Üblich ist in diesen Tagen, einen Rückblick auf das Jahr 2017 zu geben. Gerne steuern wir unsere Sicht dazu bei und wünschen Ihnen einen „guten Rutsch“ und natürlich ein Frohes Neues Jahr 2018!
Während die geschätzte Tagespresse mit Bildern des Jahres die großen Momente Revue passieren lässt, bieten wir einen kleinen Rückblick auf bemerkenswerte Fälle. Manche Verfahren waren einfach für viele von sehr großem Interesse, aber es gab auch manche verblüffende Gründe für Verfahren – und ebenso verblüffende Urteile. Dass ein Verstoß gegen die guten Sitten um die Eintragung einer Marke vermutet werden kann ist ebenso erstaunlich wie die Entscheidung der letzten Woche zum „Champagner Sorbet“ von Aldi Süd. Denn warum legt man so hohe Anforderungen an die Verleihung der hochwertigsten Herkunftsbezeichnung, wenn dann ausreicht, in ein Erzeugnis nur eine kleine Menge dieses hochwertigen Produkts als Zutat hinzuzufügen und damit die geschützte Bezeichnung verwendet werden darf?
Wir wunderten uns selbst, wie ein deutsches Wort als spanische Wortmarke so geschützt ist, dass sich ein Matratzenladen in Deutschland nicht so nennen darf.
Doch lesen Sie selbst:
Markenstreit: „Matratzen Concord“ verliert gegen spanische Händler
Geschmack ist entscheidend: Aldi mit Etappensieg im Champagnerstreit
„Fack ju Göthe“ heute vor dem EUGH: Humor oder Sittenverstoß?
Und nun wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie & Freunden einen „guten Rutsch“ ins neue Jahr und würden uns freuen, wenn Sie uns auch in 2018 treu bleiben!
Ihr Team von der Kanzlei Dr. Meyer-Dulheuer
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