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Deutsches Patent- und Markenamt ist neues Mitglied bei Designview: die Europäische Datenbank für Designschutz

29. August 2017

Geistiges Eigentum kann über die zuständigen Ämter auf nationaler, internationaler und EU-Ebene geschützt werden, allein im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind im Jahr 2016 mehr als 130.000 Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs bzw. Geschmacksmuster bearbeitet worden. Seit wenigen Tagen nun ist das DPMA Mitglied bei Designview, der europäischen Datenbank für Designschutz.

Unternehmen schützen ihr geistiges Eigentum auf unterschiedliche Arten: Geistiges Eigentum kann über die zuständigen Ämter auf nationaler, internationaler und EU-Ebene geschützt werden, die alle eigene Webseiten und Publikationen unterhalten. Nicht immer ist sofort klar, welches Amt oder welche Ämter zuständig wäre oder aber den optimalen und umfassendsten Schutz für das geistige Eigentum bieten würde. Bei einer Recherche beispielsweise, ob bereits ein Patent oder eine Marke auf die eigene Erfindung eingetragen ist, kann es zudem sehr zeitaufwändig und mühsam sein, die nötigen Daten zu eruieren.  Hinzu kommen mögliche Sprachbarrieren oder Zahlungsmodalitäten für den Abruf der Informationen zum Designschutz. Dabei ist die Recherche ist ein essentieller Schritt im Prozess der Anmeldung von geistigem Eigentum. Sie dient dazu festzustellen, ob es Ihre Erfindung bereits gibt oder nicht und somit, ob eine Anmeldung auch tatsächlich lohnenswert wäre. Zudem kann Ihnen im Prüfungsverfahren durch das Amt Ihr Patent-, Marken- oder Designschutz verweigert werden, auch dem kann mit sorgfältiger Recherche effektiv begegnet werden.

Designview ist europäische Datenbank und Abfragetool für Designschutz

EU FlaggeUm eine Hilfe für alle Erfinder und Unternehmen zu bieten, haben sich das EUIPO und die nationalen Ämter für Patent-, Marken- und Designschutz beschlossen, ein Suchtool zur Verfügung zu stellen, das die Recherche und das Finden von allen erteilten Geschmacksmustern und eingetragenen Designs ermöglicht. Designview heisst dieses Onlinetool, mit dem jeder Internetnutzer die Geschmacksmuster und eingetragenen Designs aller teilnehmenden Ämter, einschließlich des EUIPO und der nationalen Ämter, kostenlos durchsuchen kann. Bereits jetzt sind mehr als 12 Mio Einträge zum Designschutz in Designview zu finden. Im europäischen Geist ist das Tool mehrsprachig aufgebaut, in allen EU-Amtssprachen. Auch verlinkt das Tool direkt zu dem Amt bzw. zu der Organisation, dessen/deren Daten in das Tool eintragen werden. Denn für die Pflege und Aktualität der Datenbank Designview sind die einzelnen Mitglieder, also die nationalen Ämter zuständig.

DPMA neues wichtiges Mitglied bei Designview

Seit wenigen Wochen nun ist auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Mitglied im europäischen Onlinetool. Mit einem Gesamtbestand von mehr als 300.000 eingetragenen Designs und allein in 2016 ca. 50.000 neuen Designanmeldungen im DPMA erhält Designview damit eine wichtige Erweiterung der Datenbasis. Da alle Schutzrechte, auch das Design, online über das Internet angemeldet werden können, ist auch mit einer weiteren Steigerung der Designanmeldungen zu rechnen. Bereits rund sieben von zehn Schutzrechtsanmeldungen gingen 2016 in Deutschland elektronisch über das Internet ein.

DesignClass ist auch ein europäisches Abfragetool wie Designview

DesignClass-LogoEs gibt bereits ein weiteres europäisches Abfragetool, das bei der Klassifikation der Erzeugnisangaben (EPIC) unterstützt.  DesignClass stellt Nutzern und Ämtern für geistiges Eigentum eine harmonisierte Datenbank von rund 15 000 Erzeugnisangaben zur Verfügung, darunter die Begriffe der 11. Ausgabe der Locarno-Klassifikation. Entstanden ist das Tool aus der Zusammenarbeit von 24 teilnehmenden EU-Ämtern, 4 Ämtern für geistiges Eigentum außerhalb der EU, 2 Nutzerverbänden sowie WIPO und EUIPO. Wie auch Designview ist die Nutzung von DesignClass kostenfrei. Vor der Entwicklung von DesignClass gab es in der EU kein gemeinsames Klassifikationstool für Geschmacksmuster.

 

Ein „Geschmacksmuster“ ist die inzwischen veraltete Form des „Designschutz‘“. Das Geschmacksmuster(-gesetz) war von 1867 – 2013 gültig.Ein Geschmacksmuster – auch definierbar als Schutz für Form- und Farbgestaltung – schützt das Produktdesign der Erfindung. Unter „Form- und Farbgestaltung“ fallen die (äußeren) ästhetischen Gestaltungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder auch nur Teile davon (Design, Farbe, Form, Material, Strukturen). (Quelle: IP Wikipedia www.legal-patent.com)

 

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Quellen:

DesignView, europäische Datenbank und Abfragetool für Designschutz

Bilder: geralt / pixabay.com / CC0 License ||  Andrey Kuzmin / fotolia.com / #68767205

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Category iconDesignrecht,  News zum geistigen Eigentum Tag iconDesignanmeldung,  Designanmeldungen,  DesignClass,  Designschutz,  DesignView,  DPMA,  eingetragenes Geschmacksmuster,  geistiges Eigentum,  Geistiges Eigentum schützen,  Geschmacksmuster,  Geschmacksmustergesetz

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