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Abgemahnt im Patenrecht: 3 Fragen & Antworten

14. Juli 2015

Abmahnung Patentverletzung

Haben Sie mit einer vermeintlich neuen Erfindung ein Patent verletzt? Eine Abmahnung ist ein gängiges Mittel, das Patentinhaber wählen, um gegen Patentverletzungen vorzugehen. Auch wenn es sich bei der Abmahnung um ein außergerichtliches Verfahren handelt, ist sie trotzdem genauso dazu gedacht, die Patentverletzung auf Dauer zu unterbinden wie beispielsweise eine einstweilige Verfügung. Heute wollen wir drei wichtige Fragen zum Thema beantworten.

1. Warum wurde ich abgemahnt?

Abmahnungen sind im Patentrecht genauso üblich wie im Marken- und Urheberrecht. Patentinhaber wählen diesen Weg, um Fälschungen oder Nachahmungen ihrer eigenen Erfindung zu bekämpfen. Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Verfahren. Wenn Sie als möglicher Patentverletzer es also schaffen, sich mit dem Patentinhaber auf diesem Wege zu einigen, wird es für alle Beteiligten billiger und nicht so langwierig.

Vielleicht haben Sie vor der Abmahnung schon eine Berechtigungsanfrage erhalten? Eine Berechtigungsanfrage ist dazu gedacht, erstes Licht in das Dunkel der möglichen Patentverletzung zu bringen, bevor der Patentinhaber aktiv gegen Sie vorzugehen beginnt. Sie ist ein direkter Hinweis auf das existierende Recht, das Sie mit Ihrem Produkt verletzt haben könnten. Nehmen Sie zu einer Berechtigungsanfrage auf jeden Fall Stellung, am besten mit anwaltlicher Hilfe (das ist sicherer). Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage ignorieren, macht Sie das erst recht verdächtig.

2. Welche Konsequenzen hat die Abmahnung?

Eine Abmahnung kann sehr ernste Konsequenzen haben. Sie zu ignorieren und zu hoffen, dass nichts weiter passiert, ist also keine gute Idee. Zumal es gerade bei Patentverletzungen schnell sehr viel teurer werden kann als z.B. bei einer Urheberrechtsverletzung.

Eine Abmahnung im Patenrecht fordert den möglichen Verletzer ähnlich einer Abmahnung im Marken- oder Urheberrecht zu bestimmten Handlungen auf:

  • Das wichtigste: Der Verletzer soll die verletzende Handlung (z.B. die Produktion und den Verkauf einer gefälschten technischen Vorrichtung) ab sofort unterlassen.
  • Der Patentinhaber fordert den Verletzer zudem auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, d.h.: Sollte die Verletzung in Zukunft noch einmal passieren, wird eine Vertragsstrafe fällig, die an den Patentinhaber gezahlt werden muss.
  • Manchmal soll der Verletzer zusätzlich Auskunft über bisherige Verletzungshandlungen erteilen (also z.B. wie oft er die technische Vorrichtung produziert und verkauft hat)
  • ?und sich verpflichten, den bereits entstandenen oder in der Zukunft entstehenden Schaden zu ersetzen.

3. Was kostet mich die Abmahnung?

Bei einer Abmahnung wegen Patentverletzung muss der Verletzer folgendes bezahlen:

  • Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, müssen Sie die Anwaltskosten des Patentinhabers ersetzen. Diese hängen mit dem wirtschaftlichen Interesse des Rechteinhabers zusammen und können stark variieren, auf jeden Fall aber schnell sehr teuer werden. Bei Patentverletzungen wird das wirtschaftliche Interesse oft zwischen 100.000 und 500.000 Euro angesiedelt, oft genug aber auch höher angesetzt.
  • Wenn Sie sich verpflichtet haben, den entstandenen Schaden zu ersetzen, müssen Sie diese Kosten ebenfalls einplanen.
  • Sollte in Zukunft noch einmal eine Verletzung geschehen und Sie haben die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Auch wenn Sie diese zu hoch finden und sie vielleicht reduzieren wollen, bevor sie die Erklärung unterzeichnen ? Seien Sie damit vorsichtig, denn das stellt die Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung mitunter in Frage.

Ich habe doch gar nichts gemacht!

Manchmal wird eine Abmahnung im Patentrecht auch genutzt, um unliebsame Konkurrenten in ihre Schranken zu weisen und einzuschüchtern. Wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie das Patent des Patentinhabers nicht verletzt haben, oder wenn Sie Details Ihrer Lage nicht ganz genau verstehen, hilft Ihnen ein Patentanwalt, wieder Herr der Lage zu werden. Vielleicht müssen Sie gar nicht so viel zahlen, wie Sie befürchten?

Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu hinreißen, die Abmahnung einfach zu ignorieren und nichts zu tun. Keine oder zu spät Hilfe in Anspruch zu nehmen kann Sie im schlimmsten Fall Ihre wirtschaftliche Existenz kosten.

Sie haben (noch) Fragen oder wollen einfach nur auf „Nummer sicher“ gehen?

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Category iconAbmahnung Tag iconKonsequenzen,  Patentrecht,  Kosten,  Abmahnung

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