• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Crocs verliert Designrechtsstreit: Bunte Gummiclogs nicht mehr geschützt

22. März 2018

Der US-Hersteller Crocs verliert den Rechtsstreit um das Geschmacksmuster der bunten Kunststoffschuhe. Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Entscheidung des EUIPO, dass 2005 zu Unrecht ein Designschutz erteilt wurde. Denn das Schuhdesign war vor dem Antrag auf Schutzrechte schon länger als zwölf Monate bekannt.

Man hasst sie oder man liebt sie, die bunten löchrigen Gummiclogs, angelehnt an das holländische Original. In Zukunft dürfen auch Andere die Schuhe produzieren, denn das US-Amerikanische Unternehmen Crocs verliert in Europa seine Designrechte an den kultigen Tretern. Doch was ist passiert?

Geschmacksmuster fehlt es an Neuheit

Crocs

Am 22. November 2004 meldete das US-Unternehmen Western Brands LLC das Crocs-Design als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Der Anmeldung beim EUIPO ging eine Patentanmeldung in der USA vom 28. Mai 2004 voraus.

Das im Februar 2005 genehmigte Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde dann in der Folge am 3. November 2005 auf das Unternehmen Crocs übertragen.

8 Jahre später dann, im Jahr 2013, richtete sich das französische Unternehmen Gifi Diffusion mit einem Antrag auf Nichtigkeitserklärung des Geschmacksmusters an das EUIPO. Bei den Franzosen war man der Ansicht, dass es dem eingetragenen Croc-Design gemäß dem EU-Markenrecht an Neuheit fehle.

Denn darin ist festgehalten, dass alle Geschmacksmuster, die länger als 12 Monate vor dem Prioritätstag (in diesem Fall die Einreichung der Patentanmeldung in den USA) am Markt bekannt sind, nicht als neu gelten und somit nicht mehr schutzfähig sind.

Am 6. Juni 2016 gab das EUIPO dem Antrag von Gifi Diffusion statt, denn: Die Schuhe im geschützten Design waren schon bereits 12 Monate vor dem genannten Stichtag auf der Crocs-Website sowie auf einer Messe präsentiert und zum Verkauf angeboten worden. Daher fehlte es nach Ansicht des EUIPO dem Design bei der Geschmacksmusteranmeldung an Neuheit.

 

Crocs klagt gegen Entscheidung beim EuG

Crocs klagte gegen die Entscheidung des EUIPO beim Gericht der Europäischen Union. Bei Crocs war man der Ansicht, dass die getätigten Offenbarungen den in der EU tätigen Fachkreisen des betroffenen Wirtschaftszweigs im normalen Geschäftsverlauf nicht hätten bekannt sein können.

Die Amerikaner bestreiten nicht, dass die oben genannten Offenbarungshandlungen stattgefunden haben. Man fügt aber an, dass diese nicht auf EU-Gebiet passiert sind. Laut dem Gericht der Europäischen Union spielt es aber keine Rolle, dass die Offenbarungshandlungen nicht in in erster Linie im EU-Gebiet erfolgt sind.

Denn die Nautikmesse in Fort Lauterdale, auf der die Schuhe präsentiert worden sind, sei internationalen Fachkreisen bekannt gewesen und auf die Website habe man weltweit Zugriff. Crocs konnte letztendlich nicht nachweisen, dass das Geschmacksmuster ihrer Gummischuhe nicht durch mindestens eine der Offenbarungshandlungen vor dem Stichtag an die Öffentlichkeit gekommen ist.

Somit wies das EuG die Klage von Crocs ab und bestätigte die Entscheidung des EUIPO (Urteil des EuG in der Rechtssache T-651/16).

 

Auch Sie haben Fragen zu Geschmackmustern oder zum Designschutz?

Unsere Anwälte beraten Sie individuell.

Fordern Sie noch heute einen unverbindlichen Rückruf an:

 

Quellen:

Text: Curia Dokumente, Urteil des Gerichts der Europäischen Union  vom 14. März 2018

Bild: ivabalk / Pixabay.com / CC0 License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconDesignrecht Tag iconEuG,  EUIPO,  Designrecht,  Crocs,  Designschutz,  Gebrauchsmuster,  Markenrecht

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Designrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

17. Februar 2022
China tritt dem Haager Abkommen bei

China tritt dem Haager Abkommen bei

4. Februar 2022
Grillschale Design: Patentschrift gegen Design

Grillschale Design: Patentschrift gegen Design

31. Januar 2022
BGH Heizkörperdesign: Anspruch auf rechtliches Gehör

BGH Heizkörperdesign: Anspruch auf rechtliches Gehör

4. Januar 2022
Klassifikation 2022: IPC, Nizza und Locarno

Klassifikation 2022: IPC, Nizza und Locarno

19. November 2021
Serviette gegen Tischtuch Design: Antikes Zauberbuch widerlegt Eigenart

Serviette gegen Tischtuch Design: Antikes Zauberbuch widerlegt Eigenart

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung