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Patentanmeldung in EU und USA: Kosten beim EPA und USPTO

12. Oktober 2020

Erfindungen werden gerne als Patentanmeldung in Europa und in die USA geschützt. Das USPTO hat zudem zum Oktober 2020 seine Gebühren in weiten Teilen erhöht, das EPA seine Gebühren im April 2020 aktualisiert. Mit welchen Kosten beim EPA und USPTO sind also für eine Patentanmeldung konkret zu rechnen?

Kosten beim EPA und USPTODie Kosten einer Patentanmeldung hängen nur zu einem kleinen Teil an den fest kalkulierbaren Anmelde- und Jahresgebühren der Patentämter. Vor allem hängen die tatsächlichen Kosten von der Dauer des Erteilungsverfahrens, von der geographischen Reichweite (jedes validierte Land kostet auch mehr) und der Komplexität der Erfindung und Patentanmeldung ab.

Denn je höher der Aufwand mit den Patentämtern und die Anzahl der Prüfbescheide ist, desto teurer wird die Patentanmeldung.

Daher raten wir: Anmeldungsbeschreibung und die Formulierung der Patentansprüche sind wirklich sorgfältig zu machen. Ist die Anmeldung komplexer, empfehlen wir dringend, einen Patentanwalt zu beauftragen, dies erhöht auf jeden Fall die Qualität der Patentanmeldung. Bedenken Sie dabei: nur ein Patentanwalt mit Erfahrung und Expertise wird Sie so effizient unterstützen können, wie es nötig ist. Am Ende profitieren Sie in Bezug auf Zeit und auf Kosten durch weniger Prüfbescheide.

Unabdingbar ist daher auch eine umfangreiche Patentrecherche. Natürlich kann man auch selbst die Recherche durchführen, beispielsweise mit eSearch plus oder TMView. Es erfordert allerdings viel Zeit und Sorgfalt, darum sollte man abwägen, ob man dies nicht lieber einem erfahrenen Patentanwalt überlässt.

Da aber das USPTO zudem zum Oktober 2020 seine Gebühren in weiten Teilen erhöht hat, und auch das EPA seine Gebühren im April 2020 aktualisierte, fassen wir gerne kurz zusammen:
Mit welchen Kosten durch Gebühren beim EPA und USPTO sind also für eine Patentanmeldung konkret zu rechnen?

Kosten beim EPA

Konkret für eine Patentanmeldung beim EPA gilt in Bezug auf die Gebühren des Amts: an das EPA sind nur solange Jahresgebühren zu zahlen, solange sich die Patentanmeldung im Prüf- und Erteilungsverfahren befindet. Denn für das erteilte europäische Patent sind die Jahresgebühren an diejenigen Länder zu zahlen, in denen die Erfindung als Patent geschützt ist.

Die Jahresgebühr für die Patentanmeldung im Erteilungsverfahren sind an das EPA zu zahlen und werden erstmalig ab dem 3. Jahr fällig. Sie ist nur so lange zu zahlen, wie das europäische Patenterteilungsverfahren läuft. Danach sind die Jahresgebühren von den Ländern abhängig, in denen das Patent geschützt ist, und sie sind auch an diese zu entrichten. Auch daher ist von Bedeutung, wie lange sich das Verfahren zur Patenterteilung vor dem EPA hinzieht. Die Jahresgebühr des EPA für das 3. Jahr beträgt derzeit 490 Euro und steigt von da an jährlich bis zu 1 640 Euro ab dem 10. Jahr.

Zusätzliche Gebühren vom EPA jedoch verlangt für die Anmeldung, Recherche und Erteilung, letztere zum Beispiel als Erteilungsgebühr und Veröffentlichungsgebühr. Diese Gebühren, die unvermeidlich sind bei einer Patentanmeldung beim EPA, addieren sich auf über 4000 Euro, fallen aber immerhin nur einmalig an.

