
IP5-Schutzrechteallianz: Wie die fünf größten Patentämter den KI-Einsatz forcieren
Die fünf weltweit größten Patentämter – zusammengeschlossen in der sogenannten IP5-Gruppe – treiben den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Patentprüfung mit Nachdruck voran. Ziel der Allianz aus Europäischem Patentamt (EPA), USPTO, JPO, KIPO und dem chinesischen CNIPA ist es, Effizienz, Qualität und eine weltweite Harmonisierung der Patentprüfung zu steigern. Für Anmelder und Patentanwälte bedeutet das einen tiefgreifenden Wandel der Verfahrensrealität.
Was ist die IP5-Schutzrechteallianz?
Die IP5 umfasst die fünf bedeutendsten Patentbehörden der Welt, auf die der überwiegende Teil aller globalen Patentanmeldungen entfällt. Konkret gehören dazu das Europäische Patentamt (EPA), das japanische JPO, das koreanische KIPO, das chinesische Amt (CNIPA, ehemals SIPO) sowie das US-amerikanische USPTO. Schon seit 2018 kooperieren diese Ämter etwa im Pilotprojekt „Collaborative Search and Examination” (CS&E), bei dem Prüfer mehrerer Ämter gemeinsam dieselbe PCT-Anmeldung bearbeiten.
Der strategische Schwenk zur KI
Die jüngste Neuausrichtung der IP5-Gruppe hin zu verstärkter KI-Integration gilt als Wendepunkt im globalen Innovationsschutz. EPA-Präsident António Campinos hatte bereits betont, dass die Nutzer „zu Recht einen einheitlichen und harmonisierten Ansatz” erwarten und das EPA dabei „eine führende Rolle” spielen werde. Eingebettet ist diese Entwicklung in den Strategieplan 2028 des EPA, der den weiteren Ausbau von KI im gesamten Patenterteilungsprozess vorsieht.
Konkrete KI-Anwendungen in den Ämtern
Die Patentämter setzen KI bereits in mehreren Kernbereichen ein, statt lediglich darüber zu diskutieren:
- Automatische Klassifizierung von Anmeldungen, die beim DPMA und EPA schon zuverlässig funktioniert.
- Semantische Recherche zum Stand der Technik, um den stetig wachsenden Dokumentenbestand vollständig abzudecken.
- OCR-gestützte Datenaufbereitung: Das EPA wandelt mit einem gemeinsam mit Mistral AI entwickelten Modell maschinell nicht lesbare PDF-Patentdokumente in strukturierte Daten um.
- Protokollerstellung mündlicher Verhandlungen: Seit Mai 2025 erstellt das EPA testweise KI-gestützte Niederschriften, ab 2026 ausgeweitet auf alle mündlichen Verhandlungen.
Auswirkungen auf die deutsche Praxis
Auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat reagiert und seine Recherche- und Prüfungsrichtlinien zum 2. März 2026 angepasst. Die Neufassung erlaubt den Prüfungsstellen ausdrücklich, externe elektronische Recherchequellen „auch unter Einsatz von Anwendungen künstlicher Intelligenz” zu nutzen. Zugleich stellt das DPMA klar, dass Informationen aus noch nicht offengelegten Anmeldungen dabei nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen – ein wichtiger Vertraulichkeitsvorbehalt.
KI als Werkzeug, nicht als Erfinder
Trotz der Prüfungs-Reform bleibt ein Grundsatz unangetastet: KI kann unterstützen, aber den Menschen nicht ersetzen. Das USPTO stellte im November 2025 klar, dass generative KI-Systeme wie ChatGPT, Gemini oder Claude im Erfindungsprozess „analog zu Laborausrüstung” zu betrachten sind und niemals als (Mit-)Erfinder genannt werden können. Entscheidend bleibt, dass eine natürliche Person einen wesentlichen schöpferischen Beitrag leistet – ein Prinzip, das auch das EPA über die Einordnung als computerimplementierte Erfindung (CII) verfolgt.
Was Anmelder jetzt beachten sollten
Für die Praxis der Anmeldung KI-gestützter Erfindungen gelten verschärfte Anforderungen, insbesondere am EPA:
- Die technische Wirkung eines maschinellen Lernalgorithmus muss klar erkennbar oder durch Beweise, mathematische Nachweise bzw. experimentelle Daten belegbar sein – oberflächliche Behauptungen genügen nicht.
- Merkmale des Trainingsdatensatzes, die zur Reproduktion des technischen Effekts nötig sind, müssen offenbart werden, sofern sie nicht zum allgemeinen Fachwissen gehören.
- Die technischen Wirkungen müssen plausibel über die gesamte Breite der Patentansprüche gelten.
Chancen und Grenzen für die IP-Branche
Im Patentwesen mit seinen großen Datenmengen und strengen Fristen kann KI vor allem bei Verwaltung, Kommunikation sowie schnelleren Recherchen, Analysen und Bewertungen helfen – jederzeit und mehrsprachig. Das Fazit der Fachwelt bleibt jedoch nüchtern: KI ist „immer nur so gut wie ihre Nutzerin oder ihr Nutzer” und stößt zumindest derzeit klar an ihre Grenzen. Für Patentanwälte verschiebt sich die Wertschöpfung damit hin zu strategischer Beratung und qualitativ hochwertiger Anspruchsformulierung.





