STELLUNG DER AUFGABEDie Stellung der Aufgabe (RL Nr. 31) kennzeichnet das Maß, in dem der Betrieb den Erfinder bereits bei der (technischen) Aufgabenstellung an die spätere Erfindung herangeführt hat. Dabei ist der Begriff der Aufgabe nicht im patentrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern als Hinweis auf ein bestimmtes technisches Problem, das einer Lösung zugeführt werden soll. Je stärker der betriebliche Einfluß auf das Erkennen des technischen Problems und den beschrittenen Lösungsweg ist, um so geringer fällt die Wertzahl nach RL Nr. 31 aus und umgekehrt.
Wie sind Sie zu der Erfindung veranlasst worden?
ERFÜLLUNG DER AUFGABEJe nach dem Maß der Erfüllung der drei Teilmerkmale ergibt sich eine Wertzahl zwischen 1 (alle Merkmale voll erfüllt) und 6 (kein Merkmal erfüllt). Kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Merkmale an. Wenn keine der vorgeschlagenen Merkmale zutrifft, kreuzen Sie bitte keines an. (Rahmensätze der RL Nr. 32)
In welcher Form haben Sie zur Lösung der Aufgabe durch Ihren Betrieb profitieren können?
AUFGABE UND STELLUNG IM BETRIEBDer Anteil des Arbeitnehmers verringert sich um so mehr, je größer der ihm durch seine Stellung ermöglichte Einblick in die Erzeugung und Entwicklung des Betriebes ist und je mehr von ihm angesichts seiner Stellung und des ihm z. Z. der Erfindungsmeldung gezahlten Arbeitsentgelts erwartet werden kann, daß er an der technischen Entwicklung des Betriebes mitarbeitet. Stellung im Betrieb bedeutet nicht die nominelle, sondern die tatsächliche Stellung des Arbeitnehmers, die ihm unter Berücksichtigung der ihm obliegenden Aufgaben und der ihm ermöglichten Einblicke in das Betriebsgeschehen zukommt. (Rahmensätze der RL Nr. 33)
Man kann folgende Gruppen von Arbeitnehmern unterscheiden, wobei die Wertzahl um so höher ist, je geringer die Leistungserwartung ist:
Sie sind Leiter der gesamten Forschungsabteilung eines Unternehmens oder technischer Leiter eines größeren Betriebs (1).
JAHRESUMSATZ / ANTEIL AN DER ERFINDUNGGeben Sie bitte den (voraussichtlichen) Jahresumsatz Ihres Betriebes / Unternehmens an, den es an Ihrer Erfindung erzielt. Bei hohen, insgesamt EURO 1.533.876,00 übersteigenden Umsätzen, sieht RL Nr. 11 eine entsprechende Abstaffelung des Lizenzsatzes vor. (Rahmensätze der RL Nr. 11)
Geben Sie bitte den (voraussichtlichen) Jahresumsatz sowie Ihren (geschätzten) Anteil an der Erfindung in % an! (z.B. Einzelerfinder=100%; zwei Erfinder=50%)
EURO 100 % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10%
Ausgehend von einem durchschnittlichen Lizenzsatz in dem von Ihnen ausgeübten Tätigkeitsbereich ergibt die Kalkulation folgende/n (jährlich) zu zahlende/n
Arbeitnehmererfindervergütung EURO.
Prozentsatz bzw. prozentualen Anteil %.
Die Vergütung für eine Diensterfindung wird dem Arbeitnehmer üblicherweise in Form einer laufenden Beteiligung an den Erträgen der Erfindung gezahlt. Es wird jährlich abgerechnet, wobei der Arbeitnehmer Abschlagszahlungen fordern kann.