Algorithmus unter Patentschutz? Fallstudie „Head-Up-Displays“

Algorithmus unter Patentschutz ist im Allgemeinen nicht möglich, denn Programme für Computer sind nicht patentfähig. Dennoch kann ein unterschiedlicher Algorithmus als Teilbereich in einem patentfähigen Verfahren dazu beitragen, die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit zu belegen: die aktuelle Fallstudie „Head-Up-Displays“. Zwei kürzlich ergangene Urteile vor dem Bundespatentgericht (BPatG) machen dies deutlich und sind schöne aktuelle … Algorithmus unter Patentschutz? Fallstudie „Head-Up-Displays“ weiterlesen