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Hanauer Landstrasse 287 · 60314 Frankfurt am Main
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Allgemein 17. Juli 2026 · Lesezeit 9 Minuten

Elektromotor ohne Seltene Erden: Was das indische VMSM-Patent für die Patentstrategie in der Antriebstechnik bedeutet

Ein Motor ohne Magnet – und ein Lehrstück für die Patentstrategie

Elektromotoren gelten als das Herzstück der Elektromobilität. In fast allen modernen Elektroautos arbeiten permanenterregte Synchronmaschinen (PMSM), deren Rotor mit fest verbauten Magnetwerkstoffen aus Neodym, Dysprosium oder Terbium bestückt ist. Genau diese Bauweise verschafft der Technologie ihre hohe Leistungsdichte – bindet die Hersteller aber an einen Rohstoffmarkt, der von wenigen Akteuren dominiert wird (Forschung und Wissen).

Ein junges Unternehmen aus dem indischen Bengaluru hat nun ein Patent für eine Motorarchitektur erhalten, die diesen Engpass vollständig umgehen soll: einen Elektromotor ohne Seltene Erden. Für die Fachwelt ist das nicht nur eine technische, sondern vor allem eine patentrechtlich hochinteressante Geschichte. Sie zeigt exemplarisch, wie ein kleines Deep-Tech-Unternehmen mit einer durchdachten Schutzrechtsstrategie eine Lücke besetzt, an der sich internationale Konzerne seit Jahren abarbeiten.

In diesem Beitrag ordnen wir die Meldung technisch ein – und gehen anschließend tiefer auf die eigentlich spannende Frage ein: Wie schützt man eine software­definierte Erfindung, und was bedeutet ein rein indisches Patent im globalen Wettbewerb?


Das geopolitische Problem hinter dem Elektromotor

Die benötigten Seltenen Erden sind weniger ein geologisches als ein industrielles Problem. Zwar existieren große Vorkommen auch außerhalb Chinas, doch Raffination und Weiterverarbeitung zu einsatzfähigen Magnetlegierungen konzentrieren sich fast vollständig auf die Volksrepublik. Schätzungen zufolge kontrolliert China rund 91 Prozent der weltweiten Aufbereitung Seltener Erden und produziert etwa 94 Prozent aller gesinterten Permanentmagnete, wie sie in Fahrzeugantrieben verbaut werden (Forschung und Wissen).

Exportbeschränkungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie verwundbar diese Lieferkette ist. Automobilzulieferer und Forschungsinstitute weltweit arbeiten deshalb an Antriebskonzepten, die mit weniger oder ganz ohne diese kritischen Materialien auskommen – mussten dafür bislang aber meist Nachteile bei Baugröße, Gewicht oder Wirkungsgrad in Kauf nehmen. Genau hier setzt die Innovation an.


Magnetfeld aus Software und Strom: So funktioniert der VMSM

Das Unternehmen Vimag Labs aus Bengaluru verfolgt einen radikal anderen Ansatz. Statt fest verbauter Permanentmagnete sitzen im Rotor gewöhnliche Kupferspulen auf einem Stahlkern, die erst durch präzise gesteuerte Ströme zu Elektromagneten werden. Leistungselektronik und proprietäre Regelalgorithmen erzeugen und formen das Magnetfeld in Echtzeit – weshalb das Unternehmen von einem „softwaredefinierten Magneten” spricht (ETAuto / Economic Times).

Eine technische Besonderheit liegt in der Energieübertragung auf den drehenden Rotor. Stromerregte Synchronmaschinen existieren zwar bereits in Serienfahrzeugen, übertragen die Erregerleistung aber meist über Bürsten oder Schleifringe, die Verschleiß verursachen. Der Virtual Magnet Synchronous Motor (VMSM) nutzt stattdessen einen rotierenden Transformator, der die Energie berührungslos ins Innere des Rotors überträgt – eine bürstenlose Synchronmaschine ohne Schleifringe (Electrek).

