Apple wurde von vor wenigen Tagen von einem in Japan lebenden U. S. Bürger der Markenverletzung angeklagt. Streitpunkt ist die Wortmarke Animoji.
Apple angeklagt wegen Markenverletzung „Animoji“
Der berühmte Smartphonehersteller hat ja erst vor wenigen Wochen sein neues iphone X vorgestellt, das am 3. November mit Verkaufsstart in die Geschäfte kommt. Und genau darum dreht sich der Streit: Apple gab den 3-D animierten Charakteren im Emoji Stil den Namen Animoji. Der Kläger gibt an, er habe 2014 den Begriff Animoji erfunden und bereits 2015 im Amerikanischen Patent- und Markenamt eintragen lassen.
Verhandelt wird der Streit um das Markenrecht vor dem United States District Court, Northern District of California (case 3:17-cv-05986).
Der Kläger ist Enrique Bonansea, ein in Japan lebenden US-Bürger. Enrique Bonansea ist ein unabhängiger Software Unternehmer, der in den 90ger Jahren im Rahmen einer Unternehmerkooperation namens „emonster, Inc.“ an Projekten für Microsoft, Adobe, Nike und anderen arbeitete. 2003 zog er nach Japan um, wo er eine japanische Kooperation namens „emonster k. k.“ betreibt.
Apple bot App „Animoji“ über seinen App Store an
Der Ankläger war dem Applekonzern bekannt, denn Mr. Bonansea betrieb und betreibt eine Messaging-App unter dem Namen Animoji, die über den iOS App Store vertrieben wird. Bonanseas Animoji App wurde nach dessen eigener Aussage mehr als 18.000 Mal heruntergeladen. Mit der App werden animierte Texte verschickt.
In der eingereichten Klageschrift führt Enrique Bonansea aus, dass Apple versuchte, die Marke Animoji kurz vor der Vorstellung des iPhone X abzukaufen. Ob das stimmt, wird das Gericht zu klären haben. Laut Mr. Bonansea nahm im Sommer 2017 eine Firma namens The Emoji Law Group LLC Kontakt zu ihm auf, um seine geschützte Marke zu kaufen. Diese Unternehmensgruppe sei angeblich eine Mantelfirma von Apple. Im September dann, kurz vor der Vorstellung des neuen iPhone X, reichte Apple eine Petition beim U. S. Patent and Trademark Office ein, um die Marke Animoji löschen zu lassen. Da über die Löschung noch nicht entschieden wurde, ist dies ein Hinweis, dass Apple bewusst war, dass Animoji augenblicklich ein geschützter Begriff ist. Das bedeutet, dass Apple die Markenrechtsverletzung bewusst begangen hat.
Apple beantragte Markenlöschung
Im noch offenen Fall um den Löschungsantrag wird das Gericht ebenfalls den Sachverhalt klären müssen. Denn Bonansea schützte den strittigen Begriff „Animoji“ ursprünglich unter dem Namen des Unternehmens „emonster, Inc.“ Darauf stützt sich Apples Antrag auf Löschung. Der Smartphonehersteller behauptet, dass die Firma „emonster Inc“ nicht existierte, als die Animoji-Registrierung ursprünglich eingereicht wurde. Der Kläger wiederum beteuert, dass der Markeneintrag nur durch einen Fehler auf die „emonster Inc“ eingetragen wurde, und stattdessen auf „emonster k. k.“ hätte eingetragen sein müssen. Und dieser Fehler sei sehr schnell korrigiert worden. Ob nun zu Recht oder zu Unrecht, eingetragen wurde das ANIMOJI-Zeichen beim Amerikanischen Patent & Trademark Office („USPTO“) als Standardzeichen, ohne Anspruch auf eine bestimmte Schriftart, Stil, Größe oder Farbe (Reg. No. 4,712,559) – und „Für den Gebrauch in Animierung, Verarbeitung und Übertragung von Bildern der Klasse 9.“
Sollte die Klage gegen Apple erfolgreich sein, wird der Fall sehr teuer für den iPhone Hersteller: neben dem finanziellen Verlust würden auch Beschädigungen der Reputation des neuen Flagschiffs iPhone X drohen. Denn die Klagepunkte umfassen Markenrechtsverletzung und unfairen Wettbewerb.
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Quellen:
Case 3:17-cv-05986 des United States District Court, Northern District of California
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