
Porcelaine de Limoges: Erste EU-weite geografische Angabe für Handwerksprodukte – ein Meilenstein im IP-Recht
Am 18. Mai 2026 verkündete die Europäische Kommission einen Meilenstein für den europäischen Schutz geistigen Eigentums: „Porcelaine de Limoges” wurde als allererstes Handwerks- und Industrieerzeugnis in das neue EU-Register für geografische Angaben eingetragen. Damit genießt das traditionsreiche französische Porzellan nun denselben EU-weiten Schutz vor Nachahmung, Missbrauch und Anspielungen, wie ihn bisher nur Lebensmittel wie Champagner oder Parmaschinken hatten. Die Eintragung erfolgte weniger als sechs Monate nach Öffnung des Antragsverfahrens am 1. Dezember 2025.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/2411
Die im Jahr 2023 verabschiedete Verordnung (EU) 2023/2411 schafft erstmals einen EU-weiten Schutz für sogenannte „Craft and Industrial Geographical Indications” (CIGI) und schließt damit eine seit Jahrzehnten beklagte Lücke im europäischen IP-System. Bisher konnten Hersteller ikonischer Handwerkserzeugnisse wie Böhmisches Glas, Solinger Klingen oder Donegal Tweed lediglich auf nationale Schutzsysteme oder das allgemeine Markenrecht zurückgreifen. Das neue System wird – analog zum landwirtschaftlichen GI-Regime – durch das EUIPO administriert und ergänzt das harmonisierte Markenrecht der EU.
Warum gerade Limoges?
Limoges-Porzellan blickt auf eine über 250-jährige Tradition zurück: Nach der Entdeckung von Kaolin-Vorkommen 1768 in der Nähe von Saint-Yrieix-la-Perche entwickelte sich die Region zum führenden französischen Porzellanstandort. Bereits seit dem 1. Dezember 2017 war „Porcelaine de Limoges” auf nationaler Ebene durch eine vom INPI unter der Nummer INPI-1702 erteilte geografische Angabe geschützt. Es war eines der ersten in Frankreich hergestellten Erzeugnisse überhaupt, das diesen amtlichen Status erhielt – die EU-Eintragung ist somit die logische Internationalisierung eines etablierten nationalen Schutzes.
Schutzumfang der neuen CIGI
Die EU-weite Eintragung gewährt dem Begriff „Porcelaine de Limoges” einen umfassenden Schutz, der über das klassische Markenrecht hinausgeht.
- Schutz gegen direkten und indirekten kommerziellen Gebrauch durch nicht zertifizierte Hersteller
- Schutz gegen Nachahmung, Missbrauch und unzulässige Anspielungen („evocation”)
- Geografische Bindung an das Département Haute-Vienne mit verbindlichem Pflichtenheft
- Verbrauchergarantie für Authentizität und Herstellungsverfahren
- Anwendbarkeit gegenüber Online- und Offline-Imitaten weltweit über internationale Abkommen
Bedeutung für Markeninhaber und Anmeldestrategien
Für Patent- und Markenanwälte eröffnet die CIGI-Verordnung ein neues Beratungsfeld: Hersteller traditioneller Erzeugnisse wie Solinger Schneidwaren, Meißener Porzellan oder Lausitzer Glas können nun strategisch prüfen, ob eine EU-Anmeldung sinnvoll ist. Die European Crafts Alliance betont, dass das System insbesondere kleinen und mittelständischen Manufakturen ein wirksames Instrument gegen den globalen Wettbewerb durch Imitate bietet. Gleichzeitig müssen bestehende Markenportfolios auf Kollisionspotenziale mit künftig eingetragenen CIGI überprüft werden – sowohl in Bezug auf ältere Marken als auch auf zukünftige Neuanmeldungen.
Wirtschaftliche Dimension
Die EU sieht in dem System einen Hebel zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten: Geschützte Bezeichnungen sollen Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen erhalten und neue Akteure in traditionelle Handwerksgebiete locken. Für Limoges, das seit Oktober 2017 zudem den UNESCO-Titel „Creative City” trägt, bedeutet die Eintragung eine zusätzliche Aufwertung des Standorts. Die Europäische Kommission rechnet mit einer Welle weiterer Anmeldungen, da das Antragsverfahren erst seit gut fünf Monaten geöffnet ist.
Ausblick
Mit Porcelaine de Limoges ist der Startschuss für eine neue Ära des europäischen IP-Schutzes gefallen. Branchenbeobachter erwarten, dass binnen weniger Jahre Dutzende weiterer Handwerks- und Industrieerzeugnisse – von Murano-Glas bis hin zu Solinger Klingen – den neuen Schutzstatus erhalten werden. Für Mandanten aus Handwerk und Industrie lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung, ob eigene Erzeugnisse die Kriterien einer geografischen Angabe nach Verordnung (EU) 2023/2411 erfüllen.