Die Leistungsdaten im Überblick

Kennwert Wert
Dauerleistung (Prototyp) 6 kW
Spitzenleistung 10 kW
Drehmoment 48–58 Nm
Erste Zielmärkte Elektrische Zwei- und Dreiräder
Materialien Kupfer, Stahl, Standardelektronik
Seltene Erden keine

Quelle: Forschung und Wissen, Electrek

Mittelfristig plant Vimag Labs eine Skalierung auf leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Industrieanlagen mit Leistungen von 200 bis 600 Kilowatt sowie Anwendungen in Robotik, Verteidigung und Kühlsystemen. Finanziert wird die Expansion durch eine Serie-A-Runde über 5 Millionen US-Dollar unter Führung des Investors Accel (Electrek).


Das Patent im Detail: Was genau geschützt ist

Für die patentrechtliche Betrachtung ist die konkrete Ausgestaltung des Schutzrechts entscheidend. Das erteilte Patent trägt den Titel:„A Robust Rotating Transformer Excited Synchronous Motor and Its Control”

Es handelt sich um das fünfte erteilte indische Patent von Vimag Labs. Geschützt wird damit die Kernarchitektur der VMSM-Plattform (ETAuto / Economic Times).

Der Titel verrät den patentrechtlich klugen Zuschnitt der Ansprüche: Er stellt nicht auf die Software „als solche” ab, sondern auf einen physischen Motor („Synchronous Motor”) mit einem konkreten Übertragungsmechanismus („Rotating Transformer Excited”) und dessen Steuerung („and Its Control”). Diese Formulierung ist – wie wir gleich sehen werden – kein Zufall, sondern eine Reaktion auf die Grenzen der Softwarepatentierbarkeit.

Das gesamte Schutzrechtsportfolio

Nach Unternehmensangaben stecken mehr als 87.600 Ingenieursstunden in der Entwicklung der Architektur. Das Portfolio umfasst inzwischen:

  • 5 erteilte Patente
  • 10 weitere Patentanmeldungen in der Prüfung
  • 15 Markenanmeldungen

Diese reichen von der Motorarchitektur über die Steuerungssoftware bis zur Leistungselektronik (LinkedIn / Humans of EV). Die Vermarktung erfolgt unter der Marke Volektra – ein Beleg dafür, dass Marken- und Patentstrategie hier bewusst verzahnt sind.


Patentrechtliche Vertiefung 1: Die Software-Falle und Section 3(k)

Für IP-Praktiker ist der eigentlich interessante Punkt eine Grundsatzfrage: Wie patentiert man einen Motor, dessen Kerninnovation im Grunde Software und Regelungsalgorithmen sind?

Das indische Patentrecht kennt an dieser Stelle eine harte Hürde. Section 3(k) des Patents Act, 1970 schließt „a mathematical or business method or a computer programme per se or algorithms” ausdrücklich von der Patentierbarkeit aus (IP India – Guidelines [PDF]). Ein Regelalgorithmus, der „nur” ein Magnetfeld berechnet, wäre demnach zunächst nicht patentfähig.

Der Schlüssel: der „technische Effekt”

Entscheidend ist die einschränkende Formulierung „per se”. Nach gefestigter Auslegung – maßgeblich geprägt durch die Entscheidung des Delhi High Court in Ferid Allani – ist der Ausschluss eng auszulegen: Sobald eine software- oder algorithmusbasierte Erfindung einen „technical effect” bzw. „technical contribution” aufweist, ist sie patentierbar (S.S. Rana & Co.; Intepat IP).

Ein neuartiger Hardware-Bestandteil ist dabei nicht zwingend erforderlich; entscheidend ist, ob die Erfindung eine technische Lösung für ein technisches Problem liefert (Intepat IP).

Genau hier liegt die Eleganz des Vimag-Anspruchs: Die Steuerung erzeugt in Verbindung mit dem rotierenden Transformator und den Rotorspulen ein reales Magnetfeld in einem realen Motor. Der „technische Effekt” ist unmittelbar greifbar – gesteigerte Leistungsdichte, berührungslose Erregung, Wegfall der Seltenen Erden. Der Anspruch ist damit als computerimplementierte Erfindung in Verbindung mit Hardware und nicht als „computer programme per se” formuliert. Das ist der Unterschied zwischen einem erteilten Patent und einer Zurückweisung nach Section 3(k).

Parallele zum europäischen Recht

Deutsche und europäische IP-Praktiker erkennen das Muster sofort wieder. Art. 52 (2) c) und (3) EPÜ schließen Programme für Datenverarbeitungsanlagen „als solche” von der Patentierbarkeit aus – der Ausschluss greift jedoch nicht bei Computerprogrammen mit technischem Charakter (EPA – Prüfungsrichtlinien G-II, 3.6). Die entscheidende Prüffrage des EPA lautet, was die Erfindung über die bloße Tatsache hinaus, dass sie sich auf ein Computerprogramm bezieht, zum Stand der Technik beiträgt (EPA, ABl. 2015).

Ein VMSM-Anspruch, der eine reale Maschine steuert, dürfte diese Hürde in Europa grundsätzlich ähnlich nehmen wie in Indien – ein wichtiger Befund für die Frage einer möglichen Nachanmeldung im EPÜ-Raum.


Patentrechtliche Vertiefung 2: Patente vs. Betriebsgeheimnisse

Bemerkenswert offen hat der Vimag-Gründer die zugrunde liegende Schutzrechtsstrategie erläutert: Patentiert werde gezielt das, was kopierbar ist – während bestimmte Software und weitere Bestandteile bewusst als Trade Secrets (Betriebsgeheimnisse) zurückgehalten werden (NDTV-Interview, zusammengefasst).

Das ist ein Musterbeispiel für die klassische strategische Abwägung im IP-Management:

Kriterium Patent Betriebsgeheimnis
Schutzvoraussetzung Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Offenbarung Geheimhaltung, wirtschaftlicher Wert
Preis der Offenbarung vollständige Veröffentlichung keine Offenbarung
Schutzdauer i. d. R. 20 Jahre ab Anmeldung unbegrenzt, solange geheim
Reverse Engineering irrelevant (Schutz besteht trotzdem) zerstört den Schutz
Durchsetzbarkeit klar, gegen jeden Nachahmer nur gegen unrechtmäßige Aneignung

Die Logik von Vimag Labs ist konsequent: Eine Motorarchitektur lässt sich durch Zerlegen (Reverse Engineering) nachvollziehen – sie muss daher patentiert werden, um Schutz zu genießen. Reine Steueralgorithmen hingegen, die in einem künftigen anwendungsspezifischen Chip (ASIC) gebündelt werden sollen, sind schwer auszulesen und eignen sich besser für die Geheimhaltung. Zugleich vermeidet die Geheimhaltung das Risiko einer Zurückweisung nach Section 3(k) für die „reine” Software.

Dieses Zusammenspiel – Patente für das Sichtbare, Geheimnisse für das Verborgene – ist die zentrale Lektion dieses Falls für jede Deep-Tech-Patentstrategie.


Patentrechtliche Vertiefung 3: Das Territorialitätsprinzip – ein indisches Patent schützt (nur) in Indien

Hier liegt die vielleicht wichtigste – und in der Berichterstattung meist unterschlagene – patentrechtliche Einordnung. Vimag Labs hält bislang indische Patente. Nach dem Territorialitätsprinzip entfaltet ein Patent seine Wirkung ausschließlich in dem Staat, der es erteilt hat.

Konkret bedeutet das:

  • Ein indisches Patent verbietet Nachbau und Vertrieb nur in Indien.
  • In Deutschland, der EU, den USA oder China könnte die VMSM-Architektur ohne paralleles Schutzrecht frei nachgebaut werden.
  • Für einen echten globalen Schutz sind nationale Nachanmeldungen oder eine PCT-Anmeldung und anschließende regionale/nationale Phasen erforderlich.

Das Prioritätsjahr läuft

Für ein Unternehmen mit erklärten Ambitionen in Europa und den USA ist das Timing kritisch. Nach Art. 4 der Pariser Verbandsübereinkunft besteht eine Prioritätsfrist von zwölf Monaten ab der Erstanmeldung, innerhalb derer Nachanmeldungen im Ausland unter Beanspruchung des ursprünglichen Anmeldetags erfolgen können. Der PCT-Weg verschafft zusätzlich Zeit bis zur Entscheidung über die konkreten Zielländer (nationale/regionale Phase i. d. R. 30/31 Monate ab Priorität).

Für die Bewertung durch einen deutschen Mandanten heißt das: Solange keine EP- oder DE-Anmeldung offengelegt ist, ist unklar, ob der VMSM in Europa überhaupt geschützt werden kann (Stichwort Neuheit – jede eigene Veröffentlichung und jeder Prototyp-Auftritt kann neuheitsschädlich sein) und ob er hier frei benutzbar ist. Wer die Technologie in Europa beobachten oder adaptieren will, sollte den Registerstand bei EPA und DPMA aktiv verfolgen, sobald 18 Monate seit einer etwaigen Prioritätsanmeldung verstrichen sind und die Offenlegung erfolgt.


Einordnung: Ein kleines Startup gegen die Konzernwelt

Die strategische Bedeutung des Konzepts reicht weit über Indien hinaus. Der französische Zulieferer Valeo entwickelt seit 2022 einen Antrieb ohne Seltene Erden, der frühestens 2028 auf den Markt kommen soll. Stellantis und General Motors investieren in das US-Startup Niron Magnetics (Eisennitrid-Werkstoffe), und auch Honda finanziert eigene Alternativen. Keiner dieser Ansätze hat bislang die Serienproduktion erreicht (Forschung und Wissen).

Sollte der VMSM seine Leistungsdaten unter realen Bedingungen bestätigen, hätte ein vergleichsweise kleines Startup eine Lücke besetzt, an der sich internationale Konzerne seit Jahren mit erheblichem Aufwand abarbeiten. Der entscheidende Hebel ist dabei nicht allein die Technik, sondern das früh und breit angelegte Schutzrechtsportfolio.

Die gebotene Vorsicht

Unabhängig bestätigt sind die Herstellerangaben allerdings noch nicht, und der Sprung vom Prototyp zur Massenfertigung gilt in der Antriebstechnik als besonders anspruchsvoll (Forschung und Wissen). Auch aus IP-Sicht ist ein erteiltes Patent kein Gütesiegel für die technische Leistungsfähigkeit – Erteilung bedeutet Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegenüber dem Stand der Technik, nicht kommerzielle Überlegenheit. Vimag Labs plant, noch 2026 zwischen 1.000 und 10.000 Motoreinheiten auszuliefern (Ascendants).


Fazit für die Praxis

Der Fall Vimag Labs ist mehr als eine Ingenieursgeschichte. Er ist ein Lehrstück moderner Patentstrategie in einer Schlüsseltechnologie:

  1. Anspruchsgestaltung schlägt Rohtechnik. Eine software­getriebene Erfindung wird über die Verankerung in einer realen Maschine (technischer Effekt) patentfähig – in Indien wie in Europa.
  2. Der IP-Mix ist entscheidend. Patente schützen das Kopierbare, Betriebsgeheimnisse das Verborgene. Beides gehört in eine durchdachte Portfolio-Architektur.
  3. Territorialität ist alles. Fünf indische Patente sind ein starkes Fundament – aber kein globaler Schutz. Wer international agiert, muss das Prioritätsjahr und den PCT-Weg im Blick behalten.

Für Mandanten aus der Antriebs-, Automobil- und Zulieferindustrie lohnt es sich, die Register bei DPMA, EPA und WIPO auf Nachanmeldungen zu diesem Portfolio zu beobachten – denn dort wird sich entscheiden, ob aus einem indischen Achtungserfolg ein globales Schutzrecht wird.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle patentrechtliche Beratung. Angaben zu Patentstatus, Leistungsdaten und Portfoliozahlen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Juli 2026) und den Angaben des Unternehmens; eine unabhängige technische Verifizierung liegt nicht vor.

Quellen

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