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Allgemein 8. Juli 2026 · Lesezeit 4 Minuten

Markenprüfung in Korea wird schneller und fairer: Reform der KIPO-Prüfungsrichtlinien zum 1. Juli 2026

Das Ministry of Intellectual Property, Republic of Korea (MOIP) – die neu firmierende koreanische IP-Behörde – hat die Trademark Examination Guidelines grundlegend überarbeitet. Die revidierten Prüfungsrichtlinien sind seit dem 1. Juli 2026 in Kraft und verfolgen ein doppeltes Ziel: Beschleunigung der Markenprüfung und Stärkung der Verfahrensfairness.

Für Markenanmelder aus Deutschland und Europa, die ihre Marken über die Madrider Marke (IR-Marke) oder als nationale koreanische Anmeldung in Südkorea schützen lassen, sind die Änderungen von erheblicher praktischer Bedeutung. Insbesondere Startups, KMU und Erstanmelder profitieren von kürzeren Bearbeitungszeiten und einer transparenteren Prüferzuweisung.

Reform-Baustein 1: Mehr Autonomie für erfahrene Prüfer

Bislang mussten in Korea nahezu alle Entscheidungen der Markenprüfer von vorgesetzten Stellen genehmigt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen Routinefall oder eine komplexe Streitentscheidung handelte. Dieses mehrstufige Genehmigungsverfahren führte regelmäßig zu Verzögerungen im Anmeldeprozess.

Nach der neuen Regelung erhalten erfahrene Prüfer erweiterte Entscheidungsbefugnis:

  • Routine- und Standardfälle können direkt vom zuständigen Prüfer abschließend entschieden werden.
  • Die internen Freigabestufen entfallen in unkomplizierten Fällen.
  • Die Autonomie und die individuelle Verantwortlichkeit der Prüfer werden gestärkt.

Praxisfolge: Kürzere Durchlaufzeiten bei eindeutigen Anmeldungen und ein spürbarer Bürokratieabbau innerhalb der Behörde.

Reform-Baustein 2: Optimierung des Teilzurückweisungssystems (Partial Refusal)

Das koreanische Recht kennt bereits seit einigen Jahren die Teilzurückweisung (Partial Refusal): Wenn nur einzelne Waren oder Dienstleistungen einer Anmeldung schutzunfähig sind, werden ausschließlich diese zurückgewiesen – die übrigen Klassen können zur Eintragung fortschreiten. Dieses System wird nun verfahrensrechtlich präzisiert.

Aussetzung wegen älterer kollidierender Anmeldungen

Wird eine jüngere Anmeldung wegen einer älteren kollidierenden Anmeldung ausgesetzt, war bislang unklar, wann die Aussetzung endet. Die neuen Richtlinien schaffen Rechtssicherheit:

Sobald die Zurückweisung der kollidierenden Waren oder Dienstleistungen in der älteren Anmeldung rechtskräftig wird und der Konflikt damit entfällt, gilt die Aussetzung automatisch mit dem Datum der Rechtskraft als aufgehoben.

Damit werden unnötige Wartezeiten für Nachanmelder vermieden, deren Anmeldung durch ältere – letztlich erfolglose – Konkurrenzanmeldungen blockiert war.

Reform-Baustein 3: Wegfall der überflüssigen Vor-Zurückweisungsmitteilung

Bisherige Praxis: Vor jeder endgültigen Zurückweisung (Final Refusal) versandte MOIP stets eine zusätzliche Vor-Zurückweisungsmitteilung – selbst dann, wenn der Anmelder auf den vorangegangenen Amtsbescheid (Office Action) überhaupt nicht reagiert hatte und die Zurückweisungsgründe fortbestanden.

Dieser redundante Verfahrensschritt entfällt ersatzlos. Konsequenz:

  • Waren und Dienstleistungen mit fortbestehenden Zurückweisungsgründen können schneller endgültig zurückgewiesen werden.
  • Nicht betroffene Waren und Dienstleistungen gelangen ohne unnötige Verzögerung zur Eintragung.

Handlungsempfehlung für Anmelder: Office Actions aus Korea müssen künftig noch sorgfältiger und fristgerecht beantwortet werden. Die frühere „zweite Chance” durch eine automatische Vorwarnung existiert nicht mehr.

Reform-Baustein 4: Neue Prüferzuweisung nach IPTAB-Zurückverweisung

Der aus rechtsstaatlicher Sicht wichtigste Reformschritt betrifft die Neuzuweisung von Prüfern nach erfolgreichen Beschwerden beim Intellectual Property Trial and Appeal Board (IPTAB).

Alte Praxis

Wurde eine Markenanmeldung nach erfolgreicher Beschwerde vom IPTAB zur erneuten Prüfung zurückverwiesen, landete sie in der Regel wieder auf dem Schreibtisch desselben Prüfers, der die ursprüngliche Zurückweisung ausgesprochen hatte. Dies weckte berechtigte Zweifel an der Unbefangenheit der erneuten Prüfung.

Neue Regelung

Ab sofort gilt:

Der ursprünglich zuständige Prüfer wird von der Re-Examination ausgeschlossen. Ein anderer Prüfer übernimmt den Fall.

Damit setzt Korea den allgemeinen Rechtsgrundsatz um, dass an einer früheren Entscheidung beteiligte Amtsträger nicht am nachfolgenden Verfahren in derselben Sache mitwirken sollen. Diese Regel gilt nicht nur für Marken, sondern auch für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die nach erfolgreicher Beschwerde zurückverwiesen werden.

Praxisfolge: Beschwerden vor dem IPTAB werden strategisch attraktiver, weil die spätere Re-Examination von einem unvoreingenommenen Prüfer geführt wird.

Bedeutung für deutsche und europäische Anmelder

Südkorea zählt zu den wichtigsten IP-Märkten Asiens und ist – neben China und Japan – regelmäßig Zielland für internationale Markenstrategien. Die Reform bringt für europäische Anmelder mehrere handfeste Vorteile:

Bereich Vorher Ab 1. Juli 2026
Interne Genehmigungsstufen Mehrstufig, auch bei Routinefällen Erfahrene Prüfer entscheiden autonom
Aussetzung wegen Vorkollision Endzeitpunkt unklar Automatische Aufhebung bei Rechtskraft
Vor-Zurückweisungsmitteilung Immer, auch bei Nichtreaktion Entfällt
Re-Examination nach IPTAB Oft derselbe Prüfer Ausschluss des ursprünglichen Prüfers

Insbesondere Startups, KMU und junge Unternehmen, die schnelle Markenrechte für ihren Marktzugang benötigen, sollen laut MOIP von der Reform profitieren. Aber auch etablierte Portfoliohalter dürfen mit spürbar kürzeren Prüfungszeiten und einer erhöhten Rechtssicherheit rechnen.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

  1. Anmeldestrategien überprüfen: Nutzen Sie die Teilzurückweisung strategisch – überlegen Sie bei breiten Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen, ob eine Aufteilung sinnvoll ist.
  2. Fristen strenger überwachen: Da die zusätzliche Vor-Zurückweisungsmitteilung entfällt, müssen Office-Action-Fristen strikt eingehalten werden.
  3. Beschwerden neu bewerten: Der Ausschluss des Erstprüfers macht IPTAB-Beschwerden bei aussichtsreichen Fällen attraktiver.
  4. Kollisionsmonitoring intensivieren: Ältere kollidierende Anmeldungen sollten aktiv beobachtet werden, um die Aussetzung der eigenen Anmeldung bei Rechtskraft zeitnah zu beenden.
  5. Koreanischen Vertreter einbeziehen: Die neuen Richtlinien werden in der Praxis noch Auslegungsfragen aufwerfen – ein erfahrener koreanischer Kollege ist unerlässlich.

Fazit

Mit der Reform der Prüfungsrichtlinien zum 1. Juli 2026 unternimmt Korea einen bemerkenswerten Schritt zur Modernisierung seines Markenprüfungssystems. Die Kombination aus beschleunigten Verfahren, klaren Aussetzungsregeln, Entfall redundanter Zwischenschritte und fairer Prüferzuweisung nach Beschwerden stärkt sowohl die Effizienz als auch das Vertrauen in das koreanische Markenamt.

Für deutsche und europäische Markenanmelder bedeutet dies: Korea wird als IP-Standort noch attraktiver – erfordert aber gleichzeitig eine präzisere Fristenkontrolle und eine strategischere Verfahrensplanung.

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