Disney UPC Dritte Unterlassungsverfügung
Das Einheitliche Patentgericht (UPC) in Düsseldorf hat InterDigital eine dritte Unterlassungsverfügung gegen Disney+ zugesprochen. Die Verfügung betrifft die Cast-Funktion von Disney+ und gilt in Deutschland und den Niederlanden. Sie ist ein weiterer Meilenstein im andauernden Patentstreit zwischen dem US-Technologiekonzern und dem Streamingdienst – mit spürbaren Folgen für Nutzer:innen in Deutschland.
Der Sachverhalt: Dritte Verfügung gegen Disney+
In dem Verfahren unter dem Aktenzeichen UPC_CFI_297/2025 sah die Lokalkammer Düsseldorf das europäische Patent EP 2 080 349 als verletzt an. Das Patent trägt den Titel „Sharing Multimedia Content in a Peer-to-Peer Configuration” und beschreibt eine Technik zur Synchronisation von Medieninhalten zwischen verschiedenen Endgeräten – genau die Funktionsweise, die beim Casten von Disney+-Inhalten vom Smartphone auf den Fernseher zum Einsatz kommt.
Die Untersagung erstreckt sich auf das Web-Streaming über den Google Chrome Browser sowie auf die Disney+-Apps für Windows, macOS, Android und iOS. Die Verfügung gilt in Deutschland und den Niederlanden, da EP 2 080 349 nur in diesen beiden Mitgliedstaaten wirksam ist.
→ Mit der Cast-Funktion von Disney+ ist nach Ansicht des UPC eine patentierte Technologie von InterDigital verletzt.
Hintergrund des Patents EP 2 080 349
Das betroffene Patent wurde ursprünglich von Sony Ericsson Mobile Communications angemeldet – die Erstanmeldung erfolgte bereits 2007. Die Rechte daran erwarb InterDigital 2022 von der Sony Group. InterDigital, ein US-amerikanischer Patentverwerter, spezialisiert sich auf die Verwertung von Wireless-, Video- und KI-Technologien.
Dieser Fall ist Teil eines umfassenden Patentportfolios, das InterDigital gegen Disney+ vor dem UPC durchsetzt. Die vorliegende Verfügung ist die dritte in einer Reihe von Verfügungen:
- Erste Verfügung (HEVC-Verfahren, UPC_CFI_86/2025): Die Mannheimer Lokalkammer des UPC stellte fest, dass Disney+ das HEVC-Videokodierungspatent EP 2 465 265 verletzt. Die Verfügung erstreckte sich auf 11 EU-Mitgliedsstaaten (Austria, Belgium, Germany, Denmark, Finland, France, Italy, the Netherlands, Portugal, Romania und Sweden). Sie wurde unter der Bedingung erlassen, dass InterDigital eine Sicherheit in Höhe von 8 Mio. EUR leistet.
- Zweite Verfügung (weitere HEVC-Verfahren): Eine weitere Verfügung bezüglich HEVC-Patenten, die ebenfalls in elf EU-Staaten wirkt.
- Dritte Verfügung (EP 2 080 349): Die aktuelle Verfügung zur Cast-Funktion, die nur Deutschland und die Niederlande betrifft.
Disneys Ausweichmanöver: Von HEVC zu VP9
Nach den Niederlagen im HEVC-Streit stieg Disney+ auf den Videocodec VP9 um, um weiterhin 4K-Inhalte ausliefern zu können. InterDigital sieht darin jedoch keine Lösung, sondern eine neue Patentverletzung. Das Unternehmen hat bereits zwei weitere Verfahren beim UPC eingeleitet, die sich gegen die Nutzung von VP9 richten (u. a. Az. UPC_CFI_3044/2026).
InterDigitals Chief Legal Officer Josh Schmidt erklärte hierzu: „Jede Nutzung von VP9 verletzt weiterhin unsere patentierte Innovation.” VP9 nutze Technik, die unter anderem von InterDigital-Ingenieuren entwickelt worden sei, so der Patentverwerter.
→ Disney agiert wie ein „Katz-und-Maus-Spiel” – doch InterDigital reagiert mit weiteren Klagen.
Sichtbare Folgen für Disney+-Nutzer
Für die Endnutzer:innen haben die Gerichtsentscheidungen bereits konkrete Auswirkungen:
- HDR fehlt weiterhin komplett: Das deutsche Disney+-Angebot bietet keinen High Dynamic Range-Content.
- 4K war zeitweise nicht verfügbar: Die Auflösung war zwischenzeitlich ebenfalls nicht abrufbar.
- Sonderkündigungsrecht für Premium-Kunden: Premium-Abonnenten verlieren einen der zentralen Vorteile ihres teureren Abo-Modells, weshalb Disney+ ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat.
