Das gesamte Team unserer Patents- und Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer wünscht Ihnen und Ihrer Familie Frohe Festtage!
Hinweise zu den Feiertagen: DPMA und CNIPA
Gerne geben wir noch einige Hinweise zu den Feiertagen mit Hinblick auf die Marken- und Patentämter.
DPMA
Seit dem 1. Mai 2022 gilt die einheitliche Feiertagsregelung für alle Standorte des DPMA:
Alle gesetzlichen Feiertage, die an mindestens einem der Dienstorte des DPMA gelten, werden fristverlängernd anerkannt, unabhängig davon, an welchem Ort die zur Fristwahrung erforderliche Handlung tatsächlich vorgenommen wird (§ 18a DPMAV).
Die fristgebundenen Handlungen und Erklärungen können fristwahrend an allen drei Standorten des DPMA in München, Jena und Berlin vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind und in diesem Jahr beide auf einem Freitag liegen, also auf einem Werktag. Für dieses Jahr 2021 bedeutet dies in Bezug auf das DPMA, dass sich das Fristende, sollte es auf Heiligabend oder Silvester fallen, nicht verschiebt.
Anmeldungen, Widersprüche, Einsprüche und sonstige Postsachen können auch über den Jahreswechsel fristwahrend entweder per Telefax an das DPMA übermittelt oder im DPMA in München an der Pforte abgeben werden. Zusätzlich werden in Jena sowie in Berlin Einwürfe die Nachtbriefkästen berücksichtigt.
EUPIO
Das Europäische Markenamt bleibt vom 23. Dezember 2021 (Donnerstag) bis zum 1. Januar 2022 (Samstag) 2022 wegen der Feiertage geschlossen. Der erste werktägliche Öffnungstag ist daher der 3. Januar 2022.
Zusätzlich ist das EUIPO auch am Montag, den 6. Januar geschlossen (Feiertag „Heilige drei Könige“, Feiertag in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt).
China
Die Nationale Behörde für geistiges Eigentum (CNIPA), das Markenamt und die Gerichte in China bleiben vom 1. Januar (Freitag) bis zum 6. Januar (Sonntag) 2022 wegen der Feiertage zum Neuen Jahr geschlossen.
Fristen für alle Patent- und Markenangelegenheiten, die in den genannten Zeitraum fallen, wurden auf den ersten Werktag nach den Feiertagen verschoben, also auf Montag, den 7. Januar 2022.
Unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei ist geschlossen vom 24. Dezember bis zum 2. Januar. Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit im diesem Jahr und sind gerne auch im nächsten Jahr 2022 für Sie da.
Frohe Weihnachten und einen „guten Rutsch“ ins neue Jahr! Und natürlich – bleiben Sie gesund!
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