• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Kontaktformular
Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

Patent- & Rechtsanwaltskanzlei

  • English

+49 (0) 69 / 606 278 – 0

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email
MENUMENU
  • Leistungen
    • Beratung im Patent- / Markenrecht
    • Anmeldung von Patent oder Marke
    • Durchsetzung Ihres Schutzrechtes
    • Verteidigung gegen Schutzrechtsdurchsetzung
    • Arbeitnehmererfindung
    • Gutachten
    • Kosten
    • Kalkulator zur Erfindervergütung
  • Kanzlei
    • Rechtsgebiete
      • Patentrecht
      • Gebrauchsmusterrecht
      • Arbeitnehmererfinderrecht
      • Markenrecht
      • Designrecht
      • Marken- / Produktpiraterie
    • Unsere Kanzlei
    • Unsere Anwälte
      • Dr. Karl-Hermann Meyer-Dulheuer
      • Dr. Tim Meyer-Dulheuer
      • Dr. Klaus Zimmermann
      • Zhichao Ying
      • Dr. Christoph Hölscher
    • Engagement
  • Kontakt
    • Rückruf anfordern
    • Anfahrt
    • Beratung
    • Protonet-Kanzleiserver
  • Karriere
  • Wiki
  • Blog

Audi Patent ‚Datenkommunikation‘ in Fahrzeugen gewährt

15. Dezember 2020

Die Patentanmeldung für das Audi Patent ‚ Datenkommunikation ‘ in Fahrzeugen wurde vom DPMA abgelehnt, Audi legte dagegen vor dem BPatG Beschwerde ein – erfolgreich. Im Fokus stand die Frage, ob sich die genaue Abfolge der Arbeitsschritte für die Datenkommunikation erfinderisch vom bekannten Stand der Technik abhebt.

Datenkommunikation - Audi PatentGrundsätzlich dreht sich dieses Audi Patent um die Verknüpfung des Cockpit- und Infotainmentsystems in Fahrzeugen mit Navigation, Internet, Mobiltelefon und Audio/Video. Denn diese Servicefunktionen aller modernen Fahrzeuge erfordern einen Austausch aller Daten, also eine Datenkommunikation in Fahrzeugen. Dies gelingt durch die Virtualisierung mit mehreren Betriebssystemen durch einen Hypervisor. Bei einem solchen Datenübertragungsverfahren werden Ethernet-Datenpakete zwischen einer Partition und einer Netzwerkschnittstelle übertragen; dies kann in der Praxis jedoch zu einer nicht erwünschten erhöhten CPU-Last führen.

Datenkommunikation zwischen virtuellen Maschinen mit Netzwerkschnittstelle

Hier setzt das Patent der Audi AG (Patent 10 2018 200 555.9) ein: die Patentanmeldung stellt eine Fahrzeugelektronikeinheit mit wenigstens zwei virtuellen Maschinen (Patentanspruch 1) und ein Datenkommunikationsverfahren (Patentanspruch 7) vor. Dabei wird einerseits das spezielle Zusammenwirken verschiedener Hard- und Softwarekomponenten einer Fahrzeugelektronikeinheit beschrieben, andererseits auch das Verfahren für die Datenkommunikation mit besonderen Merkmalen, demnach das empfangene Datenpaket Teil einer Datennachricht ist, die neben dem Header auch einen Nachrichtensignalisierungs-Interrupt aufweist. Dieses wiederum wird einer Message-Signalled-Interrupt-Steuerungsfunktion (einem „MSI-Handler“) zur Verfügung gestellt, welche der virtuellen Maschine einen virtuellen Interrupt bereitstellt.

Dieses Audi Patent ‚ Datenkommunikation ‘ trägt die vollständige Bezeichnung „Fahrzeugelektronikeinheit mit einer physikalischen Netzwerk-Schnittstelle und mehreren virtuelle Netzwerk-Schnittstellen aufweisenden virtuellen Maschinen sowie Datenkommunikationsverfahren zwischen den virtuellen Maschinen und der Netzwerk-Schnittstelle zu einem lokalen Fahrzeugnetzwerk eines Fahrzeugs“.

