• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patentanwaltskanzlei

Patentanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Walter Benjamin Feldheim
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Blog

Brexit: UK verabschiedet sich vom EU Datenschutz – aber Hoffnung auf Ratifizierung des UPC

16. Januar 2018

Die schlechte Nachricht zuerst: die Anerkennung des Datenschutzniveaus für Großbritannien wird bereits nach dem 30. März 2019 als „Drittland“ einzustufen sein. Doch es gibt auch positive Neuigkeiten zur Ratifizierung des Europäischen Patentgerichts im UK.

Hoffnung auf geplantes Europäisches Patentgericht UPC

Es gibt nach wie vor viele offene Fragen zum Patent- und Markenschutz für alle Schutzrechte in Großbritannien nach dem Brexit. Die große Hoffnung für einen verlässlichen Patentschutz liegt daher auf der Einrichtung eines Europäischen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) und einem Europäischen Einheitspatent. Seit Jahren arbeiten die EU und die nationalen Regierungen an dessen Umsetzung. Die tatsächliche Einführung würde den Patentschutz in Europa sehr vereinfachen. Und vor allem hat die britische Regierung stets betont, trotz des Brexits an einem solchen Europäischem Patentgericht und Einheitspatent teilnehmen zu wollen. Was fehlt, ist die Ratifizierung.

Ratifizierung des UPC in Westminster hat begonnen

Die meisten europäischen Länder haben bereits die Ratifizierung durchgeführt und damit den Weg für das Europäische Einheitspatentgericht frei gemacht. Nur in zwei Ländern stockt die nötige Ratifizierung: in Großbritannien und auch Deutschland. Im UK kam es vor allem im englischen Parlament zu Verzögerungen.  Sowohl das englische Parlament als auch das schottische Parlament müssen der Ratifizierung zustimmen. Im UK ist die parlamentarische Anerkennung des sogenannten statutory instrument (SI) wichtiger Bestandteil der Umsetzung für den tatsächlichen Start des lange geplanten Europäischen Patentgerichts und die Umsetzung in nationales Recht. Und hier gibt es gute Neuigkeiten: nach Verzögerungen der nötigen Debatte im englischen Parlament hat im Dezember 2017 dort schließlich doch die Debatte begonnen. Es ist daher möglich, dass das United Kingdom wirklich noch in 2018 das Europäische Patentgericht UPC ratifizieren wird.  

UPC BrexitZeitlich ungewisser ist die Situation in Deutschland. Wie wir bereits berichteten, hat der Düsseldorfer Anwalt Dr. Stjerna 2017 als zunächst unbekannter Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) Verfassungsbeschwerde erhoben. In der Folge und auf Ersuchen des BVerfG willigte das Bundespräsidialamt am 4. April in die Aussetzung der eigentlich schon parlamentarisch abgesegneten Ratifizierung ein. Es ist noch nicht entschieden, ob das BVerfG die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, allerdings darf dies für die nächsten Monate erwartet werden. Käme es aber zur Annahme der Beschwerde, dürfte die tatsächliche Ratifizierung weiter auf unbestimmte Zeit verschoben bleiben.

Der Deutsche Anwaltsverein DAV hält die Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des UPC in seiner gestrigen Stellungnahme Nr. 2/2018 für „unzulässig und unbegründet“. Insgesamt genügen die Regelungen des Einheitlichen Patentgerichts rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Unionsrecht, so der DAV. Eine Entscheidung ist dies noch nicht. Die wird in den nächsten Wochen oder Monaten vom Bundesverfassungsgericht erwartet.

UK wird Drittland in der Datenschutz-Grundverordnung

Brexit_EUIn einem anderen Rechtsbereich allerdings gibt es schlechte Aussichten für den Brexit. Nach einer Meldung der Europäischen Kommission in der letzten Woche wird das Vereinigte Königreich ab dem 30.03.2019 (00:00 Uhr CET) als „Drittland“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzustufen sein. Dies hat viele praktische Auswirkungen auf dem Gebiet des bisherigen Datenaustauschs mit Großbritannien. Bisherige EU-Standardvertragsklauseln, noch zu verhandelnde oder zu entwerfende Prozedere oder Zertifizierungen könnten die Auswirkungen abmildern. Es bleibt aber ein Fakt: ohne Verhandlungen und neue Verträge zwischen der EU und Großbritannien wird ein Datenaustausch bereits in einem Jahr massiv gestört und eingeschränkt sein.

Vielleicht für Sie interessant: unser Artikelangebot zum Thema Europäisches Patentgericht (UPC):

  • Info Blog: Europäisches Patentamt – neuer Leitfaden zum Europäischen Einheitspatent
  • Info Blog: Marken- und Patentschutz nach dem Brexit: neues Positionspapier der EU Kommission
  • Info Blog: Trotz „hartem Brexit“: Europäisches Patentgericht soll im Dezember starten

 

Möchten auch Sie Ihr geistiges Eigentum unter Designschutz oder Patentschutz stellen?

Jeder Fall wird von uns individuell und sorgfältig betrachtet. Nutzen Sie doch noch heute einen unverbindlichen Rückruf-Termin mit uns!

 

 

 

Quellen:

Presseinformation Dr. Stjerna

EC Europa Newsroom

Ratifizierungs-Index UPC

Bilder:

PIRO4D / pixabay.com / CC0 License  || Elionas2 / pixabay.com / CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 

Category iconMarkenrecht,  News zum geistigen Eigentum,  Patentrecht Tag iconBrexit,  Datenaustausch,  Datenschutz,  EU Datenschutz,  EU Ratifizierung,  EU-Patent,  Europäisches Patentgericht,  Großbritannien,  Ratifizierung,  UK,  UPC

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Markenrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

3. Juni 2024
Was darf die Öffentlichkeit wissen?

Was darf die Öffentlichkeit wissen?

15. März 2022
Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

Marke CULTCAMPER – denkt man da an den VW Bulli?

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

25. Februar 2022
CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

CODE-X gegen Cody’s: Verwechslungsgefahr bei Getränken?

24. Februar 2022
EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

EuGH: EOS scheiterte an Eintragung 3D-Marke für Lippenbalsam

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Hanauer Landstrasse 287
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

Newsletter

© Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf INT

Please note: If we deal specifically with your individual case, this is what is known as an initial consultation. In accordance with Section 34 of the Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, this incurs one-off costs of 190 euros plus MwSt. We will be happy to assist you in a personal consultation after our telephone call.

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Rückruf

Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wir behandeln diese streng vertraulich und verwenden sie nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte beachten Sie: Wenn wir uns konkret mit Ihrem Einzelfall befassen, ist dies eine sogenannte Erstberatung. Für eine solche entstehen gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einmalige Kosten in Höhe von 190 Euro plus MwSt. Gerne helfen wir Ihnen im Anschluss an unser Telefonat in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter.

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit in der Datenschutzerklärung widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum