt

EUIPO Logo

Nachdem Forge de Laguiole im ersten Anlauf Ende 2006 mit seiner Nichtigkeitserklärung vor der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO scheiterte, und er gegen diese Entscheidung klagte, gelang es ihr im zweiten Anlauf die Erste Beschwerdekammer zu überzeugen. Im Jahr 2011 gab das EUIPO der Beschwerde von Forge de Laguiole aufgrund der Verwechslungsgefahr zwischen der Firma dieser Gesellschaft und der Marke Laguiole statt. Die Kammer hat die Marke für die Waren der Klassen 8, 14, 16, 18, 20, 21, 28 und 34 für nichtig erklärt.
Hinsichtlich der Dienstleistungen der Klasse 38 („Telekommunikation“) hat sie die Beschwerde aber zurückgewiesen.

Im vorliegenden Fall sei der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft hinsichtlich „Anfertigung und Verkauf jeglicher Messerschmiede- und Schneidwaren“ aber hinreichend präzise. Selbst wenn man unterstellte, dass der Wortlaut des Unternehmensgegenstands „Anfertigung und Verkauf jeglicher Geschenkartikel und Souvenirs – jeglicher Artikel im Zusammenhang mit Tischkultur“ unpräzise sei, wäre die Firma der Antragstellerin schutzwürdig, zumindest in den Bereichen, in denen sie vor Anmeldung der Marke LAGUIOLE tatsächlich tätig gewesen sei.

Der Kläger erhob daraufhin beim Gemeinschaftsgericht Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO.

 

„LAGUIOLE“: EuG hebt die Entscheidung des EUIPO teilweise auf

Mit Urteil vom 21.10.2014 hob das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung des EUIPO teilweise auf. Es bestätigte die Nichtigerklärung der Marke LAGUIOLE nur für die Waren, die in bestimmte Bereiche, wie Messerschmiedewaren und Bestecke, fallen. Im Gegensatz zum EUIPO beschloss das EuG die Marke LAGUIOLE für die anderen beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufrecht zu erhalten, da Forge de Laguiole in diesen Bereichen nicht tatsächlich tätig gewesen sei.

Gegen diese Entscheidung des EuG hat das EUIPO und Forge de Laguiole Rechtsmittel eingelegt.

 

EuGH stellt sich auf die Seite des EuG, bestätigt aber den Grundsatz der Beschwerde

LAGUIOLE_Messer

Unterstützt von Forge de Laguiole hat das EUIPO, das mit dem Urteil des EuG nicht einverstanden war, beim Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt und die Aufhebung des Urteils beantragt – allerdings ohne Erfolg. Der EuGH bestätigte somit das Urteil des EuG.

Das EuG hat zur Beurteilung des Schutzes der Firma einer Gesellschaft, der vom nationalen Recht eines Mitgliedstaats gewährt wird, die nationalen Rechtsvorschriften so anzuwenden, wie sie zum Zeitpunkt, zu dem es seine Entscheidung erlässt, von den nationalen Gerichten ausgelegt werden. Damit muss es auch eine Entscheidung berücksichtigen können, die nach der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO von einem nationalen Gericht erlassen wurde.

Folglich ist das EuG zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem anzuwendenden französischen Recht der Schutz, auf den sich Forge de Laguiole aufgrund seiner Firma berufen kann, nur für die Tätigkeiten gilt, die von diesem Unternehmen tatsächlich ausgeübt werden.

Dabei hat das Gericht zwar nicht ausdrücklich vorab die Kriterien angeführt, anhand derer die von Forge de Laguiole tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen waren, und die französische Rechtsprechung, auf die sich die Parteien berufen haben, nur im Rahmen seiner Prüfung der Verwechslungsgefahr des angefochtenen Urteils zitiert hat.

Aus dem angefochtenen Urteil geht aber klar hervor, dass das Gericht bei seiner Prüfung dieser Tätigkeite ausdrücklich nicht nur auf die Natur der betroffenen Waren, sondern auch auf deren Bestimmung, Verwendungszweck, Kundschaft sowie Vertriebswege abgestellt hat. Daraus folgt, dass das Vorbringen des EUIPO und von Forge de Laguiole auf einem fehlerhaften Verständnis des angefochtenen Urteils beruht.

Das EuG hat die von Forge de Laguiole tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten zutreffend bestimmt und demnach die Nichtigerklärung der Marke LAGUIOLE zu Recht auf die Waren beschränkt, die unter diese Tätigkeiten fallen (nämlich die Waren, die zu den Nizza-Klassen8, 14, 16, 18, 20, 21, 28, 34 gehören, darunter auch Messerschmiedewaren und Bestecke).

 

Sie haben Rechts-Probleme mit Ihrer Unionsmarke?

Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer gehört zu den Top 50 Markenanmeldern Deutschlands. Doch nicht nur auf nationaler Ebene sind Sie bei uns in guten Händen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre (Unions-)Marke erfolgreich anmelden oder verteidigen.

Bitten Sie uns noch heute um einen unverbindlichen Rückruf. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen helfen dürfen!

 

Quelle:

Text: Urteil EuGH vom 05.04.2017, Az.: C-598/14 P

Bild: jackmac34 / Pixabay.com / CC0 License (Titelbild) || Dr. Max Lennertz / Wikimedia / CC BY-SA 3.0

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht Tag iconC‑598/14 P,  EU-Marke,  EU-Trademark,  Gilbert Szajner,  Laguiole,  Laguiole Messer,  Unionsmarke Laguiole,  Unionsmarkenanmeldung,  Unionsmarke

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

21. Februar 2022
Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

Steirisches Kürbiskernöl g. g. A. + Bildelemente: geographische Angabe?

15. Februar 2022
SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

SPOTIFY gegen POTIFY: Cannabis App verliert

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung