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Betrug Rechnungen des DPMA
Markenrecht 23. April 2019 · Lesezeit 2 Minuten

Irreführende Rechnungen – angeblich vom DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird missbraucht als angeblicher Absender für Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder die Eintragung von Schutzrechten. In einer aktuellen Pressemitteilung warnt das DPMA vor dem Betrug.

Betrug Rechnungen des DPMANicht zum ersten Mal muss sich das Deutsche Patent- und Markenamt gegen einen Betrug wehren. So wurde die Registrierung von Domains und Marken auf den Webseiten  “Deutsche Domain-Namen und Marken” (DEDM) (www.de-dm.de) und das “Deutsche Domain & Trademark Office” (GDTO) (www.gdto.de / www.gd-to.com) angeboten. Dort wurde auch ein ähnliches Logo wie das DPMA mit einer falschen Darstellung des Bundesadlers und der offiziellen deutschen Flagge eingesetzt. Gegen diese Betrüger konnte das DPMA aber inzwischen erfolgreich vorgehen.

Aber noch immer warnt das DPMA vor irreführenden und betrügerischen Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die häufig nicht auf den ersten Blick als klarer Betrug erkennbar sind. Relativ neu sind die Betrugsversuche über „TMP Register – Trademark Publication“ (Internetadresse: www.tmp-register.com) und „EUTD – European Trademarks & Domains“ (Internetadresse: www.eutd.org), aber auch vor dem angeblichen „Register der deutschen Marken“ (Internetadresse: www.schutzmarke.org) warnt das DPMA und distanziert sich ausdrücklich.

Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, können sein:

  • Kontoverbindung der Firma im Ausland, z.B. Polen (PL), Zypern (ZY) oder Tunesien (TN), Bulgarien (BG)
  • vorausgefüllter Überweisungsträger
  • keine Adresse einer Behörde bzw. Dienststelle des Amtes

Noch wichtiger: Das DPMA versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Die amtlichen Gebühren werden fällig und sind entspechend beim DPMA einzuzahlen mit der Einreichung einer Anmeldung oder eines Antrags, für die Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung eines Schutzrechts oder für andere einzelne Verfahrensschritte. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Das DPMA bietet einen eigenen Kundenservice für diese Betrugsversuche an. Bei Zweifeln an Zahlungsaufforderungen, Angebote oder Rechnungen in Bezug auf ein beim DPMA anhängiges Schutzrecht kann man sich jederzeit diesen Kundenservice wenden. Auch können Sie eine E-Mail an info@dpma.de mit einer Beschreibung Ihres Falls senden.

Unsere Kanzlei geht ebenfalls gegen Betrug vor

Auch unsere Kanzlei für Patent- und Markenrecht geht derzeit gegen uns unbekannte Betrüger vor, die fälschlicherweise mit Verweis auf unseren Kanzleinamen und unsere Telefonnummer Abmahnungen androhen. Wir distanzieren uns mit Nachdruck von einer solchen Praxis und weisen darauf hin, dass von unserer Kanzlei wie von jeder seriösen Kanzlei etwaige Abmahnungen stets schriftlich und ausschließlich legitimiert versandt werden.

Quellen:

Pressemitteilung des DPMA

Bild:

Bru-No /pixabay.com / CCO License  

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