Prüfung der Erfinderischen Tätigkeit – welche Druckschriften sind bekannt?

DPMA hatte die Patentanmeldung zurückgewiesen und begründete dies damit, dass sie nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Dies ist ein häufiger Streitpunkt für die Ablehnung einer Patentanmeldung und auch für die Aufrechterhaltung eines Patents. Für die Prüfung der Erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG) wird der bekannte Stand der Technik herangezogen und die Frage geklärt, ob die Erfindung für einen Fachmann nahegelegen hätte.

Druckschrift P1: Network Access for Virtual Machine Motors

Im Fall um das Audi Patent ‚ Datenkommunikation ‘ war hiervor vor allem relevant die Druckschrift P1 (William, P. et al.: Concurrent Direct Network Access for Virtual Machine Monitors. In: Proceedings of the 2007 IEEE 13th International Symposium on High Performance Computer Architecture. Scottsdale, AZ, USA (2007)).

Denn die Druckschrift P1 beschreibt Hard- und Softwaremechanismen, die mehreren von einem „virtual machine monitor“ – also einem Hypervisor – verwalteten, voneinander isolierten virtuellen Maschinen einen gleichzeitigen direkten Netzwerkzugang ermöglichen.

Jedoch sind zumindest die Anweisungen der Merkmale M2.1, M4.2, M4.3, M5.1 und M5.2 der Druckschrift P1 nicht zu entnehmen, erläuterte das Bundespatentgericht (BPatG). Diese Merkmale betreffen insbesondere die Arbeitsweise der beanspruchten Filter- und Routingeinheit (vor allem gemäß Merkmal M2.1) und ergeben sich für den Fachmann auch nicht in naheliegender Weise aus der Lehre der Druckschrift P1.

Zwar sei der Druckschrift P1 allgemein entnehmbar, dass der Transfer der Datenpakete durch DMA-Zugriffe über ein EthernetNetzwerk erfolgt und dazu ein PCI-basiertes System verwendet wird, räumte das BpatG ein.

Jedoch liefere die Druckschrift P1 keinen Anlass für die spezielle Vorgehensweise des angemeldeten Patents, gleichzeitig mit dem Schreiben eines Datenpakets in einen RX-Puffer der Netzwerkkarte eine Eingangsmeldung an einen Ethernet-Treiber zu übermitteln, der seinerseits ein Triggersignal an eine Filter- und Routingeinheit sendet, welche mittels eines weiteren Triggersignals einen PCIe-Treiber veranlasst, das Kopieren des Datenpakets über ihre eigenen DMA-Ausgänge vorzunehmen.

Druckschrift P2: Austausch von Datenpaketen zwischen virtuellen Maschinen

Auch die Druckschrift P2 (US 7 620 955 B1) lege die Audi Erfindung nicht nahe, ergänzte das Gericht. Druckschrift P2 beschreibt den Austausch von Datenpaketen zwischen virtuellen Maschinen in Kernel-basierten virtualisierten Systemen, bei denen sowohl reale physikalische als auch virtuelle Puffer zum Datenaustausch vorgesehen sind.

Zwar sei aus P2 eine spezielle Abfolge der zwischen dem Empfang eines Datenpakets und dem Kopieren dieses Pakets in einen „guest receive packet data buffer“ ausgeführten Schritte bekannt. Daraus könne aber ein Fachmann keine Anregung gewinnen, die exakte und spezielle Abfolge der einzelnen Datenverarbeitungseinheiten gemäß des Patentanspruchs 1 im Audi Patent auszuführen, urteilte das BPatG. Zudem kommt bei dem Transfer des Datenpakets in P2 auch keine Filter- und Routingeinheit zum Einsatz, welche von einem „virtual machine monitor“ nach Filter- und Routing-Regeln bereitgestellt wurde (Merkmal M2.1). Auch dass die Filter- und Routingeinheit einen Header eines Datenpakets auswertet und ein Datenpaket über ihre eigenen DMA-Ausgänge übermittelt, ist der vorliegenden Druckschrift P2 nicht zu entnehmen.

