Gestern entschied der europäische Gerichtshof einen langjährigen Markenstreit zwischen Apple und dem chinesischen Elektronikunternehmen Xiaomi. Der chinesische Konkurrent darf die Bezeichnung „MI PAD“ für seine Tabletcomputer nicht wie gewünscht als Unionsmarke eintragen lassen.
Xiaomi beantragte die Resigistrierung einer Unionswortmarke
Xiaomi stellte seinen Tabletcomputer bereits 2014 vor und machte ihn von Anfang an unter dem Namen „MI PAD“ bekannt. Das chinesische Unternehmen hatte im April 2014 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter die Registrierung der Unionswortmarke „MI PAD“ (Nr. 12 780 987) in den Nizzaklassen 9 und 38 für eine Vielzahl elektronischer Geräte beantragt, insbesondere für Tablets, E-Book-Lesegeräte sowie digitale Audio- und Video-Spieler. Dagegen legte das US-Unternehmen Apple Widerspruch ein und argumentierte, dass ihre ältere Unionsmarke IPAD der Registrierung entgegenstehe.
EUIPO lehnte die Restistrierung ab
Das EUIPO hatte jedoch die Restrierung abgelehnt, was die Erste Beschwerdekammer des EUIPO am 22. September 2016 nochmals bestätigte.( R 363/2016-1). Die Unterschiede zwischen den beiden Zeichen seien nicht ausreichend, um das Bestehen einer Verwechslungsgefahr auszuschließen. Daher bestehe die Gefahr, dass die Marke MI PAD für eine Abwandlung der Marke IPAD gehalten würde.
Daraufhin reichte Xiaomi am 19. Dezember 2016 Klage auf Aufhebung des Entscheids gegen den EUIPO ein, mit Apple als Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer (Rechtssache T-893/16). Diesen Rechtsstreit entschied gestern der EuGH zugunsten des EUIPO und Apple. Das Gericht erkannte an, dass das Wortzeichen der eingetragenen Apple-Marke iPad zu ähnlich sei.
Möglicher Verkaufsstopp des MI PAD
Nun wird aber bereits seit Jahren das chinesische Tablet unter dem Namen „MI PAD“ in Europa verkauft, in Deutschland inzwischen in der Version MI PAD 3. Apple könnte nun fordern, dass Xiaomi den Verkauf des MI PAD einstellt.
Das letzte Wort in dieser Sache möglicherweise dennoch nicht gesprochen. Gegen die Entscheidung des Gerichts können innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.
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EUIPO 2014: Antrag auf Unionsmarke „MI PAD“
PM des Gerichts der Europäischen Union
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