→ Die Patentstreitigkeiten führen zu einer spürbaren Verschlechterung des Disney+-Angebots in Deutschland.
Die FRAND-Verteidigung und der Lizenzstreit
Ein zentraler Aspekt, der in den vorherigen HEVC-Verfahren (insbesondere UPC_CFI_86/2025, Mannheimer Lokalkammer, Urteil vom 16. Juni 2026) eine herausragende Rolle spielte, war die sogenannte FRAND-Verteidigung (Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory). Disney hatte geltend gemacht, dass InterDigital aufgrund seiner SEP-Eigenschaft (Standard Essential Patent) eine Lizenz unter FRAND-Bedingungen anzubieten verpflichtet sei.
Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass Disney als „unwilling licensee” (willensloser Lizenznehmer) einzustufen sei. Gründe hierfür waren:
- Ein Gegenangebot wurde von Disney erst nach eineinhalb Jahren gemacht.
- Disney reagierte unzureichend auf den Versuch von InterDigital, die gesamte Verhandlungshistorie offenzulegen.
- Disney hat bis dato keinerlei Lizenzgebühren an InterDigital gezahlt.
InterDigital hat zudem die NDA mit Disney am 23. Januar 2025 gekündigt. Die Lizenzangebote von InterDigital unterliegen jedoch weiterhin einer Vertraulichkeitsvereinbarung, was eine Überprüfung in den Verfahren erschwert.
Rechtliche Einordnung: Das UPC als transnationaler Meilenstein
Warum das UPC für Unternehmen relevant ist
Vorteile für Patentinhaber:innen
- Einzelne Verfügung gilt in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten.
- Hoher wirtschaftlicher Hebel durch flächendeckende Untersagung.
- Beschleunigte Verfahrensdauer im Vergleich zu nationalen Klagen.
Risiken für Unternehmen
- Patentverletzung kann in mehreren Ländern gleichzeitig untersagt werden.
- Sicherheitshinterlegungen (z. B. 8 Mio. EUR) können erforderlich sein.
- Ausweichstrategien (wie der Codec-Wechsel) sind keine sichere Verteidigung.
Praktische Empfehlungen für Unternehmen
Patentreise prüfen
Unternehmen sollten prüfen, ob sie selbst in den Fokus von Patentverwertern geraten könnten, und frühzeitig ihre technische Infrastruktur auf potenzielle SEP-Konflikte überprüfen.
Lizenzstrategie entwickeln
Proaktive Lizenzvereinbarungen und eine transparente Verhandlungshistorie sind entscheidend, um als „unwilling licensee” eingestuft zu werden – was nach der Rechtsprechung des UPC zu Verfügungen führen kann.
NDA-Strategien optimieren
Vertraulichkeitsvereinbarungen sollten so gestaltet sein, dass sie die Offenlegung von Verhandlungshistorien in Rechtsverfahren ermöglichen, um die Einstufung als willensloser Lizenznehmer zu vermeiden.
Fazit: Der Streit ist noch nicht vorbei
Fazit
Das UPC etabliert sich als transnationale Waffe im Patentstreit
Die Reihe der Verfügungen gegen Disney+ zeigt eindruckhaft, wie das UPC von Patentverwertern strategisch genutzt wird, um Streaming-Anbieter unter Druck zu setzen. Die Cast-Funktion, ein Kernfeature moderner Streaming-Dienste, kann damit zur Patentverletzung werden. Die Tatsache, dass InterDigital bereits weitere Verfahren wegen der VP9-Nutzung eingeleitet hat, verdeutlicht: Der Streit ist noch lange nicht beigelegt.
- Unternehmen müssen mit multiplen UPC-Verfahren rechnen – nicht nur in einem Land, sondern flächendeckend in der EU.
- Ausweichstrategien (wie der Codec-Wechsel) bieten keinen ausreichenden Schutz vor weiteren Patentforderungen.
- Proaktives Lizenzmanagement und transparente Verhandlungsführung sind die beste Verteidigung gegen UPC-Verfügungen.
Praktische Relevanz
Die dritte Unterlassungsverfügung gegen Disney+ unterstreicht, wie das UPC zunehmend als strategisches Instrument im Bereich der digitalen Inhaltsanbieter genutzt wird. Unternehmen, die auf patentierte Videotechnologien zurückgreifen, sollten ihre Risiken frühzeitig prüfen und proaktiv handeln. Die Folgen für Disney+-Nutzer in Deutschland zeigen: Patentstreitigkeiten haben direkte Auswirkungen auf die digitale Nutzererfahrung.