Kosten für Übersetzungen

Außerdem können bei einem Europäischen Patent Kosten anfallen für die Übersetzungen, sobald es sich nicht um die Hauptsprachen der EU handelt. Übersetzungen sowie die Bestellung nationaler Vertreter sind hier zu nennen bei nationaler Validierung.

Kosten beim USPTO

Mit Wirkung zum 2. Oktober 2020 erhöhte das USPTO manche seiner Gebühren, diese wurden in diesem Beitrag bereits berücksichtigt. Die neue, seit 2. Oktober 2020 gültige Auflistung über alle Gebühren des USPTO finden Sie hier. Wir haben für Sie zur besseren Übersicht einige der Gebühren des USPTO zusammengetragen.

Wie bei einer Patentanmeldung beim EPA fallen auch in den USA beim USPTO einmalige Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren an; diese summieren sich auf $ 1.820 (bzw. $ 910 und $ 455 für Smaller Entities).

Die Kosten für eine Patentanmeldung beim USPTO hängen im Übrigen nicht von der geografischen Reichweite ab wie beim EPA, sondern vor allem von der Anzahl der Patentansprüche und der Art des Unternehmens, das ein Patent anmeldet:

Die Gebühren für eine Patentanmeldung mit bis zu 3 unabhängigen und 17 abhängigen Patentansprüchen beträgt ca. $1.000. Bitte beachten Sie: Alle Zahlungen müssen in U.S.-Dollar geleistet werden.

Gebühren stark reduziert für „Small“ und „Micro“ Entities

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das USPTO seine Gebühren schon länger grundsätzlich stark reduziert für „Small und Micro Entity“, also für kleine Unternehmen und Einzelerfinder. Dies gilt auch weiterhin mit den neuen Gebühren vom 2. Oktober 2020. Entsprechend hat ein Unternehmen zwar $ 2.000 zu zahlen für die Aufrechterhaltung des Patents nach 3,5 Jahren – ein kleines Unternehmen jedoch nur $ 1.000 und ein Einzelerfinder sogar nur $ 500. Daher finden Sie in unserer  Kostenauflistung immer alle drei Kosten angegeben, der niedrigste Wert gilt nur für Einzelerfinder.

Beschleunigte Patentprüfung

Zusätzlich bietet das USPTO auch eine beschleunigte Patentprüfung an, lässt sich diese aber natürlich auch bezahlen: mit $ 4.200 (bzw. $ 2.100 oder $ 1.050). Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch gerne unseren Blogbeitrag: Beschleunigung eines U. S. Patent Prüfungsverfahrens.

Neuer Zuschlag für „Nicht-DOCX“-Patentanmeldungen

Zum Januar 2022 kommen zusätzlich Gebühren, wenn beim USPTO eine Patentanmeldung als PDF eingereicht wird. Denn das USPTO führt einen neuen Zuschlag für „Nicht-DOCX“-Anmeldungen ein; das DOCX-Dateiformats ist jedoch ein offenes XML-basiertes Dateiformat. Das ist in der Praxis eine deutliche Änderung, denn Anträge werden bisher in aller Regel im PDF-Format eingereicht. Die Kritik gegen das DOCX-Dateiformat richtet sich gegen dessen mangelnde Einheitlichkeit, vor allem aber die mögliche Haftung für Fehler bei der Analyse solcher Dokumente und die möglichen Auswirkungen auf den Patentumfang im Falle einer fehlerhaften Wiedergabe eines Dokuments durch das USPTO.

Zusätzliche Gebühren

Auch alle zusätzlichen möglichen Wünsche an das USPTO sind mit konkreten Kosten verbunden. So sind für einen Antrag auf Zusatzprüfung $ 4.400 (bzw. $ 2.200 $ 1.100) zu zahlen, für einen Antrag auf mündliche Anhörung $ 1.360 (bzw. $ 680 $ 340).

