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Lego
Markenrecht 11. Dezember 2017 · Lesezeit 3 Minuten

China-Kopien der Legosteine gestoppt vom Chinesischen Gericht!

Lego ist zum ersten Mal vor einem chinesischem Gericht siegreich in einem Fall um Produktfälschung. Es handelt sich um die Lego-Serie “Friends”, deren Exemplare in China unter dem Namen “Bela” verkauft wurden.

Lego siegreich gegen chinesische Produktfälschung

LegoLego hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass das China Shantou Intermediate Court entschieden hat, dass bestimmte Bela-Produkte die Urheberrechte von Lego verletzen. Herstellung und Verkauf stellten einen unlauteren Wettbewerb dar. Das Gericht wies ferner darauf hin, dass bestimmte Aspekte der Verpackung ein unverwechselbares und einzigartiges Erscheinungsbild haben, das durch das Wettbewerbsrecht geschützt ist. Herstellung und Verkauf stellten einen unlauteren Wettbewerb dar.

Der dänische Spielwarenhersteller hatte Klage gegen zwei chinesische Unternehmen eingereicht, deren Kopien denen der Friends-Serie ähnelten und in China unter dem Namen Bela verkauft wurden. Unter anderen sind die chinesischen Unternehmen LELE, LEPIN und LOZ verdächtigt, gefälschte Produkte zu vertreiben. Die beklagten Unternehmen müssen nun aufhören, die  farbenprächtigen Bausteine und auch die Verpackungen von Lego zu kopieren.

Billige Kopien der farbenfrohen Steine und Figuren aus China sind ein aktuelles Problem für Lego. Mitte des Jahres wurde das dänische Unternehmen jedoch durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Peking gestärkt, der das Lego-Logo und den Namen als bekannte Marken in China anerkannte.

Damit ist Lego in der Lage, auch vor chinesischen Gerichten erfolgreich gegen Markenverletzungen vorzugehen. Der chinesische Spielwarenmarkt ist für das Unternehmen von großer Bedeutung.

Markenrecht in China: Beweiskraft ist ein Mythos
Markeninhaber erlebten in den vergangenen Jahren immer wieder Enttäuschung darüber, dass sie sich in Widerspruch-, Nichtigkeit-  oder Markenrechtsstreitigkeiten nicht durchsetzen konnten vor chinesischen Gerichten. Oftmals wurden die Fälle wegen unzureichender Beweise nicht unterstützt. Für viele, vor allem ausländische Markeninhaber ist die Beweiskraft geradezu ein Mythos. Die Unterschiede zu ausländischen Verfahren bestehen vor allem in der Formalität der Dokumente. Kaufverträge, Bestellungen und Rechnungen, ebenso wie Zolldeklarationsformulare sollten immer mit offizieller chinesischer Bestätigung versehen sein. Gleiches gilt auch für die Marken Reputation, die Lego im Sommer mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Peking erhielt: Die Reputation einer Marke ist ein wichtiger Bestandteil aller Markenrechtsstreitigkeiten, da sie aufgrund ihrer früheren Verwendung und ihres Rufs über die gleichen/ähnlichen Waren/Dienstleistungen oder über bekannte Marken im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb von den Gerichten verwendet wird.

Die Entscheidung zu den Bela-Produkten wurde bereits im September dieses Jahres getroffen. Dieser Fall wurde jedoch erst am Donnerstag abgeschlossen, als die Bela-Hersteller sich schließlich gegen eine Berufung entschieden.

Quelle:

Reuters Meldung: Lego

Bild:

stellabelle /pixabay.com / CCO License  

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