Waren in Form des berühmten Logos mit dem Doppel-C von Chanel wurden vom chinesischen Juwelier verkauft. Das IP Gericht hatte in diesem Markenstreit zu entscheiden, ob die Verletzung einer Form in China eine Markenrechtsverletzung ist – und entschied gegen Chanel.
Bei einer von der chinesischen Regierung initiierten Untersuchung fanden die Beamten in einem Juweliergeschäft von Ye Meng-Zong Waren in Form von Chanels doppeltem „C“-Logo. Chanel sah darin eine widerrechtliche Produktfälschung und klagte vor dem Guangzhou Haizhu District People’s Court (Haizhu Court) wegen Markenverletzung. Das Gericht gab der Klage statt und sprach Chanel im Urteil eine Schadensersatzzahlung von Ye zu.
Unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, legte Ye Meng-Zong Berufung gegen die Entscheidung beim Guangzhou Intellectual Property Court ein, eines der drei Gerichte, die China erst kürzlich und ausschließlich für Urteile im Bereich von Intellectual Property (IP) geschafften hat.
Das IP Gericht beschäftigte sich daher mit der Frage, ob die Form der von Yes Produkten als verletzend angesehen werden kann. Wurde die Doppel-C-Form dekorativ verwendet und wahrgenommen oder wurden die Schmuckstücke durch das Doppel-C als Marke von Chanel wahrgenommen? Letztlich hatte das IP Gericht Guangzhou die Form der Ware zu identifizieren, die Rechte einer eingetragenen Marke verletzen. Der derzeitige Rechtsrahmen durch IP Urteile in China gibt darauf noch keine klare Antwort.
Kurzer Blick in das Chinesische Markenrecht
Artikel 57 des Chinesischen Markenrechts sieht eine Markenverletzung vor, wenn gleiche oder sehr ähnliche Waren verwendet werden. Zudem ist gemäß Artikel 58 des Chinesischen Markengesetzes sogar möglich, auch nicht eingetragene Marken, die jedoch sehr bekannt sind, als Markenverletzung geltend zu machen im Sinne des unlauteren Wettbewerbs. Für die Verletzung einer Form gibt es im Chinesischen Markenrecht keine Entsprechung.
Lesen Sie gerne mehr zum Chinesischen Markenrecht in unserem Beitrag Markenrechtsverletzung in China – was ist zu tun?
Gehört die Warenform zur Warendekoration?
Denn Ye Meng-Zong argumentierte, dass sein Geschäft lediglich ein Franchise-Shop von Zhoubaifu sei, der ZhouBaifu Jewelry International Group Co., Ltd (Zhoubaifu Ltd) aus Hongkong. Alle seine Produkte seien vor dem Verkauf vom Franchisegeber genehmigt worden. Zudem trügen alle Produkte, die in Yes Geschäft verkauft wurden, das eingetragene Warenzeichen von „Zhoubaifu“. Daher seien seine Waren mit den Chanel Waren in keiner Weise zu verwechseln.
Chanel wiederum argumentierte, dass die Markenverwechslung nicht nur die direkte Verwechslung der Herkunft der Produkte umfasse, sondern auch eine grundsätzliche assoziative Verwechslung, die quasi post-sales, also nach dem Verkauf einsetze. Die Form des Produktes werde als Marke verwendet. Chanel berief sich auf Artikel 76 des Chinesischen Markengesetzes, demnach ähnliche Waren markenverletzend sein können, wenn das Logo und der Herstellername einer anderen Marke oder die Dekoration der Waren verwendet werden. Unabhängig von Form und Verpackung seien Chanel Waren mit dem Doppel-C verbunden. Die Form des Produkts müsse zur Kategorie der Produktdekoration gehören. Es gibt jedoch in China keine eindeutige Definition von Dekoration, noch nicht einmal im chinesischen Wörterbuch.
Chanel verliert vor dem IP Gericht
Das Gericht wies daher Chanels Argumente zurück und urteilte, dass Artikel 76 des Chinesischen Markengesetzes nicht auf diesen Fall anwendbar sei. Das IP Gericht bekräftigte in seinem Urteil, dass sich die Markenverwechslung gemäß Artikel 57 des chinesischen Markengesetzes nur auf die direkte Verwechslung bezieht, die durch die Irreführung von Produzenten oder Händlern verursacht wird. Chanel aber habe keine Beweise dafür erbracht, dass normale Verbraucher mit einem allgemeinen Verständnis annehmen würden, dass sie Chanel-Produkte im Laden von Ye Zong kaufen würden. Das Gericht in Guangzhou betonte aber auch, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei, und Fragen zur Form der Ware auch weiterhin von Fall zu Fall beurteilt werden.
Fazit
Das Urteil ist umso erstaunlicher, weil die Chinesischen Gerichte schon bereits zweimal 3D Formen als Marke und Gegenstand einer Markenrechtsverletzung anerkannt haben – wir berichteten. Erst im letzten Jahr gewann in dieser Frage Dior im Markenstreit um seinen designten Parfümflakon vor dem obersten Chinesischen Gericht. Es bleibt daher spannend, die weiteren Urteilen in Verfahren um Markenrechtsverletzungen in China zu verfolgen. Chanel wiederum hätte immer noch die Möglichkeit, gemäß Chinesischem Markenrecht eine neue Klage zu eröffnen und sich dabei auf unlauteren Wettbewerb beziehen.
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