Zur Aufrechterhaltung eines Patents in den USA fallen folgende Gebühren an:

fällig nach 3,5 Jahren:  $ 2.000 (bzw. $ 1.000 oder $ 500 nach 3,5 Jahren)

Fällig nach 7,5 Jahren: $ 3.760 (bzw. $ 1880 oder $ 940

und fällig nach 11,5 Jahren: $ 7.700 (bzw. $ 3.850 $ 1.925)

Fazit

Die genaue Formulierung und Überprüfung der Patentansprüche ist ein Schlüssel für eine erfolgreiche und nachhaltige Patenterteilung. Denn oftmals steht nicht die grundsätzliche Patentierbarkeit in Frage, sondern die Prüfung, ob sich die Erfindung ausreichend von dem bisherigen Wissen über die Technik unterscheidet. Dabei können Nuancen entscheiden, und wie zu sehen ist, beeinflusst die Länge des Patenterteilungsverfahrens auch bereits die Kosten beim EPA und USPTO im Erteilungsverfahren.

Unsere Kanzlei für Patent- und Markenrecht verfügt über erfahrene Patentanwälte und Rechtsanwälte mit viel Expertise im gesamten gewerblichen Rechtsschutz.
Wir bieten von der professionellen Patentrecherche über die Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung bis hin zur der Patenterteilung alle juristischen Dienstleistungen rund um eine Patentanmeldung, national wie auch international.
Sprechen Sie uns gerne an.


 

Quellen:

USPTO 2020 Final Patent Fee Rule

EPA Gebühren in der ab 1. April 2020 gültigen Fassung

Bild:

stevepb | pixabay.com | CCO License

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Category iconPatentrecht Tag icon"Nicht-DOCX"-Patentanmeldungen,  Anmeldegebühren,  einmalige Gebühren,  EU Patentanmeldung,  Gebühren,  Jahresgebühren,  Kosten beim EPA,  Kosten beim EPA und USPTO,  Kosten beim USPTO,  Patentanmeldung,  Patentanmeldung in den USA,  USA Patentanmeldung,  was kostet

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Katja Wulff meint

    14. Juni 2021 um 11:13

    Guten Tag, Herr Fabritz,

    wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel.
    Zu Ihrer Frage nach Gebrauchsmusteranmeldungen in den USA fassen wir gerne kurz zusammen:

    Das US Design Patent
    Im amerikanischen Schutzsystem schützt ein sogenanntes „utility design / utility patent (Gebrauchsmuster)“ die Art und Weise, wie ein Gegenstand benutzt wird und funktioniert (35 U.S.C. 101), während ein „design patent“ das Aussehen eines Gegenstands schützt (35 U.S.C. 171). Wie im deutschen und europäischen Designschutz verlangt auch der US Designschutz, dass das Design „originell“ ist und auch nicht im wesentlichen durch seine technische Funktion bestimmt wird. Beispiele für ein Utility Patent (Gebrauchsmuster) sind Erfindungen oder Verbesserungen eines Produkts, Prozesses oder einer Maschine.

    Ein utility patent wird vom U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) erteilt und hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren; ein „Design Patent“ hat dagegen nur max. 15 Jahre Schutzlaufzeit.

    Zum Schluss noch ein Wort zu den Kosten: Die Gesamtkosten für ein US Utility Patent liegen zwischen mindestens $7000 bis zu $20.000. Diese weite Kostenspanne erklärt sich durch die kurzfristigen und gut kalkulierbaren Kosten für die Vorbereitung und Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung und die langfristigen (und wenige gut kalkulierbaren) Kosten für die Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldung. Es gilt daher die Faustformel: lieber die Anmeldung für ein US Gebrauchsmuster in professionelle Hände geben, als in der Prüfung einer nicht gut gemachten Anmeldung wesentlich höherer Kosten zu verursachen.

    Gerne können Sie sich bei Bedarf auch an unserer IP Kanzlei wenden, wir unterstützen mit Expertise und langjähriger Erfahrung.

    Mit freundlichem Gruß
    das Team der Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte

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