Beschwerde war erfolgreich

Der ablehnende Beschluss des Prüfungsamts wurde daher vom Gericht aufgehoben und das Patent – angemeldet am 15. Januar 2018 – wurde vollständig gewährt.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass eine Beschwerde gegen eine Patentablehnung des Prüfungsamts durchaus erfolgreich sein kann. Je spezieller das Fachwissen für die Beurteilung der Erfindung ist, desto mehr Möglichkeiten ergeben sich für eine erfolgreiche Beschwerde.

Sprechen Sie uns gerne an, unser Team aus Patent- und Rechtsanwälten verfügt über jahrelange Expertise und fundiertes Fachwissen.

Quellen: 

Urteil des BPatG Audi Patent ‚Datenkommunikation‘, 17 W (pat) 14/20

Bild:

Pexels | pixabay.com | CCO License

  • teilen  
  • teilen 
  • mitteilen 
  • twittern 
  • teilen 

Category iconPatentrecht Tag iconAudi,  Beschwerde,  Fahrzeuge,  Datenkommunikation,  Audi Patent,  Audi Patent Datenkommunikation,  virtuelle Maschinen,  Cockpit- und Infotainmentsystems

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Mehr Artikel zu: Patentrecht

Alle Artikel

Blogmenü

  • Arbeitnehmererfindung
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Patentrecht
  • Healthcare & Lifesciences
  • Lizenzen
  • News zum geistigen Eigentum
  • Produkt- und Markenpiraterie
  • Unterlassung / Abmahnung
  • Wettbewerbsrecht
  • Aktuelles aus unserer Kanzlei
  • Generell

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Das könnte Sie auch interessieren:

4. März 2022
Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

Zuschuss für Europäischen IP Schutz: KMU-Fonds 2022

22. Februar 2022
Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

Das PAP ist in Kraft: Einheitliches Patentgericht noch in 2022 möglich

15. Februar 2022
GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

GeschGehG: Anfechtbarkeit von Beschlüssen zur Geheimhaltung

8. Februar 2022
Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

Streitwert im Nichtigkeitsverfahren

3. Februar 2022
PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

PCT-Anmeldung – gilt das Prinzip der gemeinsamen Anmelder?

1. Februar 2022
Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Nachweis einer Patentverletzung durch Whistleblower

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie einen Rückruf an

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]
Rückruf vereinbaren

Footer

Kontakt

Torhaus Westhafen
Speicherstrasse 59
60327 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
+49 (0) 69 / 606 278 – 199
[email protected]

Öffnungszeiten
Montag – Freitag:   08:00-18:00

Rechtsgebiete

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Marken- / Produktpiraterie

Unternehmen

  • Rückruf anfordern
  • Kanzlei
  • ISO-Zertifikat
  • Datenschutz-Erklärung
  • Datenverarbeitung
  • Impressum

Folgen Sie Uns

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
  • LinkedIn
  • xing
  • Email

Newsletter Anmeldung

© Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Dulheuer MD Legal Patentanwälte PartG mbB

Contact Form

 

Give us a call, send us an email or fill out the contact form.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Kontaktformular

 

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

+49 (0) 69 / 606 278 – 0
[email protected]

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur notwendige Cookies

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur notwendige Cookies

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Eigentümer dieser Website
Zweck Speichert die aktuelle Sprache.
Cookie Name pll_language
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter Cloudflare
Zweck Ein CDN für Auslieferung der Website-Inhalte.
Datenschutzerklärung https://www.cloudflare.com/de-de/privacypolicy/
Host(s) cloudflare.com
Cookie Name __cfduid
Cookie Laufzeit 30 Tage

Cookies die benötigt werden um die volle Funktionalität der Website zu erlauben.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google LLC
Zweck Schutz vor Spam-Anfragen durch Google reCAPTCHA.
Datenschutzerklärung https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/
Host(s) google.com
Cookie Name NID, ANID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter etracker GmbH
Zweck Statistisch Auswertung der Nutzer unserer Website.
Datenschutzerklärung https://www.etracker.com/datenschutzerklaerung/
Host(s) etracker.com
Cookie Name et*
Cookie Laufzeit 480 Tage

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung