
Die absurdesten Patente im Überblick
Die folgenden Beispiele stammen aus der Auswahl von Brandon Valorisation und zeigen, wie weit man den Erfindergeist treiben kann.
1. Die Schlangen‑Leine (US6490999)
Dieses Patent schützt ein Halsband‑System, mit dem Schlangen im „open range“ gesichert werden können. Die Idee: Reptilien‑Besitzer sollen ihr Tier wie einen Hund „ausführen“ können, ohne es in hohem Gras zu verlieren. Ob Schlangen wirklich regelmäßig Gassi geführt werden müssen, lässt der Anmelder offen – der praktische Nutzen bleibt eher theoretisch.

2. Weckapparat mit Schlagregen auf das Gesicht (US256265)
Bereits 1832 meldete ein Erfinder eine mechanische Vorrichtung an, die Schlafende radikal aus dem Bett holt. Über dem Kopf hängt ein Rahmen mit zahlreichen Schnüren, an deren Ende Holz‑ oder Korkstücke, Kugeln oder Eicheln befestigt sind. Zum gewünschten Zeitpunkt löst ein Mechanismus aus – und eine Ladung kleiner Objekte trifft das Gesicht des Schläfers. Strom gab es damals in Haushalten nicht, dafür aber ein erstaunlich hartnäckiges Verständnis von „Aufstehen um jeden Preis“.

3. Die Lebenszeit‑Uhr (US5031161)
Dieses Patent beschreibt eine Uhr, die die verbleibende Lebenszeit ihres Trägers anzeigt – in Minuten, Tagen und Jahren. Grundlage sind statistische Daten zu Alkohol‑ und Tabakkonsum, genetischen Faktoren und weiteren Parametern. Der Erfinder sieht darin eine moderne Umsetzung von „tempus fugit“: Wer seine verbleibenden Jahre sekündlich herunterzählen sieht, soll jeden Moment bewusster nutzen.

4. Sektkorken mit Zeitzünder (FR2788035)
Das einzige französische Patent in der Auswahl betrifft einen Spezial‑Korken für kohlensäurehaltige Getränke wie Champagner. Der Korken enthält eine elektronische Uhr, einen Zündmechanismus sowie eine kleine Sprengladung, um exakt zum programmierten Zeitpunkt zu „poppen“. Ziel ist die perfekte Synchronisation – etwa an Silvester um Punkt Mitternacht. Mit diesem Gadget muss niemand mehr den Moment verpassen, dafür sitzt die Überraschung für die Gäste umso sicherer.

5. Stirnstütze für die Toilette (US6681419)
Dieses Patent schützt eine Vorrichtung, mit der der Benutzer im Stehen seine Stirn an einer Wand abstützen kann. Vorgesehen sind Einsatzorte wie Badezimmer, Duschen oder sogar über Urinalen. Die Idee: Wer Nackenprobleme oder extreme Müdigkeit hat, soll sich beim Toilettengang oder unter der Dusche kurz anlehnen können. Wofür genau das im Alltag wirklich gebraucht wird, bleibt auch den Autoren der Auswahl ein Rätsel.

6. Hut mit Stauraum (US3496575)
Der „carry‑all hat“ ist ein speziell für Frauen entworfener Hut mit integriertem Staufach. Im Inneren lassen sich Kosmetik, Schmuck, Medikamente und andere Kleinigkeiten verstauen, sodass eine Handtasche überflüssig wird. Dazu kommen integrierte Ohrenschützer – praktisch, aber wohl recht schwer, steif und stilistisch gewöhnungsbedürftig. Man darf vermuten, dass beim Kopfschütteln ein gewisser Rassel‑Effekt entsteht.

7. Anti‑Ess‑Gesichtsmaske (US4344424)
Dieses Patent aus der Frühzeit moderner Diät‑Ideen richtet sich an Menschen, die Essensverlockungen nicht widerstehen können – insbesondere Köche oder Servicepersonal. Die Maske wird am Kopf befestigt und verhindert physisch jede Nahrungsaufnahme; optional kann ein Schloss ergänzt werden. Wie der Koch mit angelegter Maske sein Gericht überhaupt noch abschmecken soll, beantwortet die Patentschrift nicht.

8. Strumpfhose mit Ersatzbein (US5713081)
Die Erfindung beschreibt eine dreibeinige Strumpfhose, die ein zusätzliches „Ersatzbein“ integriert. Sie richtet sich vor allem an Frauen, die kurz vor einem Termin einen Lauf in der Strumpfhose entdecken. Statt komplett zu wechseln, kann das beschädigte Bein gegen das eingebaute Ersatzbein getauscht werden. Praktisch – wenn man bereit ist, eine Strumpfhose mit eingebauter Reserve ständig mitzutragen.

9. Po‑Tritt‑Maschine (US6293874)
Dieses Patent schützt ein spezielles „Entertainment‑Device“, mit dem der Nutzer sich im wahrsten Sinne des Wortes selbst in den Hintern treten lassen kann. Rotierende Elemente mit daran befestigten Schuhen versetzen dem freiwilligen Anwender Tritte ins Gesäß; Intensität und Frequenz lassen sich über eine Handkurbel steuern. Brandon Valorisation stellt hierzu sogar einen weiteren, späteren „Butt‑kicking‑Chair“ vor, der denselben Zweck erfüllt: Selbsttherapie, Disziplinierung oder einfach Spaß – ganz nach Geschmack des Benutzers.

Was wir aus absurden Patenten lernen können
So kurios diese Schutzrechte wirken: Für IP‑Profis, Gründer und Technik‑Enthusiasten sind sie lehrreich.
- Form schlägt „Sinn“: Solange eine Erfindung neu, gewerblich anwendbar und technisch ist, kann sie patentfähig sein – selbst wenn der Markt nie existiert.
- Storytelling im IP‑Marketing: Kanzleien und Beratungen nutzen solche Beispiele, um Mandanten Patentsystem und Anspruchsprüfung verständlich zu machen.
- Kreativität ohne Filter: Absurde Patente zeigen, wie offen Patentämter für unkonventionelle Ideen sind – ein Ansporn für Erfinder, groß (und manchmal schräg) zu denken.
Gleichzeitig erinnern sie daran, dass eine Patentanmeldung allein den Markterfolg nicht garantiert – sie ist nur der erste Schritt, nicht der Business‑Case.





