Sie haben etwas erfunden wie beispielsweise ein neues Produkt, eine technische Vorrichtung oder einen neuen Prozess. Da es sich bei Ihrer Erfindung um etwas komplett Neues und industriell Einsetzbares handelt, möchten Sie davon selbstverständlich profitieren und die Innovation langfristig schützen. Aber welche Schritte müssen Sie gehen, um Ihre Erfindung in Europa zum Patent anzumelden? Lesen Sie in diesem und den nächsten Blog-Artikeln die komplette Anleitung.
Verschaffen wir uns, bevor es richtig losgeht, einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Sie haben, um Ihre Erfindung in Europa zu schützen.
PCT-Anmeldung und EP-Patent
- Sie können zunächst ein nationales Patent anmelden, z.B. in Deutschland. Dann können Sie auf Basis dieses Patents eine internationale Anmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty (kurz: PCT-Anmeldung) einreichen, woraus sich der Schutz Ihrer Erfindung auch in den europäischen Ländern ableitet. Der Vorteil dieser Form der Anmeldung ist, dass sie einen leichteren Zugang zu umfassendem internationalen Schutz bietet und Ihnen außerdem besonders viel Zeit gibt zu entscheiden, in welchen Ländern tatsächlich ein Patent angestrebt wird.
- Wenn für Sie der Schutz besonders in den europäischen Staaten Vorrang hat, können Sie aber auch direkt den europäischen Weg über das EPO (European Patent Office) wählen und ein Europäisches Patent (kurz: EP-Patent) anmelden. Ein Vorteil dieser Anmeldung ist, dass das EP-Patent nicht nur in den klassischen EU-Staaten einen Schutz gewährt, sondern in allen Staaten, die Mitglieder des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind. Über ein EP-Patent können Sie also beispielsweise Schutz Ihrer Innovationen in der Türkei erhalten, obwohl diese kein Mitglied der EU ist.
Der Weg zu einem Patent in Europa ist also nicht ganz unkompliziert. Wir haben daher für Sie am Beispiel des Europäischen Patentes diesen Guide entwickelt, wie man Schritt für Schritt vorgeht, um auf dem europäischen Weg ein Patent zu erhalten.
Befassen wir uns aber zunächst mit der Klärung des Begriffs ?Europäisches Patent?. Dieser ist nämlich, wie sich noch zeigen wird, nicht ganz unproblematisch.
Was genau ist ein Europäisches Patent?
Das Europäische Patent, das wir in diesem Guide behandeln, ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten EU-Einheitspatent (kurz: EU-Patent), einem Verfahren zur Vereinheitlichung von Patentanmeldungen in Europa, das 2016 in Kraft treten soll. Dennoch wird auch das Verfahren zum EP-Patent weiterhin bestehen.
- Die EP-Patent-Anmeldung wird beim Europäischen Patentamt eingereicht, dort geprüft und im besten Fall auch erteilt.
- Erst durch eine zusätzliche Validierung und Zahlung der nationalen Gebühren im jeweiligen Land wird der EP-Patentschutz dort tatsächlich auch wirksam! Das EP-Patent gilt dann wie ein nationales Patent.
- Das EU-Einheitspatent dagegen wird zwar auch beim EPO eingereicht, dort geprüft und im besten Fall erteilt. Der Vorteil ist aber, dass hier keine Validierung mehr in den benannten Ländern erfolgen muss, sondern dass man nach der Erteilung und nachdem man alle vom EPO verlangten Gebühren gezahlt hat, tatsächlich ein europaweit einheitlich gültiges Patent in Händen hält.
Die Anmeldung zum EU-Patent soll günstiger werden als ein EP-Patent-Verfahren. Leider bietet das Einheitspatent aber nur Schutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU. In den Staaten, die zwar Mitglieder des EPÜ, aber nicht Mitglieder der EU sind, müsste dann ggf. ein nationales Patent angemeldet werden. Es steht also bisher nicht wirklich fest, ob das Einheitspatent tatsächlich günstiger und besser ist als das EP-Patent.
Wir befassen uns in unserem Guide mit der zweiten Möglichkeit der Anmeldung, dem Europäischen Patent oder EP-Patent. Um den Überblick zu behalten, hier eine kurze Auflistung aller Schritte, die wir in den nachfolgenden drei Blog-Artikeln beschreiben wollen:
- Vor der Anmeldung: Klärung und Recherche
- Antragsstellung
- Eingangs- und Formalprüfung
- Nachforschungen des EPO
- Veröffentlichung der Anmeldung
- Sachprüfung
- Patenterteilung
- Validierung
- Nach der Erteilung: Einspruch und Beschränkung
- Was tun bei Zurückweisung?
Zusammenfassung
Hier noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse aus unserem heutigen Blogpost:
- Es gibt zur Zeit zwei Möglichkeiten in Europa ein Patent anzumelden: Die PCT-Anmeldung und das EP-Patent.
- Das EP-Patent wird für Mitgliedsländer des EPÜ erteilt. Diese Länder müssen nicht zwangsläufig auch EU-Mitglieder sein.
- Das EP-Patent kann leicht mit dem EU-Patent verwechselt werden.
- Das EU-Patent soll 2016 in Kraft treten. Das EP-Patent-Verfahren wird es aber weiterhin geben.
In Teil #2 unserer Serie behandeln wir die Schritte 1 und 2 der Anmeldung eines Europäischen Patents.
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